Kooperierende Diätschulen
Der Studiengang Diätetik kooperiert eng mit den Ausbildungsstätten für Diätassistenten*innen in Deutschland. Das erfolgreich bestandene Examen an einer mit uns kooperierenden Ausbildungsstelle ist eine mögliche Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang. Aber auch der Erfahrungsaustausch ist uns sehr wichtig. Hier stellen wir Ihnen die mit uns kooperierenden Schulen vor. Weiterhin erfahren Sie, wie Sie unser Kooperationspartner werden können.
Mit uns kooperierende Diätschulen
Derzeit kooperieren wir mit 36 Ausbildungseinrichtungen für Diätassistenten*innen in Deutschland.
Hier finden Sie eine Liste der Ausbildungseinrichtungen mit vorliegendem Kooperationsvertrag.
Ist Ihre Ausbildungseinrichtung nicht dabei?
Bitte wenden Sie sich an die Ausbildungseinrichtung, an der Sie Ihre Ausbildung absolviert haben und fragen nach, ob ein Kooperationsvertrag angefragt wurde. Liegt mit der jeweiligen Ausbildungseinrichtung bis zum 15. Januar kein Kooperationsvertrag vor, ist die Immatrikulation in den Studiengang Diätetik zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzungen für die Kooperation
Für den Abschluss des Kooperationsvertrages kommen nur Ausbildungsstätten in Frage:
- bei denen es sich um staatlich anerkannte Ausbildungseinrichtungen für Diätassistenten*innen gemäß Abschnitt 2, § 4 DiätAssG 1994 handelt.
- deren Schulleitung nachweislich Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Leitende Lehrkräfte an Schulen für Diätassistenten“ ist und sich gemäß § 2 der Geschäftsordnung der „Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Lehrkräfte an Schulen für Diätassistenten“ verpflichtet hat, eine qualitativ hochwertige Ausbildung für Diätassistenten*innen anzubieten.
- die nachweisen, dass Diätassistenten*innen, die im theoretischen und praktischen Unterricht bzw. in der praktischen Ausbildung eingesetzt werden, sich gemäß § 6 der Berufsrichtlinien des Verbandes der Diätassistenten – deutscher Bundesverband e.V. (VDD) regelmäßig weiterbilden.
Zusätzlich zu den hier aufgezählten Kriterien werden noch weitere Details im Kooperationsvertrag geregelt.
Möchten Sie mit uns kooperieren oder haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner.