Von A bis Z
Alles, was Sie über das Studium wissen müssen.
Akkreditierung
Akkreditierung bedeutet im Hochschulbereich die zeitlich begrenzte formelle Anerkennung von Studienprogrammen (Bachelor- und Master-Studiengänge, siehe Programmakkreditierung), von hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen (siehe Systemakkreditierung) oder von privaten Hochschulen (siehe institutionelle Akkreditierung) im Rahmen eines geregelten Verfahrens. Programm- und Systemakkreditierung werden von Akkreditierungsagenturen durchgeführt, die wiederum eine Zulassung durch den Akkreditierungsrat benötigen. Die institutionelle Akkreditierung privater Hochschulen erfolgt durch den Wissenschaftsrat. (Quelle: www.hrk.de)
Akkreditierungsagentur
Eine Akkreditierungsagentur überprüft die Qualität der neuen Bachelor- und Master-Studiengänge anhand der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Grundsätze und Mindeststandards. Die Konzeption der Studiengänge wird insbesondere auf die Studierbarkeit, die Qualifikationsziele und die berufliche Relevanz überprüft. Derzeit sind in Deutschland folgende Agenturen berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrats zu vergeben:
- ACQUIN - Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut
- AHPGS - Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales e.V.
- AKAST - Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge
- AQA - Österreichische Qualitätssicherungsagentur
- AQAS - Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
- ASIIN - Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik
- evalag - Evaluationsagentur Baden-Württemberg
- FIBAA - Foundation for International Business Administration Accreditation
- OAQ - Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen
- ZEvA - Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover
(Quelle: www.hrk.de)
Akkreditierungsrat
Der Akkreditierungsrat (Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland) hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren und dadurch zur Sicherung und Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in den deutschen Hochschulen beizutragen. Er zertifiziert die Akkreditierungsagenturen und legt die Verfahrensregeln und Kriterien für die Akkreditierung fest. Als unabhängige Einrichtung setzt er sich aus Vertretern der Länder, der Hochschulen, der Studierenden und der Berufspraxis sowie aus ausländischen Vertretern mit Akkreditierungserfahrungen zusammen. (Quelle: www.hrk.de)
Arbeitsaufwand, studentischer
siehe Workload (Quelle: www.hrk.de)
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit, auch Bachelor-Thesis genannt, ist eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die am Ende des Bachelorstudiums anzufertigen ist. Sie ist eine Prüfungsleistung. Dabei sollen Studierende zeigen, dass sie eine komplexe Aufgabenstellung innerhalb einer vorgegebenen Frist, selbstständig und nach wissenschaftlichen und praktischen Arbeitsmethoden des Studienfachs erarbeiten können. Der Bearbeitungsumfang für die Bachelorarbeit beträgt 6 bis maximal 12 ECTS-Punkte. Anforderungen an die Bachelorarbeit regeln die einschlägigen Prüfungs- bzw. Studienordnungen. (Quelle: www.hrk.de)
Bachelor- (Bakkalaureus-)studiengang
Bachelorstudiengänge führen zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Sie vermitteln wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz sowie berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend der gewählten Studienrichtung. Die fachlichen Anforderungen sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt. Die Regelstudienzeit von Bachelorstudiengängen beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre. Für den Bachelorabschluss sind nicht weniger als 180 ECTS-Punkte nachzuweisen. Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelorstudium kann der Einstieg in eine Berufstätigkeit, ein konsekutiver oder ein weiterbildender Master-Studiengang folgen. (Quelle: www.hrk.de)
Berufsqualifizierung/Beschäftigungsfähigkeit
Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventen bedeutet, dass sie in der Lage sind, auf der Basis der erworbenen fachwissenschaftlichen Kompetenzen (wissenschaftlichen Bildung), ergänzt um den Erwerb von überfachlichen Schlüsselkompetenzen sowie von berufsfeldbezogenen Qualifikationen (Integration von Praktika) einer qualifizierten Beschäftigung nachzugehen, sie zu halten und sich neue Beschäftigungsfelder erschließen zu können.
