Gesamtpersonalrat der Hochschule Neubrandenburg

Herzlich Willkommen auf der Website des GPR der Hochschule Neubrandenburg

"Der Gesamtpersonalrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die ... mehrere Personalräte einer Dienststelle betreffen und nicht durch die einzelnen Personalräte ... geregelt werden können." (§ 74 PersVG M-V)

Der Gesamtpersonalrat besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der nichtwissenschaftlichen und wissenschaftlichen Beschäftigten.  Der Gesamtpersonalrat ist dem nichtwissenschaftlichen und wissenschaftlichen Personalrat nicht übergeordnet, koordiniert und vertritt aber deren gemeinsame Belange. Die Mitglieder werden für 4 Jahre gewählt. Sie nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr.

Der Gesamtpersonalrat trifft sich regelmäßig, um Probleme bzw. eingebrachte Anträge zu besprechen und Beschlüsse zu fassen, die dann von dem Vorsitzenden oder dem Vorstand des Gesamtpersonalrats umgesetzt werden. Der Gesamtpersonalrat verhandelt über Dienstvereinbarungen mit der Hochschulleitung und beschließt diese zusammen mit ihr. Er vertritt Anregungen, Beschwerden der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter gegenüber der Hochschulleitung und kümmert sich um die Interessen der Schwerbehinderten in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit treffen sich Mitglieder aller Personalräte und die Hochschulleitung regelmäßig einmal im Monat, um strittige Angelegenheiten zu besprechen und Informationen auszutauschen.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und werden uns verantwortungsbewusst für die Wahrung Ihrer Interessen einsetzen.

Die Mitglieder des Gesamtpersonalrates:

Vorsitzender

Johannes Eschrich
Dez. II - Personal: Sachbearbeiter - Personalangelegenheiten der Drittmittelbeschäftigten
Raum 420 - Haus 1
0395 5693 -1201

Stellvertretender Vorsitzender

Christian Gauger
Zentrum f. Informations- u. Medientechnologie: Stellvertreter Leiterin ZIMT / Medienzentrum / Online-Dienste und Zentrale Server
Raum 286 - Haus 1
0395 5693-1404
0395 5693 - 71404

Weitere Mitglieder

Diana Zornow - Sekretariat FB SBE
FB Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung:
Raum 209 - Haus 1
0395 5693-5003
Frank Wöhnert
Dez. III - Technik u. Organisation: Mitarbeiter Druckerei
Raum 133 - Haus 1
0395 5693-1304
0395 5693-71304
Dipl.-Sozialarb./Sozialpäd. Kornelia Kossow M.Sc.
FB Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung: Studiengangskoordinatorin der Studiengänge BA-Soziale Arbeit, Master Beratung und Master Social Work
Raum 207 - Haus 1
0395 5693 - 5604
0395 5693 - 5999
Elisa Hofert M.A.
Projekt ProfQuaNB: Doktorandin | Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Professorinnenprogramm III
Raum 320 - Haus 1
0395 5693-5517
0395 5693-75517
Martin Dumann
SG Naturschutz und Landnutzungsplanung (FB LG): fachpraktischer Mitarbeiter
Raum 231- Haus 2
0395 5693 - 4602
0395 5693 - 74602

Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

E-mail: gprhs-nbde

Anschrift:
Hochschule Neubrandenburg
Gesamtpersonalrat
Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg

Dienstvereinbarung zur variablen Arbeitszeit an der Hochschule Neubrandenburg - University of Applied Sciences (15.06.2022)

Dienstvereinbarung zur variablen Arbeitszeit an der Hochschule Neubrandenburg - University of Applied Sciences (15.06.2022)

Präambel:

Die Hochschulleitung und der Personalrat stimmen in ihrer Auffassung überein, dass die variable Arbeitszeit den nichtwissenschaftlich Beschäftigten die zeitliche Anpassung ihrer Arbeitsleistung an die dienstlichen Bedürfnisse und Erfordernisse ermdglichen soll. Sie räumt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Freiraum ein, in dem sie ihre Arbeitszeit unter Wahrung der dienstlichen Belange sowie des Arbeits- und Tarifrechts selbst bestimmen konnen. Damit bieten sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Basis von Vertrauen, Verantwortungsbewusstsein und Gemeinsamkeit neue Möglichkeiten der Gestaltung ihrer Arbeitszeit.


