Leitbild der Hochschule
Die Hochschule bereitet Studierende durch umfassende akademische Bildung auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. Sie versteht sich als anwendungsbezogene Hochschule, die neben der Lehre auch der Forschung einen hohen Stellenwert einräumt. Erst die eigene Forschung ermöglicht eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisnahe Ausbildung. Lehre und Forschung bilden für die Hochschule eine unauflösbare Einheit, die sich an Problemen der Arbeitswelt mit dem Ziel der wissenschaftsbasierten Weiterentwicklung der beruflichen Praxis auch durch entsprechende Qualifizierung orientiert.
Neben der anwendungsbezogenen Verknüpfung von Lehre und Forschung bildet die Transdisziplinarität eine weitere Leitidee im Selbstverständnis der Hochschule. Die Hochschule begreift sich als eine multidisziplinäre Campushochschule, die in einem überschaubaren Kommunikationsraum verschiedene ingenieurwissenschaftliche sowie sozial- und gesundheitswissenschaftliche Fachrichtungen vereinigt und so Fragestellungen und Problemlösungen ermöglicht, die den einzelwissenschaftlichen Horizont erweitern.
Die Hochschule bekennt sich zu der Region. Sie sieht sich als ein Scharnier zwischen regionalen und internationalen Fachöffentlichkeiten. Sie ist offen für die besonderen Themen und Problemstellungen der Region und will in der Region als akademisches Zentrum und Impulsgeber in Lehre, Forschung und Weiterbildung wirken. Der regionale Bezug schlägt sich auch in der fachlichen und thematischen Ausrichtung von Studium und Lehre sowie Forschung und Weiterbildung nieder.
Im Zentrum von Forschung, Lehre und Weiterbildung stehen folgende Arbeitsschwerpunkte und Kompetenzfelder:
Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften
Kompetenz für die gesamte Kette der Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen sowie der damit verbundenen ökologischen, sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Fragen und der Entwicklung ländlicher Räume.
Gesundheit, Prävention, Pflege und Gesundheitsmanagement
Prävention und Gesundheitsförderung, Public Health, Gesundheitssystemforschung, Pflege, Rehabilitation, Pflegemanagement, Gesundheitsmanagement, Versorgungsmanagement.
Landschaftswissenschaften und Geomatik
Umwelt-, Regional- und Stadtplanung unter anthropogenen und ökologischen Bedingungen sowie die nachhaltige Entwicklung und Gestaltung ländlicher Räume und Regionen einschließlich historischer Gartenanlagen. Aufnahme und Verarbeitung von raum- und objektbezogenen Daten mit Schwerpunkt im Anwendungsbereich des Geoinformationswesens und der Ingenieur-, Natur- und Umweltwissenschaften.
Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung
Forschung und Lehre für die Praxisfelder der Erziehung und Bildung außerhalb des schulischen Unterrichtes, der sozialpädagogischen Beratung und Intervention sowie des Managements von sozialen Einrichtungen.
Nachhaltiger Strukturwandel und Umbau von ländlichen Regionen Konzeptionen und Strategien zur Entwicklung ländlicher Regionen entsprechend den planerischen, sozialen und infrastrukturellen Herausforderungen des demographischen Wandels und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Kennzeichnend ist das multidisziplinäre Arbeiten und Forschen, wobei alle Fachgebiete der Hochschule sich aus ihrer jeweiligen fachlichen Sicht und ihren spezifischen Methoden dem Forschungsgegenstand nähern. Dabei stehen vor allem konzeptionelle und strategische Aspekte der Entwicklungschancen der Region im Fokus.
Konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge sind wesentlicher Bestandteil des Profils der Hochschule. Dabei ist neben den attraktiven Bachelorstudiengängen das Angebot wettbewerbsstarker Masterstudiengänge ein zentraler Aspekt der Entwicklung der Hochschule.
Internationalisierung ist ein zentrales Element akademische Bildung für Wissenschaft und Praxis. Die gesellschaftliche Vielfalt in einer globalisierten Welt verlangt interkulturelle Sensibilität und die Fähigkeit, in international geprägten Wissenszusammenhängen und Arbeitswelten zu arbeiten. So ist der Hochschule Neubrandenburg neben der regionalen Orientierung die Weiterentwicklung der internationalen Beziehungen besonders wichtig. Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine weitere Erhöhung ihrer Attraktivität für ausländische Studierende an und will zugleich den Anteil ihrer Studierenden erhöhen, die ein oder mehrere Semester im Ausland studieren.
Die Hochschule Neubrandenburg stellt sich der notwendigen Diskussion um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die das Recht auf Chancengleichheit und Entfaltung des Selbstwertgefühls eines jeden Menschen sowie die Stärkung der menschlichen Vielfalt auf allen Ebenen des Bildungssystems und während des lebenslangen Lernens beschreibt. Der Einschluss der Hochschulbildung ist aus Sicht der Hochschule Neubrandenburg ein zentrales Element eines inklusiven Bildungssystems.
Die Förderung von wissenschaftlicher Exzellenz in anwendungsorientierter Lehre und Forschung ist ein wichtiges Anliegen der Hochschule Neubrandenburg, das sie durch Qualitätssicherung, Evaluierung und Akkreditierung ihrer Angebote fördert.