Die Berufsqualifizierung/Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen soll in den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen stärker gefördert werden als in den herkömmlichen Abschlussarten. (Quelle: www.hrk.de)
Bologna-Erklärung/Bologna-Prozess
In der gemeinsamen Erklärung „Der Europäische Hochschulraum“ haben die für das Hochschulwesen zuständigen Ministerinnen und Minister von 29 europäischen Staaten am 19. Juni 1999 in Bologna beschlossen, bis zum Jahr 2010 einen Europäischen Hochschulraum zu verwirklichen und zu diesem Zwecke auf eine Konvergenz der jeweiligen Hochschulsysteme in Europa hinzuarbeiten. Mit dieser inzwischen als Bologna-Prozess bekannten Bestrebung werden folgende Ziele verfolgt:
- ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse und
- ein zweistufiges System von Studienabschlüssen zu schaffen,
- ein Leistungspunktesystem (nach dem ECTS-Modell) einzuführen,
- die Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen und
- die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung sowie
- die europäische Dimension in der Hochschulausbildung zu fördern,
In den folgenden Ministerkonferenzen wurden diese Ziele erweitert und spezifiziert. (Quelle: www.hrk.de)
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes nach dem Grundgesetz erfüllt das BMBF (www.bmbf.de) Aufgaben in den folgenden Bereiche
- die Gesetzgebung für die außerschulische berufliche Bildung und Weiterbildung,
- die Forschungsförderung in allen Bereichen der Wissenschaft,
- die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und
- die Förderung des internationalen Austausches in der Ausbildung oder Weiterbildung, im Studium oder in der Wissenschaft.
- Gesetzgebung zur Ausbildungsförderung und deren Finanzierung (gemeinsam mit den Ländern),
- Begabtenförderung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und
- Förderung des internationalen Austausches von Auszubildenden, Studierenden, Weiterbildungsteilnehmern, Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. (Quelle: www.hrk.de)
Course Catalogue
Der Course Catalogue ist "ein regelmäßig aktualisiertes kommentiertes Veranstaltungsverzeichnis mit ausgewiesenen Leistungspunkten und Lernzielen für die Veranstaltungen". Er enthält darüber hinaus wichtige Informationen zum Studienleben und zum Umfeld der Hochschule. Der Course Catalogue soll in gedruckter Form oder als online Angebot zweisprachig bereitgestellt werden. Dadurch soll das "Information Package" für ausländische Austauschstudierende ersetzt werden. Eine detaillierte inhaltliche Vorgabe ist seitens der EU definiert. (Quelle: www.hrk.de)
DAAD - Deutscher Akademischer Austausch Dienst
Der DAAD (www.daad.de) ist die größte deutsche Förderungsorganisation für internationale Hochschulzusammenarbeit und erfüllt zugleich Aufgaben der auswärtigen Kultur- und Wissenschaftspolitik, der Entwicklungspolitik sowie der nationalen Hochschulpolitik, die ihrerseits in der Internationalisierung von Forschung, Lehre und Studium ein vorrangiges Anliegen sieht. Darüber hinaus nimmt der DAAD Mittlerfunktionen im Rahmen der europäischen Bildungspolitik wahr, insbesondere bei den Austausch- und Mobilitätsprogrammen der EU. (Quelle: www.hrk.de)
Diploma Supplement
Das Diploma Supplement ist eine englischsprachige Zeugnisergänzung mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen. Es informiert über die absolvierten Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen. Mit dem Diploma Supplement soll die internationale Einstufung und Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse erleichtert werden. Ein Teil des Diploma Supplements, das National Statement, erläutert das deutsche Hochschulsystem und ordnet den vorliegenden Abschluss in dieses ein. Die HRK empfiehlt den Hochschulen, das Diploma Supplement zusätzlich in Deutsch auszustellen. (Quelle: www.hrk.de)
E 4
Unter E4 werden vier Organisationen subsumiert, an der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses maßgeblich beteiligt sind und die keine Staaten sind. Es sind dies:
- die EUA
- die ESU
- die Europäische Union sowie
- EURASHE (Quelle: www.hrk.de)
ECTS - European Credit Transfer System
