Stellenausschreibung - Landkreis Uckermark

Ihre Aufgaben:

  • Fach- und Praxisberatung sowie Initiierung von Entwicklungs- und Veränderungsprozessen in der Kindertagesbetreuung mit den Schwerpunkten „Übergang von der Kita zur Schule“ und „Hortbetreuung“
    • Unterstützung und Entwicklung der personalen, sozialen, fachlichen und methodischen Kompetenzen der Fachkräfte und Leitungen in Kindertageseinrichtungen
    • Stärkung der Rolle der Fachkräfte und Leitungen in Veränderungsprozessen und beib der Bewältigung von Konflikten im Kindergartenalltag
    • Unterstützung der Kitas und der Kita-Träger bei der qualitativen Weiterentwicklung konzeptioneller Ziele und Inhalte
    • Qualifizierung der Fachkräfte und Vermittlung von Fachwissen
    • Begleitung der pädagogischen Arbeit einer Kindertageseinrichtung
    • Reflexion der Prozesse in der Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Beteiligten
    • Dokumentation der Fach- und Praxisberatungsprozesse (Einzelbericht, Gesamtbericht)
  • Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Bereich des Übergangs von Kita zur Schule
    • Bestandaufnahme und Analyse der Praxismodelle und pädagogischen und organisatorischen Ansätze, aufzeigen von Problemlagen und Stolpersteinen
    • Erarbeitung eines Konzeptes für ein gelingendes Managementsystem im Übergang Kita und Schule sowie zur Zusammenarbeit von Hort und Schule
    • Erarbeitung von Instrumenten der Qualitätsentwicklung und –sicherung
    • Implementierung von fachpolitischen Grundsätzen in die Praxis
    • Aufbau eines regionalen Netzwerkes für Fachkräfte und Hortträger
    • Dokumentation und Ergebnissicherung der Beratungs-und Begleitprozesse
  • Mitwirkung in diversen Netzwerken, Arbeitsgruppen, Fachgremien auf Kreis- und Landesebene

Ihr Profil:

  • eine Qualifikation als Diplom-Sozialarbeiter (FH) (m/w/i/t), Diplom-Sozialpädagoge (FH) (m/w/i/t) mit staatlicher Anerkennung, Kindheitspädagoge (FH) oder ein vergleichbarer Abschluss
  • Kenntnisse im SGB I und SGB VIII
  • umfassende Kenntnisse KitaG des Landes Brandenburg, Verordnungen und Durchführungsvorschriften zum KitaG
  • Gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Bildung in der Kindertagesbetreuung und in der Grundschule
  • Kenntnisse in der frühkindlichen Pädagogik
  • Interesse an der Entwicklung von Angeboten für Kinder
  • sehr gute PC-Kenntnisse (MS Office)
  • Besitz des PKW-Führerscheins
  • Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Ordnungsfähigkeit
  • Belastbarkeit, Selbstständigkeit, Eigeninitiative
  • Flexibilität/Lern- und Veränderungsbereitschaft
  • selbstständiges und umsichtiges Arbeiten
  • hohes Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
  • sicheres Auftreten
  • Bildschirmtauglichkeit
  • klare und prägnante Ausdrucksweise in Wort und Schrift in deutscher Sprache, mindestens auf dem Sprachniveau C1

Wir bieten:

  • eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem dynamischen Team am Arbeitsort Prenzlau
  • Vergütung nach Entgeltgruppe S 11b TVöD-SuE
  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche pro Jahr
  • ein kollegiales und wertschätzendes Arbeitsumfeld
  • flexible Arbeitszeiten
  • Fortbildungsmöglichkeiten
  • die Möglichkeit zur Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung

Sollte es zu einer Einstellung kommen, ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz in Verbindung mit § 72a SGB VIII notwendig

Haben Sie Interesse?

Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 01.11.2024 mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) per E-Mail ausschließlich im PDF-Format an personal@uckermark.de.

Ihre Ansprechpartner:

Fachliche Rückfragen:
Herr Stäck
Telefon: 03984 70 3051
E-Mail: sekretariat-jugendamt@uckermark.de

Fragen zu Ihrer Bewerbung:
Frau Mönk
Telefon: 03984 70 3211
E-Mail: personal@uckermark.de


Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.


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