Praxisphasen

1. Kurzzeitpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

1. Kurzzeitpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Das Kurzzeitpraktikum im Umfang von 100 Stunden findet vor oder während des 2. Semesters in einer im weitesten Sinne sozialpädagogischen Einrichtung statt. Hier steht den Studierenden ein breites Feld an möglichen Praxiseinrichtungen zur Verfügung.

Mögliche Tätigkeitsfelder können sein:
  • Kindertageseinrichtungen wie Kindergarten, Hort, Krippe
  • Einrichtungen der Jugendarbeit und/ oder Jugendsozialarbeit (z. B. Jugendzentre,  Schulsozialarbeit)
  • Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sowie zur Eingliederung für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (z. B. Heimerziehung, Betreute Wohnformen, heilpädagogische Tagesstätten)
  • Einrichtungen der Alten- und Gesundheitshilfe (z. B. Sozialstationen, Altenheime, Sozialdienste der Kliniken)
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Einrichtungen der Rehabilitation oder Einrichtungen der Resozialisierung (z. B. Tagesstätten/ Wohnheime/ Werkstätten für Menschen mit Behinderung)
  • Öffentliche Sozialverwaltung insbesondere Jugendamt (z. B. Allgemeiner Sozialer Dienst)
  • Einrichtungen der Migrationsarbeit und Flüchtlingshilfe (z. B. Flüchtlingsunterkünfte, Betreutes Wohnen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge)

In dem Praktikum werden sozialpädagogische, handlungsfeldbezogene Erfahrungen erworben und reflexiv für das weitere Studium nutzbar gemacht. Die Studierenden werden in den Praxiseinrichtungen vor Ort durch eine Fachkraft angeleitet. Die hochschulische Reflexion des Praktikums erfolgt im Rahmen einer 2-tägigen Blockveranstaltung mit einer Lehrperson des Fachbereichs Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung.

Die Beratung und Betreuung der Studierenden für das Praktikum übernimmt die Studiengangskoordination Bianca Grundmann.

2. Einführung in die praktische Tätigkeit an beruflichen Schulen - Das Orientierungspraktikum

2. Einführung in die praktische Tätigkeit an beruflichen Schulen - Das Orientierungspraktikum

Im Rahmen eines 6-wöchigen Praktikums in einer beruflichen Bildungseinrichtung zwischen dem 3. und 4. Studiensemester werden Aspekte der Durchführung und Protokollierung von Hospitationen nach ausgewählten Kriterien der Unterrichtsplanung, Durchführung und Auswertung; das Kennenlernen von praktischen Planungs- und Ordnungsmitteln; der Erwerb von Kenntnissen im Bereich schulrechtlicher Grundlagen sowie die Unterrichtsplanung, Durchführung und Auswertung Kernpunkte erster praktischer Erfahrungen sein.

Das Praktikum beginnt in der Regel in der ersten Märzwoche eines Jahres. Während des Praktikums findet eine angeleitete Praktikumsbegleitung durch die Hochschule statt. In der jeweiligen Praktikumsschule wird den Studierenden eine Lehrkraft als Anleitung vor Ort zur Seite gestellt.

Die Beratung und Betreuung der Studierenden nimmt gleichsam die Studiengangskoordination in Zusammenarbeit mit den für die praktikumsbegleitenden Veranstaltungen verantwortlichen Professor*innen sowie im Zusammenwirken mit den anleitenden Fachkräften wahr.

Die Aufgaben der Studiengangskoordination umfassen im Besonderen:
  • Beratung für die Studierenden und PraxisanleiterInnen vor, während und nach der Praxisphase
  • Konfliktmanagement - Moderation bei der Lösung von Konflikten zwischen PraktikantInnen und PraxisanleiterInnen
  • Anerkennung von Praxisstellen der Praxisphase
  • Netzwerkarbeit in der Praxis der beruflichen Bildungseinrichtungen mit Fachbezug
  • Bereitstellung von unterstützenden Informationsmaterialien für alle Beteiligten
  • Koordination und Durchführung von praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen bzw. Praxisreflexionen der Praxisphase in Kooperationen mit der Professur Fachdidaktik

Praxisreferate

Alle relevanten Dokumente bezüglich der Praxisphasen finden Sie auf der Seite des Praxisreferats.