Das ECTS ist ein Leistungspunktesystem, das im Rahmen des Erasmus-Programms entwickelt wurde. Es quantifiziert im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen nach dem erwarteten studentischen Arbeitsaufwand (Workload), der sich mit ihnen verbindet, und erleichtert somit ihre Anrechnung an den jeweiligen Heimathochschulen. Gleichzeitig werden ECTS-Punkte in der Studiengangsentwicklung genutzt, um die Workload zu kalkulieren und Studierende vor zeitlicher Überlastung zu schützen. Neben Leistungspunkten wendet das ECTS folgende Instrumente an: Course Catalogue, Learning Agreement, Transcript of Records und ECTS-Grades. Das ECTS ist nach den Key Features der EU-Kommission (Stand: 21.12.2007) ein studierendenorientiertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen. (Quelle: www.hrk.de)
ECTS-Grades/ECTS-Noten
Die ECTS-Grades sind Instrumente, die die Übertragung von Noten zwischen Hochschulen mit unterschiedlichen Benotungssystemen und -kulturen erleichtern. Sie sind in den neuesten Vorgaben der EU zum ECTS durch ECTS Grading Tables ersetzt worden, weil sich in der Umsetzung praktische Probleme ergeben haben. (Quelle: www.hrk.de)
ECTS Grading Tables
ECTS Grading Tables sind Instrumente, die die Übertragung von Noten zwischen Hochschulen mit unterschiedlichen Benotungssystemen und -kulturen erleichtern. Demnach erhalten Studierende neben ihrer Note auch einen Notespiegel, der die relative Einordnung ihrer Leistung in die Prüfungsergebnisse im Studiengang erlaubt und dadurch die angemessene Übertragung ihrer Note im Rahmen von Anerkennungsverfahren erleichtert. (Quelle: www.hrk.de)
Employability
Siehe Berufsqualifizierung/Beschäftigungsfähigkeit (Quelle: www.hrk.de)
ENQA (European Association for Quality Assurance in Higher Education)
Die ENQA ist die Vereinigung der Einrichtungen zur externen Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum. Die Vollmitgliedschaft können nur Einrichtungen erlangen, die die Einhaltung der ESG in einem Begutachtungsverfahren nachgewiesen haben. Die ENQA gehört zu den E4, die an der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses maßgeblich beteiligt sind. Derzeit hat die ENQA 44 Vollmitglieder (Stand: März 2010), davon 8 aus Deutschland. (Quelle: www.hrk.de)
EQAR (European Quality Assurance Register for Higher Education)
Die Einrichtung des EQAR wurde von den Bildungsministern auf der Konferenz in Bergen beschlossen. Das Register hat nach Gründung durch die E4 im Jahr 2008 seine Arbeit aufgenommen. Es ist ein Transparenzinstrument, das nur die Qualitätssicherungsagenturen verzeichnet, die den Anforderungen der ESG nachweislich entsprechen. (Quelle: www.hrk.de)
ESU (European Students' Union)
ESU ist der Dachverband von 45 nationalen Studierendenvertretungen aus 37 Ländern und vertritt die sozialen, ökonomischen und kulturellen Interessen der Studierenden. ESU repräsentiert über 11 Millionen Studierende in Europa und ist Mitglied der E4, die an der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses maßgeblich beteiligt sind. (Quelle: www.hrk.de)
Europäischer Hochschulraum
Die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums bis zum Jahr 2010 formulierten die für das Hochschulwesen zuständigen Minister in der Bologna-Erklärung als gemeinsames Ziel. Die Konvergenz der jeweiligen Hochschulsysteme soll durch die Umsetzung der in der Bologna-Erklärung genannten Maßnahmen erreicht werden. (Quelle: www.hrk.de)
European Standards and Guidelines (ESG)
Auf der Bergen-Konferenz (2005) verabschiedeten die Bildungsminister die "Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area", kurz "European Standards and Guidelines (ESG)". Diese setzen Standards für die hochschulinterne Qualitätssicherung, für externe Verfahren der Qualitätssicherung sowie für die Qualitätssicherungsagenturen. In Deutschland orientieren sich die Programm- und Systemakkreditierung, die Akkreditierung der Agenturen sowie die Arbeit des Akkreditierungsrats an den ESG. Die ESG geben die Standards für die Mitgliedschaft der Agenturen in der ENQA und im EQAR vor. (Quelle: www.hrk.de)
EUA - European University Association
Die EUA (www.eua.be) mit Sitz in Brüssel repräsentiert über 800 Hochschulen in 46 Ländern. Mitglieder sind europäische Universitäten, die nationalen Rektorenkonferenzen und andere Organisationen im Hochschulbereich sowie seit 2008 auch die Fachhochschulen, wenn sie eine aktive Forschungstätigkeit im Rahmen nationaler und europäischer Förderprogramme mit unabhängigem Gutachterverfahren (peer review) oder eine größere Zahl abgeschlossener Promotionsverfahren in Kooperation mit Universitäten nachweisen können.
