Versichern

Willst du dich für dein Studium an der Hochschule Neubrandenburg einschreiben, benötigst du eine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse.
Beachte: Ohne diese Bescheinigung kann die Einschreibung nicht stattfinden.
Gesetzlich oder privat krankenversichert ...?
Bis zu deinem 25. Lebensjahr kannst du über deinen Eltern krankenversichert bleiben. Danach bist du als Studierende oder Studierender für die Dauer deines Studiums (max. bis zu deinem 30. Lebensjahr bzw. bis zum 14. Fachsemester) versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein musst. Alternativ kannst du dich auch privat versichern. Dafür musst du einen Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse stellen, bei der du zuletzt (über die Eltern) versichert warst Beachte: Wenn du einmal befreit bist, gilt diese Befreiung für die gesamte Dauer des Studiums.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung, welche meist auch die günstigere Versicherung ist, wird ein einheitlicher studentischer Krankenversicherungsbeitrag inkl. Pflegeversicherung in Höhe von ca. 55,00 € monatlich gezahlt.

Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist ein MUSS, denn ohne sie haftest du für alle Schäden, die du anderen zufügst. Das kann im schlimmsten Fall dein ganzes Leben lang sein. Deshalb solltest du dir eine Privathaftpflichtversicherung zulegen. Die private Haftpflichtversicherung deiner Eltern deckt nur Schäden ab, wenn dein Studium deine erste Ausbildung ist und du nicht verheiratet bist. Von Versicherung zu Versicherung sind die Regelungen anders, deshalb lass dich am besten ausführlich von deinem Betreuer oder den deiner Eltern beraten. Gute Haftpflichtversicherungen gibt es bereits ab 5,00 € im Monat.
Sonstige Versicherungen
Viele Versicherungen wie Risikolebensversicherungen, Unfall- oder Hausratversicherungen solltest du gründlich prüfen, da einige Leistungen bereits über deine Eltern abgedeckt sind. Im Normalfall lohnen sich Zusatzversicherungen auch nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen z. B. Hausratsversicherung, Schutz gegen Diebstahl oder Beschädigung – nur bei besonders teuren Möbeln und Einrichtungsgegenständen zu empfehlen.