Bewerbungsverfahren für den berufsbegleitenden, onlinegestützen Master-Studiengang "Digitalisierung und Sozialstrukturwandel"
Abschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Zulassungsbeschränkung
NEIN - In zulassungsfreien Studiengängen sind die Studienplätze nicht begrenzt. Das bedeutet, dass alle BewerberInnen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zum Studium zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen wird, wer die Bachelorprüfung in einem gesundheits-, pflege-, sozial- und planungs- oder verwaltungswissenschaftlichen Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkten (180 ECTS-Punkte unter Auflage*) oder einen gemäß § 10 RPO als gleichwertig anerkannten akademischen Abschluss nachweist oder den Diplom-Abschluss in einem gesundheits-, pflege-, sozial- und planungs- oder verwaltungswissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland erworben hat
Die Zulassung zum Master-Studiengang „Digitalisierung und Sozialstrukturwandel“ an der Hochschule Neubrandenburg ist an nachfolgende weitere Zulassungsvoraussetzungen gebunden:
- eine mindestens einjährige Berufserfahrung in studienrelevanten Aufgabenfeldern.
- eine einschlägige praktische Tätigkeit während des berufsbegleitenden Studiums von mindestens 20 Stunden wöchentlich.
- ein Motivationsschreiben, in dem zusätzlich die besondere Studienmotivation dargestellt werden.
* Kann die Anzahl von 210 ECTS nicht nachgewiesen werden, ist es möglich, über den Besuch von Veranstaltungen an der Hochschule Neubrandenburg bzw. durch Anrechnung von adäquaten Leistungen weitere ECTS zu erwerben. Der Nachweis ist spätestens bis zum Ende des 3. Semesters zu erbringen und wird als Auflage im Zulassungsbescheid festgelegt. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Auflage erfüllt ist.
Bewerbung möglich
1. Fachsemester zum Sommersemester jeweils in den geraden Jahren
Bewerbungsschluss
15. Februar 2026
Freischaltung des Bewerbungsportals
ab November 2025
Zugangsprüfung
Kein Abitur oder keine Fachhochschulreife? – Kein Problem! Es besteht die Möglichkeit, über eine Hochschulzugangsprüfung zum Studium zugelassen zu werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Zugangsprüfung ist
eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit, die in unmittelbarem Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang stehen muss.
Zeiten der Kindererziehung und Zeiten der Pflege von Familienangehörigen können auf die berufliche Tätigkeit bis zu einem Jahr angerechnet werden.
Sollten Sie ein Aufstiegsstipendium des Bundes erhalten oder erhalten haben informieren Sie uns bitte umgehend mit einem Nachweis darüber.
Weitere Informationen erhalten Sie über:
www.hs-nb.de/studium-weiterbildung/vor-dem-studium/bewerbung/zugangspruefung/ oder
Kathrin Erdmann
Dez. I - Studium und Prüfungen: Mitarbeiterin Sekretariat, Gasthörerschaft, Zugangsprüfungen, Studierendenkarten
Raum 259 - Haus 1
0395 5693-1112
0395 5693-71112
Sie haben noch Fragen?
Wenden Sie sich an:
Darinka Kriegel
Studiengangkoordinatorin Digitalisierung und Sozialstrukturwandel (M.A.)
Tel.: 0395 5693-4307
E-Mail: stg-dswhs-nbde