Die Hochschule Neubrandenburg fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern an der Hochschule und implementiert Gender Mainstreaming in ihre Planungs- und Entscheidungsprozesse. Als „familiengerechte Hochschule“ unterstützt die Hochschule Neubrandenburg aktiv die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie von Familie und Studium aller Mitglieder durch Schaffung familiengerechter Arbeits- und Studienbedingungen und Entwicklung eines sozialen Umfelds, in dem Studieren, Arbeiten und Forschen mit Familie möglich ist.
Um den Bedürfnissen individueller Bildungsbiographien und der zunehmenden Vielfalt der Studierenden entsprechen zu können und den Studienerfolg aller Studierenden zu fördern, wird ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges und nachhaltiges Beratungs- und Betreuungsangebot vorgehalten.
Nach erfolgreicher Zertifizierung im Umweltaudit nach dem Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) der Europäischen Union im Jahr 2014 werden die Aufgaben des Umweltmanagements verantwortlich in das Dezernat III verlagert, dort integriert und fortlaufend in Zusammenarbeit mit einer Steuerungsgruppe weiter bearbeitet. Die Umweltberichterstattung wird über das zentrale Controlling erfolgen. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung der Hochschule Neubrandenburg als selbstverständliche Querschnittsaufgabe aller Struktureinheiten. Meilensteine werden dabei die Re-Zertifizierungen sein, die nächste wird 2018 erfolgen.
Erklärung für Demokratie, Vielfalt und Toleranz
Die Hochschule Neubrandenburg ist ein Ort für Studium, Lehre, Forschung, Weiterbildung und Transfer. In der Institution Hochschule können Menschen unterschiedlicher ethnischer und sozialer Herkunft, Sprache, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Kultur, Religion und Weltanschauung ihr Recht auf individuelle Entfaltung und auf Bildung verwirklichen, im Sinne der geltenden Menschenrechte, demokratischen Normen und Gesetze. Entsprechend tragen Hochschulen regional, überregional und international zu einer demokratischen Kultur des Miteinanders bei.
Die Hochschule Neubrandenburg bekennt sich zu Demokratie, Vielfalt und Toleranz. Sie verbindet dies mit ihrer Erklärung, in Studium, Lehre, Forschung, Weiterbildung und Transfer Folgendes zu beachten:
1. Jegliche Form von Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus, menschenverachtendem und verfassungsfeindlichem Verhalten wird nicht geduldet. Auch das Zeigen entsprechender Zeichen und Symbole – etwa durch Kleidung oder das Anbringen entsprechender Aufkleber, Graffitis oder Schriftzüge auf Gegenständen oder Bauten auf dem Hochschulgelände – wird nicht geduldet. In studentischen und Abschlussarbeiten obliegt es den Verfasser*innen dafür Sorge zu tragen, dass kein rassistisches, diskriminierendes, antisemitisches, menschenverachtendes und verfassungsfeindliches Gedankengut und keine solcher Inhalte und Haltungen (re)produziert bzw. propagiert werden. Eine kritische wissenschaftliche Aufarbeitung rassistischer, diskriminierender, antisemitischer, menschenverachtender und verfassungsfeindlicher Sachverhalte ist immer möglich und wünschenswert. Die wissenschaftliche Betreuung studentischer und qualifizierender Abschlussarbeiten übernehmen die Lehrenden nach bestem Wissen und Gewissen.
2. Für Hochschulangehörige, für Mitarbeitende sowohl im Verwaltungsbereich wie auch für wissenschaftliches Personal sowie Studierende werden mindestens alle zwei Jahre Bildungsangebote zum Themenbereich Demokratie, Vielfalt und Toleranz über aktuelle regionale Entwicklungen und über eigene Handlungsmöglichkeiten erstellt und/oder zur Verfügung gestellt. Dies geschieht in Kooperation mit geeigneten Bildungsanbieter*innen im Rahmen von StudiumPlus, Weiterbildungen und anderen hochschuldidaktischen Formaten.
3. In geeigneten Formen der Bekanntmachung, z. B. in hochschuleigenen Veröffentlichungen und ihrer Homepages macht die Hochschule Neubrandenburg nach außen und nach innen deutlich, dass sie
- Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus, menschenverachtendes und verfassungsfeindliches Verhalten nicht toleriert
- gegen das Zeigen rassistischer, diskriminierender, antisemitischer, menschenverachtender und verfassungsfeindlicher Symbole einschreitet
- entsprechende Aufkleber, Graffitis und Schriftzüge auf Gegenständen und Bauten auf dem Hochschulgelände umgehend entfernt
- gegen rassistisch, antisemitisch, menschenverachtend und verfassungsfeindlich motivierte Handlungen, Beleidigungen, Diskriminierungen oder Angriffe gegen ihre Mitglieder, Angehörige und Gäste vorgeht.
4. Die Hochschule Neubrandenburg versteht sich als eine Hochschule in der Region und unterstützt aktiv vor Ort und regional wirkende zivilgesellschaftliche Initiativen und Aktionen gegen Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus und menschenverachtendes und verfassungswidriges Verhalten.
5. Die Hochschule Neubrandenburg gibt Auskunft darüber, in welchem Rahmen und mit welchen Maßnahmen sie auf die konkrete Verwirklichung der hier erklärten Absichten hinwirkt. Als geeignete Gremien, die die Entscheidungsfindung hinsichtlich Maßnahmen unterstützen, sind der Antidiskriminierungsrat und die Ethikkommission zu nennen.