In der folgenden Checkliste für den Bachelor-Studiengang „Management und Versorgung in Gesundheit und Pflege“ finden Sie alle relevanten Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, Bewerbungsformalitäten, zur Immatrikulation, zum Studienstart ...: Checkliste 


1. Hochschulzugangsberechtigung

  • durch den Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife

Entsprechend § 18 Landeshochschulgesetz (LHG M-V) ist für ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer auf das Studium vorbereitenden Bildung erbracht. Für ein Studium an einer Fachhochschule ist diese erforderliche Qualifikation durch den Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen. 

  • durch eine Fortbildungsprüfung über 400 Stunden

Eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten Sie entsprechend § 18 des Landeshochschulgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 2 der „Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Qualifikationsverordnung - QualVO M-V)“ u. a. auch durch das Ablegen der Meisterprüfung oder einer Fortbildungsprüfung über 400 Stunden. Die Anerkennung setzt voraus, dass die berufliche Fortbildung auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut, eine Aufstiegsfortbildung beinhaltet, mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und in Inhalt und Ausbildungstiefe einer Meisterprüfung entspricht.
Für eine erste Orientierung lohnt sich ein Blick in die Zusammenstellung "Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung": Mit allen Fortbildungen, die dort aufgeführt sind (für unseren Bereich insbesondere unter 2.5 ab Seite 17), erlangen Sie die Hochschulzugangsberechtigung und brauchen nicht mehr an der Zugangsprüfung teilnehmen.
Fragen Sie zu dieser Anerkennung zu Ihrer eigenen Sicherheit bitte trotzdem noch einmal bei unserer Mitarbeiterin im Dezernat I nach:

Katja Kuternoga
Dez. I - Studium und Prüfungen: Sachgebietsleitung Immatrikulations- und Prüfungsamt
Raum 257 - Haus 1
0395 5693-1101
  • durch die Hochschulzugangsprüfung

Haben Sie kein Abitur, keine Fachhochschulreife und auch keine Hochschulzugangsberechtigung durch eine Fortbildungsprüfung über 400 Stunden erlangt, besteht für Sie die Möglichkeit, über die Hochschulzugangsprüfung zum Studium zugelassen zu werden.

2. Ausbildung und berufspraktische Tätigkeit
Zulassungsvoraussetzung für den Bachelor-Studiengang „Management und Versorgung in Gesundheit und Pflege“ ist neben einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur*zum

  • Altenpfleger*in,
  • Anästhesietechnischen Assistent*in,
  • Ergotherapeut*in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in,
  • Hebamme/Entbindungspfleger*in
  • Logopäd*in
  • Medinzinische*nTechnolog*in für Funktionsdiagnostik
  • Medinzinische*n Technolog*in für Laboratoriumsanalytik
  • Medinzinische*n Technolog*in für Radiologie
  • Medinzinische*n Technolog*in für Veterinärmedizin
  • Notfallsanitäter*in
  • Operationstechnischen Assistent*in,
  • Orthoptist*in
  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Pflegefachperson
  • Physiotherapeut*in

und eine einschlägige mindestens 36-monatige berufliche Erfahrung.


Alle Informationen zum Studiengang zusammengefasst finden Sie im Flyer Studiengang "Management und Versorgung in Gesundheit und Pflege".