Infos zur Promotion
Im Rahmen eines Promotionsverfahrens weist der Promovierende seine Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nach.
Grundsätzlich wird der Doktorgrad durch eine Universität oder eine ihr gleich gestellte Hochschule verliehen. Diese Hochschulen besitzen demnach das Promotionsrecht. An Fachhochschulen besteht die Möglichkeit der kooperativen Promotion, was bedeutet, dass Professor*innen von Fachhochschulen als Betreuer, Gutachter und Prüfer im Promotionsverfahren mitwirken dürfen.
Die Bedingungen und Anforderungen der Promotion regeln die jeweiligen Promotionsordnungen der Universitäten bzw. der einzelnen Fakultäten. Der Promovend/die Promovendin schreibt sich entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Universität als Promotionsstudent*in ein. Dazu gehört der jeweils erhobene Semesterbeitrag und im Gegenzug das Semesterticket sowie der Studentenausweis. Für FH-Absolvent_innen gelten unter Umständen besondere Zulassungsvoraussetzungen, wie z. B. ein besserer Notendurchschnitt oder das Absolvieren eines Rigorosums.
Wurden alle Prüfungsleistungen erbracht, vergibt die Universität bzw. die von der Universität mit der Ausübung des Promotionsrechts beauftragte Fakultät den akademischen Grad "Doktor" - ergänzt um die jeweilige Fachrichtung z. B. Dr. rer. nat.
Für die Absprachen mit dem Zweitbetreuenden an unserer Hochschule finden Sie hier die Betreuungsvereinbarung mit Meilenstein und Arbeitsplan als Anhang. Die beim Prorektor für Forschung vollständig ausgefüllt abgegebene Betreuungsvereinbarung berechtigt zum Zugriff auf den hochschulinternen Fördertopf für Nachwuchswissenschaftler und Forschungsförderung.
Ablauf eines Promotionsverfahrens
Das Promotionsverfahren setzt sich für gewöhnlich aus folgenden Abschnitten zusammen:
Das Promotionsverfahren setzt sich für gewöhnlich aus folgenden Abschnitten zusammen:
- Wahl eines Promotionsthemas/Suche nach einem Betreuer (»Doktorvater«)
- Bei einer ersten Kontaktaufnahme sollten Sie Ihren Lebenslauf und möglichst schon ein kurzes Exposé zu dem in Aussicht genommenen Thema einreichen
- Antrag auf Annahme als Doktorand beim Dekanat (nicht überall)
- Annahme als Doktorand (Bescheid) bzw. Zulassung zum Promotionsverfahren
- Immatrikulation als Promotionsstudent (nicht obligatorisch)
- Anfertigen der Dissertationsschrift
- Antrag des Doktoranden auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (Abgabe der Dissertation)
- Eröffnung des Promotionsverfahrens
- Entscheidung der Prüfungskommission über die Annahme der Arbeit
- Auslegung der Arbeit innerhalb der Fakultät
- Mündliche Prüfung/Disputation
- Feststellung der Druckreife
- Veröffentlichung
- Übergabe der Promotionsurkunde
Beratung und Unterstützung
Für weitere Beratung und Unterstützung schreiben Sie an promotionhs-nbde oder wenden Sie sich an die Ansprechperson des jeweiligen Fachbereichs.
Zur Unterstützung der Nachwuchswissenschaftler*innen hat die Hochschule Neubrandenburg ein Strategiepapier erstellt, in dem verzeichnet ist, welche Rahmenbedingungen vorhanden sind und welche Hilfeleistungen angeboten werden: Strategiepapier zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Betreuungsvereinbarung mit anhängender Meilensteinplanung ermöglicht den Zugriff zu hochschulinternen Fördertöpfen (Forschungsförderung und Nachwuchsförderung).