Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben im Oktober 2024 die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz für ihren zweiten Einsatzzeitraum von fünf Jahren eingesetzt. Das Gremium, bestehend aus pflegefachlichen, pflegepädagogischen und pflegewissenschaftlichen Expert*innen, trägt entscheidend zur Modernisierung und Weiterentwicklung der Pflegeausbildung in Deutschland bei.
Prof. Dr. Stefan Schmidt wurde für diesen zweiten Einsatzzeitraum durch das Bundesfamilien- und Bundesgesundheitsministerium in die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz berufen und kann damit seine umfassende Expertise in die Arbeit des Gremiums einbringen, das eine tragende Rolle für die Zukunft der Pflegeausbildung und des Pflegestudiums spielt. Wir gratulieren Prof. Dr. Stefan Schmidt zu dieser Auszeichnung!
Neben seinem Engagement in der Fachkommission ist er stellvertretender Vorsitzender der Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg und berufenes Mitglied der Gesundheitskommission Mecklenburg-Vorpommerns.
Zu den zentralen Aufgaben der Fachkommission gehört die Erstellung bundesweit einheitlicher Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die Pflegeausbildung sowie Module für die erweiterte Ausbildung gemäß § 14 Pflegeberufegesetz. Neben der Ausarbeitung dieser Pläne hat das Gremium begleitende Materialien erstellt und den Rahmenausbildungsplan kontinuierlich aktualisiert. Diese Aktualisierungen erfolgen mindestens alle fünf Jahre, um sicherzustellen, dass die Pläne den neuesten Anforderungen und Entwicklungen gerecht werden.