Brand- und Katastrophenschutz
In den ländlichen Regionen wird der abwehrende Brandschutz nahezu ausschließlich von Freiwilligen Feuerwehren und damit durch Ehrenamtliche sichergestellt. Sie übernehmen zudem Aufgaben der technischen Hilfeleistung, im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes. Die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen angepassten leistungsfähigen Feuerwehr ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Die Landkreise sind für den überörtlichen Brandschutz zuständig. Sie haben koordinierende Funktionen und betreiben eine Leitstelle.
Hier finden Sie Informationen, wenn Sie den abwehrenden Brandschutz in Ihrem Ort / Ihrer Region verbessern möchten. Sie finden einschlägige Leitfäden und Veröffentlichungen zum Thema sowie ausgewählte gute Beispiele.
Herausforderungen
- Sinkende Tageseinsatzbereitschaft, unzureichende Absicherung an Werktagen
- Schwierigkeiten Hilfsfristen zu gewährleisten
- Mangel an aktiven Feuerwehrleuten
- Nachwuchs- und Rekrutierungsprobleme
- Neue Gefahrenschwerpunkte: Hochwasser, Anlagen der Erneuerbaren Energien, E-Autos
Ziele
- Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft (quantitative und qualitative Personalentwicklung)
- Verbesserung der Tageseinsatzbereitschaft, insbesondere an Werktagen, und den Erhalt bzw. die Verbesserung des regionalen Schutzniveaus
- Entlastung des einzelnen Ehrenamtes durch Zusammenarbeit
Strategie "Kooperation/Netzwerke"
- Erstellen einer interkommunalen Gefahrenabwehrbedarfsplanung (z.B. mit Analyse örtliches Gefährdungspotenzial und gegenwärtige Strukturen der Feuerwehren im Gebiet)
- Kooperation zwischen verschiedenen Ortsfeuerwehren untereinander und mit Gemeinden,
- Aufbau interkommunaler Managementstrukturen im Brandschutz
- Optimierung Rendez-vous-Prinzip, optimierte interkommunale Alarm- und Ausrückeordnung
- Interkommunale Abstimmung bei Gebäudeinvestitionen / Großgerätebeschaffung
- Einrichtung einer interkommunal getragenen Projektstelle „Feuerwehrkoordinator“
- Gemeinsame Ausbildung
Sicherung der Tagesalarmbereitschaft
- Festlegung von Schwerpunkt- bzw. Stützpunktwehren und entsprechende Konzentration der Mittel auf diese Standorte,
- Einsatz nebenamtlicher bzw. hauptamtlicher Kräfte zur Unterstützung der Freiwilligen Einsatzkräfte in personell schwach besetzten Einsatzperioden an den Standorten der Schwerpunkt- bzw. Stützpunktwehren,
- Bildung von gemeinsamen Stadt-Umland-Pools von für den Einsatz im Katastrophenschutz ausgebildeten Hauptamtlichen,
- Einführung von Teilzeitfeuerwehren,
- Professionalisierung der derzeit aktiven Einsatzkräfte durch Qualifizierung,
- Einbindung einpendelnder Feuerwehrangehöriger, Doppelmitgliedschaften,
- Verpflichtung/ Qualifizierung von Beschäftigten
- in kommunalen Betrieben bzw. öffentlichen Einrichtungen,
- Erleichterung bei Feuerwehrführerschein
Stärkung der Fähigkeiten zum Selbstschutz und der Eigenverantwortung
- Verpflichtender Einsatz von Rauchwarnmeldern
- Vorhalteverpflichtung für Feuerlöscher auch in Privathaushalten
- Vermittlung von Grundfertigkeiten (z. B. im Rahmen der Führerscheinausbildung)
- Brandschutzerziehung an allgemeinbildenden Schulen (z. B. Ganztagesbereich) und Kitas
Sicherung und Gewinnung von Personal und Nachwuchs
- gezielte Werbung durch Ansprache von Personen in allen Gesellschafts- und Altersgruppen im Zusammenspiel von lokaler Politik, Verwaltung und ortsansässigen Betrieben,
- Plakat- und Werbekampagnen,
- bessere Qualifizierung der Jugendfeuerwehrwarte zur Steigerung der Qualität der Jugendarbeit,
- Erhöhung der Übertrittsquote aus der Jugendfeuerwehr durch Steigerung der Attraktivität des aktiven Dienstes, engere Verzahnung Jugendfeuerwehr mit den aktiven Abteilungen
- Verbesserungen der Anreizstrukturen für ehrenamtliches Engagement (Steuererleichterungen, Rentenpunkte, Ausbildungskredit etc.),
- Öffentliche Würdigung des Ehrenamtes,
- Verlängerung der Dienstzeit in den aktiven Abteilungen, Anpassung der Altersgrenzen in Brandschutzgesetzen
Optimierung der Einsatzorganisation
- Stärkung der einsatzbezogenen gegenüber der standortbezogenen Einsatzplanung
- Optimierung der Alarm- und Ausrückeordnungen (interkommunale Abstimmung)
- Abgestimmtes Alarmierungshandeln
- Optimierung des Rendezvous-Verfahrens (Angleichung Fahrzeugbestand, Vereinheitlichung von Ausrüstung und Taktik, gemeinsame Aus- und Weiterbildung),
- Ausweitung interkommunaler Kooperationen
- Interkommunale, regionale Gefahrenabwehrbedarfsplanung bzw. Brandschutzbedarfsplanung
- Gemeinsamer interkommunaler Ausbildungspool
- Gemeinsame Beschaffungsstrategien, Abstimmung größerer Investitionen
- Verbindliche Unterstützungsstrukturen (z. B. gemeindeübergreifende Zweckvereine)
- Einführung von Technik mit Rückmeldeoption