Gremienwahlen 2024

Liebe Kommiliton*innen, 

auf dieser Website findet ihr alle wichtigen Informationen, um euch für die nächsten Gremienwahlen zu bewerben. Ganz unten findet ihr die wichtisgten PDF - Datein für die Bewerbung. 

Studierenden Selbstverwaltung

Die Fachschaftsräte der Fachbereiche und das StuPa (Studierendenparlament) gehören zu der Studierenden Selbstverwahltung. Diese wird nur von Studierenden organisiert. Dazu gehört noch das ASTA, welches jedoch nicht bei den Gremienwahlen von der Studierendenschaft gewählt wird, sondern vom StuPa. Folgend stellen wir euch nochmal die Gremien der Studentischen Selbstverwaltung vor für die ihr Euch jetzt bis zum 14.12.2022 aufstellen lassen könnt!

Das StuPa - Studierendenparlament
Das oberste Gremium der Studierendenschaft ist das StuPa. Dieses entspricht auf der akademischen Selbstverwaltung dem Senat und beschließt die Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaften. Insbesondere wählt der StuPa die Referatsleiter des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).

Die Fachschaftsräte
Die Fachschaftsräte entsprechen den Fachbereichsräten der akademischen Selbstverwaltungen. Sie werden aus den Mitglieder*innen der jeweiligen Fachschafts gewählt. Diese vertreten die Studierenden ihres Fachbereichs und ist ansprechbar für die Studierenden des Fachbereichs in Fragen und bei Problemen im Studium. Weitere Informationen zu den Fachschaften auf den<link fachschaften external-link internen> Internetseiten der Fachschaftsräte.

Akademische Selbstverwaltung

Bei diesen Gremien haben wir Studierende die Möglichkeit Plätze im erweiterten Senat, Senat und Fachbereichsrat der Fachbereich zu bestzten. Dies ist gerade wichtig um in den genannten Gremien eine studentische Stimme zu haben und Entscheidungen mit zu beeinflussen und abzustimmen. Bewerbt euch bis zum 05.12.2022 auf diese Posten, um unserer Studierendenschaft eine Stimme zu geben! 

Erweiterter Senat
Das oberste Gremium an der Hochschule Neubrandenburg ist der "Erweiterte Senat". Dieser wählt die Hochschulleitung (Rektorat, Kanzler*in, kann das Rektorat abwählen, berät über allgemeine Angelegenheiten und beschließt die Grundordnung der Hochschule. Er bestimmt letztendlich wie wir hier zusammen an der Hochschule arbeiten können und dürfen bzw. in dessen Rahmen und mit welchen Personen an der Spitze wir uns hier bewegen. Zur Zeit sind im "Erweiterten Senat" von den 24 Mitglieder*innen acht studentische Vertreter*innen.

Senat
Im "Senat" werden Vorlagen und Vorschläge beraten, die dann dem "Erweiterten Senat" zum Beschluss vorgelegt werden. Ansonsten beschließt der "Senat" alle Satzungen und Ordnungen der Hochschule die die Fachbereiche nicht selbst zu erlassen haben. Außerdem überwacht der "Senat" die Arbeit der Hochschulleitung und hat ein umfassendes Informations- und Fragerecht gegenüber dieser. Auch ist der "Senat" bei Änderungen am Studienangebot zurate zuziehen. Er besteht aus 15 Personen und davon sind drei studentische Vertreter*innen.

Fachbereichsräte
Die Hochschule teilt sich in außerdem in verschiedene Fachbereiche auf. Innerhalb dieser ist der Fachbereichsrat das höchste Gremium. Der Fachbereichsrat erlässt fachbereichsbezogene Satzungen und Ordnungen, wählt die Fachbereichsleitung und ist für alle Fragen von Studium und Lehre des Fachbereichs zuständig. Im Fachbereichsrat sitzen zwei studentische Vertreter*innen, die unser Belange dort einbringen können. Die Fachbereichsleitung vertritt den Fachbereich nach außen und leitet den Fachbereichsrat ohne eigenes Stimmrecht.

Wahlausschreiben 2023

Wahlunterlagen