Achtung, freie Plätze im berufsbegleitenden Studiengang Soziale Arbeit

Sie interessieren sich für den berufsbegleitenden Studiengang Soziale Arbeit, haben aber leider die aktuelle Einschreibefrist 2022 verpasst? In diesem Jahr haben wir die besondere Situation, dass es noch freie Studienplätze gibt, und Sie sich bis 15. September als Gasthörer*in einschreiben können.

Was bedeutet das detailliert für Sie?

Geltende Regelungen

  • Gasthörer*innen können eine oder mehrere Lehrveranstaltungen besuchen; die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester.
  • Gasthörer*innen können nach den Lehrveranstaltungen die Modulprüfungen wie alle anderen Studierenden ablegen.
  • Am Ende des Wintersemesters können die Gasthörer*innen einen Antrag auf Anerkennung der geleisteten Prüfungsleistungen stellen und in ein höheres Fachsemester immatrikuliert werden, (in diesem Fall dann in das 3. Semester im Sommersemester ab März 2023).
  • Die Gasthörer*innen stellen einen Antrag (https://www.hs-nb.de/storages/hs-neubrandenburg/Studium_Weiterbildung/Weiterbildung/Dokumente/KL-0103-antrag-gasthoererschaft-v1-4.pdf) bei der Hochschule Neubrandenburg und schließen einen Kooperationsvertrag mit dem IfW ab.
  • Gebühren; Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig und beträgt aktuell pro Modul 294,00 €.

Sie können an allen Vorlesungen und Prüfungsleistungen der aktuellen Gruppe mit Start am 15.09.2022 im 2. Semester teilnehmen. Ab März 2023 sind Sie dann Studierende(r) des berufsbegleitenden Studienganges Soziale Arbeit der Hochschule Neubrandenburg in Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung (IfW).

Neugierig geworden? Rufen Sie gern an: 0395 5693 8701 oder schauen Sie in unseren Flyer: https://www.ifw-neubrandenburg.de/wp-content/uploads/2022/04/BBSA-2022-booklet-web.pdf

Bewerbungen richten Sie bitte direkt an das IfW. Wichtig: Die freien Plätze werden nach Datum des Eingangs des Antrages auf Gasthörerschaft vergeben.


Zurück zu allen Meldungen