Hinweis: Alle Ausführungen und Dokumente zum Studiengang "Erweitere klinische Pflege (ANP)" sind als "unter Vorbehalt der ministeriellen Genehmigung" zu verstehen.
Zugangsvoraussetzungen: Bachelor-Abschluss, ggf. Ausbildung und berufspraktische Tätigkeit
Zum weiterbildenden und berufsbegleitenden Master-Studium „Erweiterte klinische Pflege (ANP)“ kann nur zugelassen werden, wer
- ein Bachelor-Studium nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) oder
- ein Bachelor-Studium nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) oder
- ein Bachelor-Studium nach dem Hebammengesetz (HebG) erfolgreich abgeschlossen hat oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur*zum
- Altenpfleger*in,
- Anästhesietechnischen Assistent*in,
- Diätassistent*in,
- Ergotherapeut*in,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in,
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in,
- Hebamme/Entbindungspfleger,
- Logopäd*in,
- Masseur*in/Medizinische*r Bademeister*in
- Medizinische*r Technolog*in für Funktionsdiagnostik (bis 2022: Medizinisch-technische*r Assistent*in für Funktionsdiagnostik),
- Medizinische*r Technolog*in für Laboratoriumsanalytik (bis 2022: Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in),
- Medizinische*r Technolog*in Radiologie (bis 2022: Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in),
- Medizinische*r Technolog*in Veterinärmedizin (bis 2022: Veterinärmedizinischtechnische*r Assistent*in),
- Notfallsanitäter*in,
- Operations-technischen Assistent*in,
- Orthoptist*in,
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Pflegefachperson,
- Pharmazeutisch-techn. Assistent*in oder
- Physiotherapeut*in nachweisen kann
und zusätzlich einen einschlägigen Bachelor-Studiengang im Bereich „Pflege“ oder „Gesundheit“ bestanden hat.
Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass nach dem absolviertem Bachelor-Studium oder der absolvierten Ausbildung mindestens ein Jahr Berufserfahrung in studienrelevanten Aufgabenfeldern gesammelt wurde.
Alle Informationen zum Studiengang zusammengefasst finden Sie im Flyer Studiengang “Erweitere klinische Pflege (ANP)”.