Die EUA unterstützt ihre Mitgliedshochschulen in dem Bestreben, Lehre und Forschung unter qualitativen Aspekten weiterzuentwickeln und aktive Beiträge zur Lösung sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Fragen zu leisten. Sie ist Mitglied der E4 und wirkt maßgeblich an der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses als Interessenvertretung der Hochschulen mit. (Quelle: www.hrk.de)
EURASHE (European Association of Institutions in Higher Education)
EURASHE ist die internationale Vereinigung der Europäischen Einrichtungen für Berufliche Bildung im Bachelor- und Masterbereich (Colleges, Polytechnics, etc.). EURASHE ist Mitglied der E4, die an der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses maßgeblich beteiligt sind. (Quelle: www.hrk.de)
Gestuftes Studiensystem (Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister)
Der § 19 des HRG sowie die Bestimmungen der Landeshochschulgesetze stellen die rechtliche Grundlage für die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen an deutschen Hochschulen dar. Bachelorstudiengänge führen innerhalb einer Regelstudienzeit von drei bis vier Jahren zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Ein erfolgreich absolviertes Hochschulstudium (z.B. ein Bachelorstudium) ist i.d.R. Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiums. Masterstudiengänge führen in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Bachelor- und Masterstudiengänge können sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden. (Quelle: www.hrk.de)
HRG – Hochschulrahmengesetz
Das Hochschulrahmengesetz (HRG) umfasst die bundesrechtlichen Regelungen der Grundsätze des Hochschulwesens, die die Rahmenvorgaben für die Hochschulgesetze der Länder bilden. Mit der Föderalismusreform hat es an Bedeutung verloren, seine Aufhebung ist geplant. (Quelle: www.hrk.de)
HRK - Hochschulrektorenkonferenz
Die HRK (www.hrk.de) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Sie hat ca. 260 Mitgliedshochschulen, in denen etwa 98 Prozent aller Studierenden immatrikuliert sind. Die HRK ist das Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen und vertritt deren Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Sie befasst sich mit allen im Zusammenhang mit Hochschulaufgaben stehenden Themen, wie z. B. Forschung, Lehre und Studium, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie Selbstverwaltung. (Quelle: www.hrk.de)
Information Package
Das Information Package (Informationspaket) war ein Instrument des ECTS, das durch den Course Catalogue ersetzt wurde. Es handelte sich dabei um eine Handreichung für Partnerhochschulen, Studierende und Hochschullehrer, die über das jeweilige Studienangebot, die Studienpläne sowie die akademischen und verwaltungstechnischen Bestimmungen informierte. Information Packages sollten jedes Jahr aktualisiert und den Benutzern entweder online oder in gedruckter Form (oder beides) zur Verfügung gestellt werden. Die Bedeutung des Information Packages nimmt ab, da die Erwartung besteht, dass die in ihm enthaltenen Informationen in den regulären Course Catalogue aufgenommen werden. (Quelle: www.hrk.de)
Institutionelle Akkreditierung
Die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat (WR) klärt, "ob eine Hochschuleinrichtung Bildungsangebote zur Verfügung stellen kann, die dem Hochschulbereich zuzuordnen sind." (Quelle: www.wissenschaftsrat.de) Dabei wird überprüft, ob die private Hochschule Leistungen in Lehre und Forschung erbringen kann, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Der WR richtet sein Augenmerk auch darauf, ob die finanziellen und personellen Ressourcen dieser Institution die Erfüllung dieses Anspruchs dauerhaft gewährleisten können. Die institutionelle Akkreditierung ist kein Ersatz für die Akkreditierung der Studienprogramm oder die Systemakkreditierung. (Quelle: www.hrk.de)
Konsekutive Studiengänge
Konsekutive Studiengänge bezeichnen inhaltlich aufeinander aufgebaute Bachelor- und Masterstudiengänge. Laut § 19 Absatz 4 des HRG dürfen konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge im Vollzeitstudium eine Regelstudienzeit von zusammen fünf Jahren nicht überschreiten. Kürzere bzw. längere Regelstudienzeiten sind bei entsprechender studienorganisatorischer Gestaltung in Ausnahmefällen möglich, z.B. für Teilzeit und Intensivstudiengänge. (Quelle: www.hrk.de)
Kontaktzeit
Kontaktzeit bezeichnet den Anteil am studentischen Workload, der durch lehrergebundene Vermittlung und Prüfung von Unterrichtsstoff bestimmt ist. Die Kontaktzeit findet Eingang in die Berechnung des Workload, der die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen ist. (Quelle: www.hrk.de)
KMK - Kultusministerkonferenz
Die KMK (www.kmk.org) ist der Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Sie behandelt nach ihrer Geschäftsordnung "Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen". Eine ihrer wesentlichen Aufgaben besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern. (Quelle: www.hrk.de)