Diese Dienstvereinbarung gilt grundsäitzlich für nichtwissenschaftliche und fachpraktische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Neubrandenburg; hiervon ausgenommen sind die Kraftfahrerin bzw. der Kraftfahrer und die Hausmeisterinnen bzw. die Hausmeister.

Alle Dokumente sind im HS-Portal unter Dokumente, Informationen --> Dienstvereinbarungen zu finden.

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (12.01.2011)

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (12.01.2011)

Das Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Angebot an alle Beschäftigten der Hochschule Neubrandenburg mit dem Ziel, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Es leistet einen Beitrag, um Arbeitszufriedenheit und Motivation zu steigern.

Die Vereinbarung gilt für alle Beschäftigten und Auszubildenden der Hochschule Neubrandenburg, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Verantwortlich für die Durchführung des BEM ist das Dezernat II der Hochschule Neubrandenburg.

Alle Dokumente sind im HS-Portal unter Dokumente, Informationen --> Dienstvereinbarungen zu finden.

Dienstvereinbarung über die ortsunabhängige Arbeit an der Hochschule Neubrandenburg - University of Applied Sciences (28.09.2023)

Dienstvereinbarung über die ortsunabhängige Arbeit an der Hochschule Neubrandenburg - University of Applied Sciences (28.09.2023)

Mit der Digitalisierung und verstärkten Nutzung mobiler Kommunikations- und Arbeitsgeräte rücken neue und flexiblere Arbeitsformen in den Fokus. Nach dieser Dienstvereinbarung steht zukünftig einer größeren Zahl der Mitarbeitenden der Hochschule Neubrandenburg die Möglichkeit zur mobilen und flexiblen Arbeit (ortsunabhängige Arbeit) offen. Dies erfordert eine Arbeitskultur, die auf Kommunikation und Vertrauen basiert. Neben den großen Chancen und Potenzialen dieser Arbeitsform bestehen auch Risiken. Gerade bei der ortsunabhängigen Arbeit müssen zum Beispiel klare Grenzen zwischen Beruf und Privatleben gezogen werden. lm Sinne einer lebensphasenorientierten Personalpolitik ermöglicht ortunabhängige Arbeit als flexible Arbeitsform, zusätzlich zu der variablen Arbeitszeit, eine stärkere individuelle Arbeitsorganisation und unterstützt damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. persönlicher Lebenssituation. Diese räumliche Flexibilisierung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die Motivation und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu steigern und hat dadurch einen positiven Effekt auf Arbeitsprod uktivität und Arbeitsqualität.

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Hochschule Neubrandenburg. Die Rechte der wissenschaftlichen Beschäftigten bleiben hiervon unberührt.

Alle Dokumente sind im HS-Portal unter Dienstleistungen --> Informationen und Dienstvereinbarungen zu finden.

Dienstvereinbarung über die Einrichtung und Anwendung elektronischer Schließsysteme (17.06.2014)

Dienstvereinbarung über die Einrichtung und Anwendung elektronischer Schließsysteme (17.06.2014)

Diese Dienstvereinbarung bezieht sich auf die Einführung und Anwendung elektronischer Schließysteme mit Speicher- oder Verarbeitungsfähigkeit.
Der Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung umfasst alle von der Hochschule Neubrandenburg genutzten Liegenschaften.

Alle Dokumente sind im HS-Portal unter Dokumente, Informationen --> Dienstvereinbarungen zu finden.