Erinnerungen zum Landeskulturgesetz
Auch vom Kulturbund, den Natur- und Heimatfreunden ist die Frage ventiliert worden, was über den Naturschutz hinaus im Sinne eines weitgehenden Umweltschutzes zu tun ist. Es stank ja gen Himmel, die Verunreinigung der Flüsse, die Luftverunreinigung, das Hallesche-Bitterfelder Revier. Es musste etwas getan werden. Die Präambel des späteren Landeskulturgesetzes stammt weitgehend aus meiner Feder. Das rechne ich mir hoch an. Was daraus in der Praxis geworden ist, das ist eine ganz andere Fragestellung. Aber die Präambel unterschreibe ich auch heute noch. Das gilt auch für die Aussage, dass ein Gemeineigentum an den Naturschätzen des Landes, von der Fläche an über Luft, Wasser, Boden, Bodenschätze usw. die beste Voraussetzung für einen komplexen Umweltschutz wäre.