Landeshochschulgesetz
Die Landeshochschulgesetze umfassen in Anlehnung an das HRG die landesgesetzlichen Grundnormen, die jedes Bundesland für die Handlungsfelder der Hochschulen im jeweiligen Geltungsbereich zu erlassen hat (Kultur- und Wissenschaftshoheit der Länder). Die Landeshochschulgesetze bilden u. a. die rechtliche Grundlage für die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen an den Hochschulen. (Quelle: www.hrk.de)
Learning Agreement
Das Learning Agreement (Studienabkommen) ist ein Instrument des ECTS. In ihm werden das im Ausland zu absolvierende Studienprogramm sowie die bei erfolgreichem Abschluss eines Moduls bzw. einer Lehrveranstaltung zu vergebenden Leistungspunkte festgelegt. Studierende stimmen zu, das vereinbarte Studienprogramm an der Gasthochschule als festen Bestandteil des Studiums zu absolvieren, die Heimathochschule garantiert die volle akademische Anerkennung der aufgeführten Module bzw. Lehrveranstaltungen. Das Learning Agreement ist für die Heimat- und die Gasthochschule sowie für den Studierenden bindend. (Quelle: www.hrk.de)
Lernergebnisse
Lernergebnisse (learning outcomes) sind Aussagen darüber, was eine Lernende/ein Lernender weiß, versteht und in der Lage ist zu tun, nachdem sie/er einen Lernprozess abgeschlossen hat. Sie werden als Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen definiert. Diese Qualifikationsziele werden im Vorfeld definiert und sollen durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung erreicht werden. Zur Erhöhung der Transparenz und zur besseren Orientierung der Studierenden enthalten die Modulbeschreibungen Informationen über die angestrebten Lernergebnisse der jeweiligen Module. (Quelle: www.hrk.de)
Leistungsnachweis
Benotete oder nicht benotete Leistungsnachweise prüfen und bescheinigen das Erreichen der Lernergebnisse in den Modulen und finden entsprechend studienbegleitend statt. Leistungsnachweise können in unterschiedlicher Form erbracht werden, u. a. durch schriftliche oder mündliche Prüfungen sowie durch Referate, Hausarbeiten, Portfolio, Exkursionen etc. Die Prüfungsordnungen regeln u. a. die Form, die Anzahl und den Umfang der Leistungsnachweise. Die Prüfungsordnungen können auch vorsehen, dass für die Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterarbeit eine vorgegebene Anzahl an Leistungsnachweisen nachgewiesen werden muss. (Quelle: www.hrk.de)
Leistungspunkte/ECTS-Punkte
Leistungspunkte sind eine Maßeinheit für den in Stunden gemessenen quantitativen studentischen Arbeitsaufwand (Workload). Die Vergabe von Leistungspunkten richtet sich nach der erwarteten Arbeitszeit, die durchschnittlich begabte Studierende investieren müssen, um eine bestimmte Lehrveranstaltung oder ein Modul zu absolvieren. Sie ist abhängig von erfolgreich abgelegten Prüfungen oder Leistungsnachweisen und erfolgt nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip, d. h. sie ist unabhängig von der Benotung der jeweiligen Leistung. Leistungspunkte sind somit quantitative, jedoch keine qualitativen Indikatoren. Nach den Regeln des ECTS entspricht ein Leistungspunkt einem Sechzigstel des Jahresarbeitsaufwandes und spiegelt einen zwischen 25 und 30 Stunden variierenden studentischen Arbeitsaufwand wider. (Quelle: www.hrk.de)
Leistungspunktesystem
Ein Leistungspunktesystem ist ein formales System zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung des Studienaufwands (Workload). Das Leistungspunktesystem kann unterschiedliche Funktionen erfüllen, es kann als Transfersystem im Sinne des ECTS, als Akkumulationssystem oder als Transfer- und Akkumulationssystem angewandt werden. Gemäß den "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen" (Beschluss der KMK vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010) ist bei der Akkreditierung gestufter Studiengänge grundsätzlich nachzuweisen, dass diese ein Leistungspunktesystem anwenden. (Quelle: www.hrk.de)
Master- (Magister-) studiengang
Ein Masterstudiengang, der in der Regel nach einem erfolgreich abgeschlossen ersten Hochschulabschluss (Bachelor) aufgenommen werden kann, führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Bei der Konzeption von Masterstudiengängen wird zwischen "konsekutiven" und "weiterbildenden" Studiengängen differenziert. Konsekutive Masterstudiengänge sind als vertiefende, verbreitende, fachübergreifende oder fachlich andere Studiengänge auszugestalten. Zwischen einem Bachelor- und einem konsekutiven Masterstudiengang kann auch eine Phase der Berufstätigkeit liegen. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen qualifizierte Berufserfahrung von i.d.R. mindestens einem Jahr voraus. Sie führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen wie die konsekutiven Masterstudiengänge.
