Bundesgremium mit Expertise aus Neubrandenburg: Prof. Dr. Stefan Schmidt in Fachkommission berufen

Zu sehen sind zwei Pflege-Studierende, die an einer nachgestellten Praxissituation ihr Wissen über Pflegeabläufe anwenden müssen. Sie werden durch die Skills Lab-Leitung aus einem nebenliegenden Raum beobachtet, überprüft und ggf. berichtigt.
Das Skills Lab der Hochschule Neubrandenburg liefert Pflege-Studierenden einen praxisnahen Lernort. Foto: Jens Habeck

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben im Oktober 2024 die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG)* für ihren zweiten Einsatzzeitraum von fünf Jahren eingesetzt. Das Gremium, bestehend aus pflegefachlichen, pflegepädagogischen und pflegewissenschaftlichen Expert*innen, trägt entscheidend zur Modernisierung und Weiterentwicklung der Pflegeausbildung in Deutschland bei.

Ein besonderes Merkmal der aktuellen Fachkommission ist die Beteiligung vonProf. Dr. Stefan Schmidt von der Hochschule Neubrandenburg. Prof. Schmidt bringt seine umfassende Expertise in die Arbeit des Gremiums ein, das eine tragende Rolle für die Zukunft der Pflegeausbildung und des Pflegestudiums spielt. Neben seinem Engagement in der Fachkommission ist er stellvertretender Vorsitzender der Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg und berufenes Mitglied der Gesundheitskommission Mecklenburg-Vorpommerns.

 

Die Aufgaben der Kommission

Zu den zentralen Aufgaben der Fachkommission gehört die Erstellung bundesweit einheitlicher Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die Pflegeausbildung sowie Module für die erweiterte Ausbildung gemäß § 14 PflBG*. Neben der Ausarbeitung dieser Pläne hat das Gremium begleitende Materialien erstellt und den Rahmenausbildungsplan kontinuierlich aktualisiert. Diese Aktualisierungen erfolgen mindestens alle fünf Jahre, um sicherzustellen, dass die Pläne den neuesten Anforderungen und Entwicklungen gerecht werden.

 

*PflBG - Was hat sich geändert?

Mit dem 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz hat der Gesetzgeber die Ausbildung in der Pflege grundlegend modernisiert. Dazu zählt auch die Einführung eines berufsanerkennenden Pflegestudiums, das Studierenden eine akademische Qualifizierung zur Pflegefachperson ermöglicht. Die Hochschule Neubrandenburg bietet dieses Studium seit dem Wintersemester 2020/2021 an und stärkt damit die Pflegeausbildung in Mecklenburg-Vorpommern.

Wir danken Prof. Dr. Schmidt herzlich für seinen Einsatz und seinen Beitrag zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung in Deutschland. Sein Engagement unterstreicht die Bedeutung der Hochschule Neubrandenburg als wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Akteur in der Gesundheits- und Pflegepolitik.

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