Qualifikationsprogramm der Hochschule Neubrandenburg

Entwicklung und Gewinnung professoralen Personals

Im Rahmen des Projektes „ProfQuaNB“ bietet die Hochschule Neubrandenburg Absolvent*Innen, Promovierenden und Praxiserfahrenen die Möglichkeit, durch eine Promotion und/oder Praxiserfahrung die Qualifikation für eine Hochschulprofessur zu erlangen. Das Projekt ist im Rahmen einer Maßnahme von Bund und Ländern zur Qualifikation von Fachhochschulpersonal platziert und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert1.

Wie sind die Wege zu einer Hochschulprofessur?

Grundsätzlich gibt es mehrere Wege für die Qualifikation für den Beruf des Hochschulprofessors/der Hochschulprofessorin. Zum einen ist eine abgeschlossene Promotion notwendig, zum anderen sind mindestens fünf Jahre Praxiserfahrung Voraussetzung, wovon mindestens drei Jahre außerhalb der Hochschule geleistet sein müssen. Die Promotionszeit kann als hochschulinterne Berufserfahrung angerechnet werden. Zusätzlich zu Promotion und Praxis sind Erfahrungen im Bereich der Lehre, sowie Publikationen in einschlägigen Fachzeitschriften und Vernetzung im jeweiligen Themenfeld wünschenswert.

Was macht das Qualifikationsprogramm der Hochschule Neubrandenburg?

Für jeden der vier Fachbereiche der Hochschule wird innerhalb des Programms eine halbe Stelle zur wissenschaftlichen Mitarbeit vergeben, auf der eine Promotion entsprechend der Ausrichtung des Fachbereiches erfolgen soll. Die Promotion erfolgt kooperativ, also mit einer Erstbetreuung eines Professors/einer Professorin einer Universität. Wenn die Praxiserfahrung zu Beginn der Promotion noch nicht gegeben ist, bietet die Hochschule die Vermittlung Praxisbetriebe an, um promotionsbegleitend oder im Nachgang die nötige Erfahrung in der Berufswelt zu ermöglichen. Zusätzlich werden Seminare und Kolloquien abgehalten, die Qualifikationen im Bereich Lehre, wissenschaftlichem Schreiben und strukturierter, wissenschaftlicher Arbeit vermitteln. 

1) Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Bund-Länder-Programms FH-Personal in der Umsetzungsphase 1 entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern "FH-Personal". Die Finanzierung wird zu 71 % durch den Bund und zu 29 % durch das jeweilige Bundesland getragen.

Weitere Fragen zur Qualifikation und zum Projekt bitte an:

promotionhs-nbde