Laut § 19 Absatz 3 des HRG beträgt die Regelstudienzeit von Master-Studiengängen mindestens ein und höchstens zwei Jahre. Für den Masterabschluss werden unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums 300 ECTS-Punkte benötigt. Davon kann allerdings beim Nachweis entsprechender Qualifikation der Studierenden im Einzelfall abgewichen werden. Im Übrigen richtet sich die in den Masterstudiengängen zu erwerbende Anzahl von ECTS-Punkten nach den unterschiedlichen Regelstudienzeiten. (Quelle: www.hrk.de)
Modul
Module bezeichnen Bündel von Lehrveranstaltungen und Lernzeiten, die inhaltlich und/oder methodisch zusammen gehören und zeitlich begrenzt sind. Module können verschiedene Lehr- und Lernformen umfassen (z.B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, e-learning, Lehrforschung etc.) und werden i.d.R. nur mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. Module sind einschließlich des Arbeitsaufwandes und der zu vergebenden Leistungspunkte zu beschreiben (siehe Modulbeschreibung). Die Vergabe von Leistungspunkten setzt nicht zwingend eine benotete Prüfung, sondern den erfolgreichen Abschluss des Moduls voraus. (Quelle: www.hrk.de)
Modularisierung
Modularisierung ist ein übergreifendes Organisationsprinzip, das unabhängig von Studiengangsstrukturen und Studienkulturen angewandt werden kann. Modularisierung bedeutet, Studiengänge konsequent von den zu erreichenden Qualifizierungszielen (Lernergebnissen) her zu konzipieren und den Stellenwert und Beitrag jeder einzelnen Lehrveranstaltung im Hinblick darauf zu definieren. Gemäß den "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen" ist bei der Akkreditierung gestufter Studiengänge grundsätzlich nachzuweisen, dass diese modularisiert sind. (Quelle: www.hrk.de)
Modulbeschreibung
Modulbeschreibungen bzw. Modulkataloge stellen einen Studiengang bzw. seine Teile aussagekräftig und umfassend dar. Sie sollen entsprechend den "Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen" der KMK mindestens folgende Informationen enthalten: Inhalte und Qualifikationsziele (Lernergebnisse) des Moduls, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Leistungspunkte und Noten, Häufigkeit des Angebots von Modulen, Arbeitsaufwand und Dauer der Module. (Quelle: www.hrk.de)
Modulkatalog
Im Modulkatalog werden umfassende Modulbeschreibungen in einheitlicher Form (siehe auch Course Catalogue und Information Package) präsentiert. Dies trägt zur Erhöhung der Transparenz in modularisierten und mit einem Leistungspunktesystem versehenen Studiengängen bei. (Quelle: www.hrk.de)
National Statement
Das National Statement ist ein Teil des Diploma Supplement. Es enthält eine Beschreibung des deutschen Hochschulsystems und der Abschlussgrade. Der Text des National Statement wurde zwischen der HRK und der KMK abgestimmt und kann auch unabhängig vom Diploma Supplement zu Informationszwecken verwandt werden. (Quelle: www.hrk.de)
Programmakkreditierung
Gegenstand der Programmakkreditierung sind Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung. Sofern Studiengänge in einem sinnvollen und begründeten Zusammenhang stehen, kann die Akkreditierung auch im Rahmen eines gebündelten Verfahrens durchgeführt werden (sog. Cluster-Akkreditierung); gleichwohl bezieht sich die Akkreditierungsentscheidung aber stets auf den einzelnen Studiengang.
