Hauptpersonalrat (HPR) beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit:
Der HPR ist für alle Dienststellen im Geschäftsbereich des Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
Arbeitsgrundlage:
Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Februar 1993 / § 46 PersVG M-V Stufenvertretung / Abs. 1 :
„Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen … werden … bei den obersten Dienstbehörden Hauptpersonalräte gebildet (Stufenvertretungen)“
Aufgaben des HPR:
Sie entsprechen vom Grundsatz her denen der örtlichen Personalrates, u.a.:
- Beteiligung in Personalangelegenheiten (gem. § 68 PersVG M-V),
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (gem. § 69 PersVG M-V)
- Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten (gem. § 70 PersVG M-V)
Kommt zwischen einer Einrichtung und dem dortigen Personalrat in einer Angelegenheit eine Einigung nicht zustande, so kann die Dienststelle (hier das Ministerium) entscheiden, diesen Vorgang zur erneuten Beurteilung an den HPR zu übergeben (Stufenverfahren). Lehnt auch der HPR die Zustimmung ab, so kann der Vorgang in der Einigungsstelle verhandelt werden.
Weitere Informationen über die Zusammensetzung und Aufgaben des HPR
Weitere Informationen über die Zusammensetzung und Aufgaben des HPR sind im Infoheft der Personalvertretungen der Universität Rostock zusammengestellt.,
Die aktuelle Zusammensetzung finden Sie auf https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/Service/Hauptpersonalrat/ .