Der Fokus der Tagung liegt auf den Herausforderungen und Möglichkeiten, die durch die Einführung des § 9 a SGB VIII im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) entstanden sind. Dieser Paragraph verpflichtet alle Bundesländer, Ombudsstellen einzurichten, die jungen Menschen und ihren Familien bei Konflikten und Beratungsbedarf zur Seite stehen. Seit April 2024 ist die Umsetzung des § 9 a SGB VIII in Mecklenburg-Vorpommern durch den § 6 des Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes (KiJuBG M-V) geregelt. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern hat den Verein „Ombudschaft für Kinder, junge Menschen und Familien Mecklenburg-Vorpommern“ mit dem Aufbau und der Betreuung der ombudschaftlichen Strukturen beauftragt.
Die Tagung bietet allen Interessierten und Fachkräften die Gelegenheit, sich intensiv mit dem Thema Ombudschaft auseinanderzusetzen, sich über die Entwicklungen im neuen Arbeitsfeld der Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren und aktiv an der Gestaltung dieses Bereichs mitzuwirken.
Interessierte können sich bis zum 12. November 2024 unter folgenden Link anmelden: https://www.ifw-neubrandenburg.de/angebote/ft01-2024/. Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten der Hochschule Neubrandenburg, Haus 1, statt.
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