Das Akkreditierungsverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht. Stellt eine Hochschule bei einer von ihr ausgewählten Agentur einen Antrag auf Akkreditierung eines Studiengangs, so setzt die betreffende Agentur eine Gutachtergruppe ein, deren Zusammensetzung sowohl die fachlich-inhaltlichen Ausrichtung als auch das spezifische Profil des Studiengangs widerspiegeln muss. Die Gutachtergruppe setzt sich jeweils zusammen aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Hochschulen - also Lehrenden und Studierenden - und aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Berufspraxis. Die Begutachtung des Studiengangs erfolgt unter Berücksichtigung der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung und beinhaltet in der Regel einen Vor-Ort-Besuch der Gutachter. Auf der Grundlage des von der Gutachtergruppe erstellten Bewertungsberichts und unter Berücksichtigung des vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Entscheidungsreglements beschließt die zuständige Akkreditierungskommission der Agentur eine Akkreditierung des betreffenden Studiengangs, eine Akkreditierung mit Auflagen, eine Aussetzung des Verfahrens oder eine Versagung der Akkreditierung.
Die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen wird in den ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz verbindlich vorgeschrieben und in den einzelnen Hochschulgesetzen der Länder auf unterschiedliche Weise als Voraussetzung für die staatliche Genehmigung eingefordert (Quelle: www.akkreditierungsrat.de). (Quelle: www.hrk.de)
Qualifikationsrahmen
Qualifikationsrahmen beschreiben Qualifikationen (im Sinne erfolgreich abgeschlossener und bescheinigter Lernabschnitte) anhand der Lernergebnisse, die sie beinhalten bzw. der Kompetenzen, die sie vermitteln. Ihr Ziel ist es, Standards zu beschreiben, ohne genauere Angaben zum Lernweg zu machen. Für den Europäischen Hochschulraum wurde der im Jahr 2005 der "Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum" beschlossen, um fachunabhängig Qualifikationsniveaus für Bachelor, Master und Promotion zu vereinbaren und damit die Anerkennung dieser Abschlüsse zu erleichtern. Im selben Jahr beschloss die KMK den "Qualifikationsrahmen für die deutschen Hochschulabschlüsse", der im Einklang mit den Standards des Hochschulraums steht. Die Akkreditierung hat die Aufgabe sicher zu stellen, dass ein Studiengang den Niveaubeschreibungen des Qualifikationsrahmens für die deutschen Hochschulabschlüsse entspricht.
Mit Blick auf den europäischen Arbeitsmarkt und die Mobilität von Lernern, insbesondere auch bildungsbereichsübergreifend, werden in jüngerer Zeit der "Europäische Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen" (EQF-LLL, Beschluss 2008) der EU sowie als deutsche Korrespondenz der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR, in Erarbeitung durch Bund und Länder mit Stakeholdern seit 2008) entwickelt. (Quelle: www.hrk.de)
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung, d. h. die Definition und Einhaltung europaweit geltender Qualitätsstandards in der Hochschulbildung, ist ein zentrales Ziel des Bologna-Prozesses. Voraussetzung dafür ist die Erarbeitung vergleichbarer Methoden und Kriterien zur Bewertung der Qualität von Studium, Lehre und Forschung. Instrumente zur Überprüfung von Qualitätsstandards und zur Qualitätsverbesserung sind die Akkreditierung und die Evaluation. (Quelle: www.hrk.de)
Schlüsselkompetenzen
Überfachliche Schlüsselkompetenzen ergänzen die in der akademischen Ausbildung erworbenen fachwissenschaftlichen und methodischen Kompetenzen und vervollständigen die Beschäftigungsfähigkeit der Hochschulabsolventen sowie die Fähigkeit, sich neue Beschäftigungsfelder zu erschließen. Zu den Schlüsselkompetenzen zählen z.B. Kommunikations- und Teamfähigkeit, Fremdsprachen- und EDV-Kompetenz, konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten. (Quelle: www.hrk.de)
Selbststudium
Selbststudium bezeichnet den Anteil am studentischen Workload, der für die eigenständige Erarbeitung und Aneignung von Studieninhalten (Vor- und Nachbereitung, Lektüre, Hausarbeiten, Prüfungsvorbereitung, Abschlussarbeit) aufgewandt wird. Die für das Selbststudium angenommene Zeit findet Eingang in die Berechnung des Workload, der die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen ist. (Quelle: www.hrk.de)
