Pflege von Angehörigen
Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft wird die Vereinbarkeit von Pflege mit einer beruflichen Tätigkeit für immer mehr Beschäftigte in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen.
Nach § 7a SGB XI haben alle gesetzlich Versicherten seit dem 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin ihrer Pflegekasse.
Pflegende Angehörige, die die Versorgung und Betreuung ihrer Angehörigen nicht allein leisten können, bietet der Pflegemarkt eine Fülle an Dienstleistungen. Das Angebot reicht von Tagespflegeeinrichtungen über die ambulante Pflege bis hin zum betreuten Wohnen und der vollstationären Betreuung in Pflegeheimen.
Weitere aktuelle Hinweise können Sie aktualisiert u.a.auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit aufrufen.
Gesunde Hochschule informiert: Plötzlich pflegebedürftig – An wen kann ich mich wenden?
Am 17. Januar organisierten der Steuerkreis Gesunde Hochschule und der Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management eine interne Informationsveranstaltung zum Thema "Pflegende Angehörige". Die kurzweilige Veranstaltung bot Einblicke in die Herausforderungen pflegender Angehöriger und in verfügbare Unterstützungsmöglichkeiten. Referentin Prof.in Dr.in Stefanie Kaemper übermittelte kompakt, woran gemessen wird, wer pflegebedürftig ist und ab wann welcher Pflegegrad ausgestellt werden kann. Sie klärte außerdem darüber auf, welche finanziellen Ansprüche, beispielsweise für Pflegepersonal oder -materialien, Antragstellende geltend machen können.
In einer offenen Diskussionsrunde konnten Teilnehmende ihre eigenen Erfahrungen teilen und der Referentin Fragen stellen.
Mehr über den Steuerkreis Gesunde Hochschule: https://www.hs-nb.de/hochschule/ueber-uns/gesunde-hochschule/
Mehr über den Studiengang „Pflege“: https://www.hs-nb.de/studiengaenge/bachelor/nursing-bsc/