Die Hochschule Neubrandenburg wurde Mitte letzten Jahres durch ein Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten über die Kaufanfrage für einen Teil des Grundstückes, auf dem sich die Hochschule Neubrandenburg befindet, in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten.
Die Hochschule war zuvor von der Stadt Neubrandenburg über ein solches Kaufinteresse nicht informiert worden. Erst auf Initiative der Hochschule fand ein erstes Gespräch mit der Stadt Neubrandenburg statt, in dem über den aktuellen Planungsstand des angedachten Grundschulneubaus informiert wurde. In der Folge hat die Hochschule im Rahmen eines internen Prüfverfahrens festgestellt, wie durch Umstrukturierung der vom Land M-V zur Verfügung gestellten Ressourcen und Infrastrukturen die Absicherung der Erfüllung der im Landeshochschulgesetz M-V verbindlich festgeschriebenen Aufgaben (es handelt sich hierbei um vier Studiengänge mit wenigstens 28 betroffenen Lehrmodulen, die auf dem Freiraumlaborgelände durchgeführt werden) auch zukünftig erfüllt werden kann. Die im Ergebnis dieses Prozesses festgestellten zwingend notwendigen Bedingungen wurden der Stadt in weiteren Gesprächen mitgeteilt.
Zum Zeitpunkt der geführten Gespräche - sowohl vor Ort als auch im Rathaus - wurden keine verbindlichen Zusagen zur Berücksichtigung unserer vor Ort verhandelten Bedingungen getroffen. Zudem wurde zu diesem Zeitpunkt auch die Alternative eines Baus südlich des jetzigen Grundschulstandortes benannt, gegen welchen die Hochschule selbstverständlich keine Einwände erhoben hat, da dieser vollständig auf der kommunalen Fläche verortet war.
Auf Grundlage der gesetzten Frist und der bis dahin für die Hochschule ergebnislos geführten Verhandlungen hat der Senat der Hochschule Neubrandenburg eine ablehnende Stellungnahme beschlossen und dem Wissenschaftsministerium mitgeteilt. Als Plädoyer dieser Stellungnahme hat die Hochschule klar und deutlich ihr definitives Wohlwollen und ihre Unterstützung für einen Grundschulneubau und eine kollegiale Zusammenarbeit mit der Stadt formuliert und dies auch der Stadt mitgeteilt. Dies wurde in der Sitzung des Ausschusses für Generationen, Bildung und Sport am 24. Januar 2024 ebenso von der Hochschule mehrfach wiederholt. In der Sitzung wurden die Argumente der Hochschule jedoch bagatellisiert. Die Hochschule hat in der Sitzung ebenso wiederholt, dass sie die dringende Notwendigkeit eines Grundschulneubaus ohne Zweifel anerkennt und hat einmal mehr die Bereitschaft für weitere Gespräche bekundet.
Gleichermaßen erwartet die Hochschule jedoch von der Stadt die volle Anerkennung der Bedeutung der von der Hochschule umzusetzenden gesetzlich festgeschrieben Landesaufgaben, eine Begegnung auf Augenhöhe und einen diesbezüglich respektvollen Umgang. Die Hochschule kann sich unter diesen Bedingungen und im Zusammenhang mit dem Grundschulneubau darüberhinaus neue und innovative Wege für einen gemeinsamen Bildungscampus in Neubrandenburg vorstellen. Auf der kommenden Stadtvertreter Sitzung am 22. Februar 2024 wurde Rederecht für die Hochschule Neubrandenburg beantragt.