Dekanat
Der Fachbereich wird durch ein Dekanat geleitet, der neben der Dekanin oder dem Dekan, die Studiendekanin oder der Studiendekan sowie deren/dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter angehören (§ 92 Abs. 1 LHG M-V).
Die Dekanin oder der Dekan wird aus dem Kreis der hauptamtlichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Fachbereiches durch den Fachbereichsrat gewählt. Die Prodekanin/der Prodekan wird auf Vorschlag der Dekanin oder des Dekans durch den Fachbereichsrat gewählt (§ 92 Abs. 4 LHG M-V).
Der Fachbereichsrat wählt auf Vorschlag der ihm angehörenden studentischen Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreis der im Fachbereich hauptberuflich tätigen Professorinnen und Professoren eine für Studium und Lehre beauftragte Person (Studiendekanin oder Studiendekan). Die Amtszeit entspricht der der übrigen Mitglieder der Fachbereichsleitung; Wiederwahl ist zulässig (§ 93 Abs. 1 LHG M-V).
In Ergänzung zu den Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und der Grundordnung der Hochschule Neubrandenburg regelt die Fachbereichsordnung die Struktur, die Aufgaben und die Arbeitsweise des Fachbereiches Gesundheit, Pflege, Management.