Ombudspersonen und Kommission für gute wissenschaftliche Praxis
„Die Ergebnisse von Wissenschaft und Bildung, Forschung und Entwicklung sowie Transfer dieser Ergebnisse sind von grundlegender gesellschaftlicher Bedeutung. Sowohl ihre Erarbeitung, aber vor allem ihre Nutzung und Verwertung können für die Gesellschaft und den einzelnen Menschen erhebliche Konsequenzen in den natürlichen, technischen und sozialen Lebensgrundlagen zur Folge haben. Daher sind Verantwortungsbewusstsein, Redlichkeit, Ehrlichkeit und eine selbstkritische Haltung unabdingbare Voraussetzungen für jede*n in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Tätige*n.“ Präambel der Richtlinie der Hochschule Neubrandenburg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Richtlinie finden Sie hier.
Ombudspersonen
Im Rahmen der Richtlinie sind auf Vorschlag der Hochschulleitung zwei Ombudspersonen für vier Jahre durch den Senat zu wählen. Eine Wiederwahl ist einmal möglich.
Die Ombudspersonen stehen den Hochschulangehörigen als Ansprechpersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens zur Verfügung.
Durch den Senat wurden am 10. April 2024 als Ombudspersonen gewählt:
- Prof. Dr. habil. Christian Looft, Fachbereich Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften
- Prof. Dr. Claudia Vogel, Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung
Prof. Dr. Christian Looft
Tel.: 0395 5693-2110
Fax: 0395 5693-72110
E-Mail: looft@hs-nb.de
Prof.in Dr. Claudia Vogel
Tel.: 0395 5693-5103
Fax: 0395 5693-75103
E-Mail: cvogel@hs-nb.de
Kommission für gute wissenschaftliche Praxis
Im Rahmen der Richtline ist eine Kommission aus vier Mitgliedern und vier stellvertretenden Mitgliedern, jeweils zwei Mitglieder pro Fachbereich auf Vorschlag des jeweiligen Dekanats, für vier Jahre durch den Senat zu wählen. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Die Ombudspersonen und der Justiziar der Hochschule gehören der Kommission mit beratender Stimme an. Nach eigenem Ermessen kann die Kommission bis zu zwei weitere Personen, Expert*innen aus dem Gebiet des zu beurteilenden Sachverhalts sowie Expert*innen im Umgang mit einschlägigen Verfahren, mit beratender Stimme hinzuziehen.
Die Kommission ist für die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zuständig, die ihr von den Ombudspersonen unterbreitet werden oder über die sie unmittelbar informiert wird. Sie führt das förmliche Untersuchungsverfahren nach § 13 der Richtlinie der Hochschule Neubrandenburg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis durch.
Der Senat wird die Mitglieder der Kommission im Jahresverlauf 2024 wählen.
Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland
Unabhängig von den Ombudspersonen an der Hochschule Neubrandenburg haben die Hochschulangehörigen die Möglichkeit, sich an das überregional tätig „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland“ zu wenden.