Gebühren für den Verwaltungsaufwand in der Hochschulbibliothek

Anlage 2 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren an der Hochschule Neubrandenburg - University of Applied Sciences - vom 04.09.2017

GEBÜHRENTATBESTAND GEBÜHR*)
   
Mahngebühr bei Überschreiten der Leihfrist je Mahnung und Verbuchungseinheit (pro Buch)  
1. Mahnung (nach 14 Tagen) 1,50€
2. Mahnung (nach 14 Tagen) zzgl.3,00€
3. Mahnung (nach 14 Tagen) zzgl.4,50€
4. Mahnung (besondere Mahnfälle) 46,00€
5. Vollstreckung 200,00€
   
Ersatz des Benutzungsausweises oder eines Buchdatenträgers bei Verlust oder Beschädigung 5,00€
   
Ersatz für verloren gegangene oder beschädigte Werke inkl. Kosten für die Einarbeitung, je Werk (Darüber hinaus hat die Benutzerin oder der Benutzer die Kosten für das Ersatzexemplar zu entrichten bzw. ein identisches Ersatzexemplar abzuliefern) 30,00€
   
Nationaler Leihverkehr ² 1,50€
Internationaler Leihverkehr 2,50€

*)

Aufgrund der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABL.EG Nr. L 376 S. 36) – EG-DLRL – darf die Verwaltungsgebühr die tatsächlich anfallenden Kosten nicht übersteigen.

²

Die von Nichtmitgliedern der Hochschule Neubrandenburg bei auswärtigen Bibliotheken veranlassten Fernleihen werden der Bestellerin oder dem Besteller gem. den Regeln der LeihverkehrsO in Rechnung gestellt. Für Dozentinnen oder Dozenten und Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sowie Studierende werden keine Fernleihgebühren erhoben.

Überweisung von Gebühren

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