Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 140 Euro je Kind und wird an Eltern für das in ihrem Haushalt lebende Kind gezahlt, wenn sie mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag sind, dass

  • die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen,
  • das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende erreicht,
  • mit dem Einkommen die Höchsteinkommensgrenze nicht überschritten wird und
  • durch den Kinderzuschlag Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II vermieden wird.

 Der Kinderzuschlag muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse beantragt werden.