Bewerbungsverfahren für den Studiengang Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen (Pflege)
Informationen zur Bewerbung
Abschluss
Bachelor of Arts
Regelstudienzeit
6 Semester
Zulassungsbeschränkung
NEIN - In zulassungsfreien Studiengängen sind die Studienplätze nicht begrenzt. Das bedeutet, dass alle BewerberInnen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zum Studium zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen
- Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist:
- die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- die Fachhochschulreife oder
- ein Meisterabschluss bzw. eine gleichgestellte berufliche Fortbildungs-
bzw. Fachschulprüfung oder
- das Zeugnis der Hochschulzugangsprüfung
- Zudem muss vor Aufnahme des Bachelorstudiums der Nachweis über eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf erbracht werden. Als Gesundheitsfachberufe kommen insbesondere (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflege, Entbindungspflege oder Physiotherapie in Betracht.
Wer den Nachweis einer Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf nicht erbringen kann, muss ersatzweise ein vor dem Studium durchgeführtes, mindestens einjähriges Praktikum in einer einschlägigen Fachrichtung vorweisen (§ 7 Abs. 2 LehbildG M-V). Ausführliche Informationen dazu können Sie der "Richtlinie für Zugangsberufe und -praktika" entnehmen.
Als Voraussetzung zur Immatrikulation müssen alle Lehramtsstudieninteressierten an einer verpflichtenden Studienberatung an der Hochschule teilnehmen. Alle wichtigen Informationen dazu finden auf der Informationsseite zur verpflichtenden Studienberatung.
- Für den Antrag auf Immatrikulation benötigen alle Lehramtsstudieninteressierten außerdem einen Nachweis über eine verpflichtende Studienberatung an der Hochschule Neubrandenburg. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf der Studiengangsseite unter "Zugangsvoraussetzungen".
Bewerber*innen, die durch vorzeitigen Schulabgang den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, beachten bitte folgende Hinweise.
Weitere Informationen finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen.
Bewerbung möglich
erstes Fachsemester nur zum Wintersemester
höhere Fachsemester auch zum Sommersemester
Bewerbungsschluss
28. Februar für das Sommersemester (nur höhere Fachsemester)
31. August für das Wintersemester
Bewerbungsfristen für ausländische Studieninteressierte bei Bewerbungen über uni-assist können abweichen.
Freischaltung des Bewerbungsportals
Mai für das Wintersemester
Mitte November für das Sommersemester