Standort Anklam: Stelle als Sozialarbeiter für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (m/w/d) bis 15.05.2024 zu besetzen

Wir bieten Ihnen

 flexible Arbeitszeitregelungen durch Gleitzeit und Homeoffice

 30 Tage Urlaub sowie 2 Regenerationstage pro Kalenderjahr

 zusätzliche Altersvorsorge bei der Zusatzversorgungskasse

 Mecklenburg-Vorpommern

 Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Jahressonderzahlung und leistungsorientierter Bezahlung

 Fort-und Weiterbildungsmöglichkeiten

 regelmäßige Supervisionen und kollegiale Beratungen

 Angebote im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Ihre Aufgaben

 Betreuung und Begleitung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen

o Altersschätzung bei Notwendigkeit

o Vorläufige Inobhutnahme, Übermittlung der Klardaten an den KSV MV und Entscheidung zum weiteren Verfahren

o Beantragung der Vormundschaft

o Inobhutnahme und Vermittlung in geeignete Inobhutnahmestellen

o Einleitung und Durchführung des Clearingverfahrens

o Einleitung von Maßnahmen zur Klärung des Gesundheitszustandes

o Erstellung der Sozialanamnese

o Gewährleistung des physischen und psychischen Wohls des jungen Menschen

o Prüfung der Möglichkeit der Familienzusammenführung

o Einleitung geeigneter Hilfen zur Erziehung und Umsetzung des Hilfeplanverfahren bzw. der weiteren Perspektive

 Förderung junger Menschen mit Migrationshintergrund in ihrer Entwicklung, Schutz vor Gefahren, Beratung und Unterstützung der Erziehenden

o Beratung von Personensorge-/Erziehungsberechtigten in Fragen der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, über Hilfen, Einrichtungen und Initiativen sowie öffentliche Hilfen bei Notlagen, Konflikten in der Familie oder Sozialleistungen anderer Stellen

o Vermittlung von notwendigen und geeigneten Hilfsangeboten wie Familientherapien, Erziehungsberatung oder sozialpädagogische Familienhilfe

o Erstellen und Fortschreibung von Hilfeplänen

o Aufsuchen der Familien bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung und Abschätzen des Gefährdungsrisikos und Krisenintervention ggf. durch Einschaltung anderer zur Abwendung der Gefährdung zuständiger Stellen

o Inobhutnahme des Kindes/Jugendlichen bei Gefahr im Verzug zur Sicherstellung der körperlichen Unversehrtheit

o Einleitung von Maßnahmen zur Unterbringung

o Einschalten des Familiengerichtes

o gutachterliche Stellungnahme zur familiären, persönlichen und gesundheitlichen Situation des Kindes/Jugendlichen für das Familiengericht

o Teilnahme an Gerichtsterminen

 Zusammenarbeit mit den Kommunen, den Schulen und Kindertageseinrichtungen, dem Ordnungs- und Gesundheitsamt sowie anderen sozialen Diensten

 Erarbeiten von Statistiken

 Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung

Unsere Erwartungen

 abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium der Sozialpädagogik/Sozialarbeit mit staatlicher Anerkennung, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Diplompädagoge, Bachelor Erziehungswissenschaften oder Bachelor Kindheitspädagogik

 Sensibilität und Wertschätzung im Umgang mit Kindern/Jugendlichen, Eltern und anderen Personen

 Eigenverantwortlichkeit, Teamfähigkeit, physische und psychische Belastbarkeit, Flexibilität, Toleranz, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, konsequentes Handeln

wünschenswert sind

Gesetzeskenntnisse auf dem Gebiet des SGB I - XII, BGB und FamFG

 Mobilität

 Bereitschaft zum Wechsel des Dienstortes

 Führerschein Klasse B

 Bereitschaft zur Führung von Dienstfahrzeugen und dem Privatfahrzeug bei dienstlichem Erfordernis

 Bereitschaft zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst

 einwandfreies erweitertes Führungszeugnis

Vergütung

 Entgeltgruppe S 14 und Zahlung einer Zulage gem. § 15 Abs. 2.1 TVöD VKA.

 

Hinweis zur Bewerbung Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, lückenloser Lebenslauf, Nachweise von Studien- und Berufsabschlüssen, Arbeitszeugnissen sowie Seminar- und Lehrgangsnachweisen mit einer maximalen Größe von 3,5 MB je Datei) übermitteln Sie bitte über das elektronische Bewerberportal auf der Internetseite des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 17. Mai 2024. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, insbesondere Fahrkosten, werden durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald nicht erstattet Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Senz vom Sachgebiet Personal unter der Telefonnummer 03834 8760 1511 gerne zur Verfügung. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V. Informationen zur DSGVO in Bezug auf das Bewerbungsverfahren finden Sie hier. Im Auftrag gez. Andrea Ludwig Hauptamtsleiterin


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