Studienzeitverkürzung

Der Studiengang eröffnet für beruflich Qualifizierte durch eine Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erbrachte Leistungen und Kompetenzen aus Aus-/Weiterbildung und Berufspraxis die Möglichkeit einer Studienzeitverkürzung. Ebenso können Prüfungsleistungen aus wirtschaftsnahen Studiengängen von Hochschulen und Universitäten anerkannt werden und zu einer Studienzeitverkürzung führen.

Wir beraten Sie individuell.

Das Antragsformular zur Anerkennung von Leistungen erhalten Sie auf Anfrage bei der Studiengangskoordinatorin. Bitte bedenken Sie, dass das Anerkennungsverfahren einige Zeit in Anspruch nimmt! Stellen Sie daher den Antrag mindestens drei Monate vor Studienbeginn.

Partner aus dem Bereich der beruflichen Weiterbildung:

  • IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
  • VWA Mecklenburg-Vorpommern