Semesterwochenstunde
Eine Semesterwochenstunde (SWS) umfasst die Zeit, die Studierende brauchen, um während eines Semesters eine wöchentlich einstündig (45 Minuten) angebotene Lehrveranstaltung zu besuchen. 1 SWS bedeutet, dass die entsprechende Lehrveranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 45 Minuten beträgt. Die Anzahl der Semesterwochenstunden sagt jedoch nichts über die studentische Vor- und Nachbereitungszeit aus, die je nach Studiengang und -fach variiert. (Quelle: www.hrk.de)
Studienbegleitendes Prüfungssystem
Ein studienbegleitendes Prüfungssystem ersetzt umfangreiche Abschlussprüfungen durch Prüfungen einzelner Module schon während des Studiums. Es umfasst Leistungsnachweise, die zeitnah zur Vermittlung prüfungsrelevanter Inhalte erbracht werden. Dabei können verschiedene Prüfungsformen genutzt werden, wie z. B. mündliche oder schriftliche Prüfungen, Hausarbeiten, Referate, Berichte o. ä. (Quelle: www.hrk.de)
Systemakkreditierung
Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Die Akkreditierung eines internen Qualitätssicherungssystems hat zur Folge, dass alle Studiengänge, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert sind. Im Zuge der Systemakkreditierung werden die für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse daraufhin überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten, wobei die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates Anwendung finden. Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. (Quelle: http://www.akkreditierungsrat.de) Auch wenn sich die Systemakkreditierung auf das hochschulinterne Qualitätssicherungssystem bezieht, so enthält sie doch eine Stichprobe von Studiengängen (15%)sowie eine Merkmalsstichprobe (d.h. ein Merkmal - wie z.B. Vergabe von ECTS - wird in allen angebotenen Ba/Ma-Programmen überprüft). (Quelle: www.hrk.de)
Transcript of Records
Das Transcript of Records (Abschrift der Studiendaten) ist ein Instrument des ECTS und führt die Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher und umfassender Form auf. Für jedes erfolgreich absolvierte Modul bzw. für jede erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltung werden nicht nur die Leistungspunkte, sondern auch die an der Gasthochschule vergebenen Noten angegeben. Somit werden die studentischen Leistungen sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht dokumentiert. (Quelle: www.hrk.de)
Transfersystem
Als Transfersystem wird ein Leistungspunktesystem bezeichnet, das mit der Intention eingeführt wird, den Transfer von Studien- und Prüfungsleistungen bei einem Hochschulwechsel (national und international) zu vereinfachen und dadurch die Studierendenmobilität zu vereinfachen. Das ECTS wurde ursprünglich als reines Transfersystem entwickelt. (Quelle: www.hrk.de)
Wissenschaftsrat
Der Wissenschaftsrat (www.wissenschaftsrat.de) berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder und erarbeitet Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbaus. Seine Empfehlungen und Stellungnahmen konzentrieren sich im Wesentlichen auf Struktur, Leistungsfähigkeit, Entwicklung und Finanzierung der wissenschaftlichen Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sowie auf übergreifende Fragen des Wissenschaftssystems. (Quelle: www.hrk.de)
Workload
Workload ist der in Zeitstunden ausgedrückte erwartete studentische Arbeitsaufwand, der, im Unterschied zum System der Semesterwochenstunden, das gesamte Studienpensum berücksichtigt. Er bildet die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen und setzt sich zusammen aus der Kontaktzeit, der Zeit für Prüfungen, Prüfungsvorbereitung und Abschlussarbeit sowie dem Selbststudium. Der studentische Arbeitsaufwand liegt in einem Korridor zwischen 1500 und 1800 Stunden pro Jahr. Die Workload ist Planungsgröße bei der Studiengangsentwicklung (Überlastschutz) und erleichtert die Anerkennung von Studienleistungen beim Hochschulwechsel (siehe auch ECTS). (Quelle: www.hrk.de)