Individuelles Teilzeitstudium
(geregelt im § 4 der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Neubrandenburg)
Der Bachelor-Studiengang "Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen (Pflege)" ist als Vollzeitstudiengang mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern konzipiert. Es ist aber auch möglich, dieses Studienangebot in Teilzeit, als sogenanntes „individuelles Teilzeitstudium“, zu absolvieren. Ein individuelles Teilzeitstudium muss beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
Wegen einer von Ihnen ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung oder Pflege oder wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können Sie nur etwa die Hälfte der für Ihr Studium nach der Fachstudienordnung vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden.
- Bis maximal 6 Wochen vor Start des Semesters stellen Sie bitte einen Antrag auf individuelles Teilzeitstudium beim zuständigen Prüfungsausschuss und begründen Ihren Antrag entsprechend.
- Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte dieses Formular: Antrag an den Prüfungsausschuss
- In dem Antrag müssen Sie angeben, welche der vorgesehenen Lehrveranstaltungen/Module nicht besucht beziehungsweise Leistungen nicht erbracht werden und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Lehrveranstaltungen/Module beziehungsweise Leistungen nachgeholt werden sollen.
- Sie planen also ganz individuell Ihr persönliches Studium. Achten Sie bitte bei dieser Planung darauf, dass alle Lehrveranstaltungen nur einmal im Jahr - im Sommer- oder im Wintersemester angeboten werden und einige Lehrveranstaltungen und Module aufeinander aufbauen. Welche Veranstaltungen und Module das sind, entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung für Ihren Studiengang. Die Modulbeschreibungen finden Sie als Anlage in der Fachstudienordnung für Ihren Studiengang.
Fragen zur Planung Ihres Teilzeitstudiums können Sie auch gerne mit der*dem Koordinator*in Ihres Studienganges oder der*dem Vorsitzenden Ihres Prüfungsausschusses klären. - Diesen Antrag reichen Sie – gerne per E-Mail - im Immatrikulations- und Prüfungsamt unseres Fachbereiches ein. Vom Immatrikulations- und Prüfungsamt wird der Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss zur Bearbeitung weitergeleitet.
- Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag kann er dabei andere, als die im Antrag aufgeführten Lehrveranstaltungen/Module beziehungsweise Leistungen zur Nachholung vorsehen, insbesondere, wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist.
Welcher Ihr zuständiger Prüfungsausschuss ist, erfahren Sie auf dieser Seite: Prüfungsausschüsse Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management.
Ja. Sie können Ihren Antrag bis zwei Monate nach Beginn des Semesters wieder zurücknehmen.
Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss können Sie in den darauffolgenden vier Semestern nach einem individuellen Studienplan in Teilzeit studieren.
Sie können diese Regelung maximal zwei Mal in Anspruch nehmen; beträgt die Regelstudienzeit Ihres Studiengangs acht Semester, können Sie diese Regelung drei Mal in Anspruch nehmen.
Ihre Regelstudienzeit verlängert sich. Ihre angepasste Regelstudienzeit wird Ihnen mit dem Bescheid aus dem Prüfungsamt mitgeteilt.
Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als die, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden. Eine Beurlaubung oder ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig.
Ansonsten bleiben Ihre studentischen Rechte und Pflichten unberührt.
Das komplette Antragsverfahren können Sie auch noch einmal im § 4 der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Neubrandenburg nachlesen.