Fachbereichsverwaltung
Entsprechend § 90 Abs. 1 und 2 LHG M-V gliedern sich die Hochschulen nach fachlichen Gesichtspunkten in Fachbereiche. [...] Die Organe des Fachbereiches sind der Fachbereichsrat und die Fachbereichsleitung (Dekanat).
Anfragen an das Dekanat und den Fachbereichsrat richten Sie bitte über das Sekretariat unseres Fachbereiches aus.
Für die Organisation der Prüfungen und die durch die Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben wird ein Prüfungsausschuss gebildet (§ 8 Rahmenprüfungsordnung unserer Hochschule).
Anträge an den Prüfungsausschuss reichen Sie bitte über das Immatrikulations- und Prüfungsamt an den Prüfungsausschussvorsitzenden ein.
Ihre Ansprechpartnerin im Immatrikulations- und Prüfungsamt:
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