Zulassungsverfahren

Ergebnisse des Zulassungsverfahrens (Hauptverfahren) zum WS 2023/24

Studiengang Hauptverfahren Nachrückverfahren
     
Soziale Arbeit    
Abiturbestenquote (1) alle Bewerber*innen wurden zugelassen es fand kein Nachrückverfahren statt
Auswahlverfahren der Hochschule (2) alle Bewerber*innen wurden zugelassen es fand kein Nachrückverfahren statt
Eignungsquote (3) alle Bewerber*innen wurden zugelassen es fand kein Nachrückverfahren statt
     
Beratung    
Auswahlverfahren der Hochschule (4) alle Bewerber*innen wurden zugelassen es fand kein Nachrückverfahren statt
     

(1) Platzvergabe nur nach den mit der Hochschulzugangsberechtigung erworbenen Punkten
(2) Platzvergabe nach den mit der Hochschulzugangsberechtigung erworbenen Punkten verbessert durch Bonus laut Studienplatzvergabesatzung
(3) Platzvergabe nur an Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung ohne Berücksichtigung der HZB-Note
(4) Platzvergabe nach der Note des Bachelor- oder Diplomabsclusses, verbessert durch Bonus laut Studienplatzvergabesatzung (sh. unter (2)

 

Studienplatzvergabesatzung der Hochschule Neubrandenburg

Zum Wintersemester 2020/21 hat die Hochschule Neubrandenburg in Übereinstimmung mit dem Hochschulzulassungsgesetz (HZG M-V) die Auswahlkriterien für die zulassungsbeschränkte Studiengänge angepasst.

Die Studienplätze werden in 3 Hauptquoten vergeben:

  1. nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturbestenquote) (30 %)
  2. nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens (zusätzliche Eignungsquote) (10 %)
  3. nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens (Auswahlverfahren der Hochschule) (60 %)

Informationen zu den einzelnen Quoten und den zugehörigen Auswahlverfahren finden Sie in der Satzung.

Studienplatzvergabesatzung vom 15.07.2021