ERASMUS-Stipendium

Das ERASMUS Stipendium soll ein Beitrag zur Deckung der mit einem Auslandsstudium oder Auslandspraktikum verbundenen zusätzlichen Kosten sein, wie z.B. Reisekosten, Kosten für vorbereitenden Sprachunterricht und höhere allgemeine Lebenshaltungskosten im Gastland. Gefördert werden Studien- oder Praktikumsaufenthalte in den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, der Türkei und Nord-Mazedonien. 

Im ERASMUS+ Programm ist eine Mehrfachförderung erlaubt, d.h. pro Studienphase (Bachelor-, Master- und PhD-Zyklus) ist eine Förderung von insgesamt 12 Monaten Dauer möglich. Diese 12 Monate Förderung können in eine Studien- und Praxisphase aufgeteilt werden. Für die Förderung einer Langzeitmobilität ist ein Mindestaufenthalt von zwei Monaten vorgeschrieben. 

Die Höhe der monatlichen Stipendienraten ist von der NA DAAD gestaffelt nach Ländergruppen (entsprechend der Höhe der Lebenshaltungskosten im Gastland) festgelegt. Entsprechend der Aufenthaltsdauer ist eine Tag-genaue Auszahlung vorgeschrieben. Folgende Einteilung und Stipendienraten gibt es (ab Projektjahr 2022): 

- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich,     Portugal, Spanien, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien,   Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Repulik, Türkei, Ungarn.

Für ein Praktikum wird ein monatliches Top-up von 150 EUR gezahlt. 

Zudem können Teilnehmenden Top-ups und Zuschüsse für folgende Zwecke zugewiesen werden: 

  • Green travel/ grünes Reisen
  • Fewer opportunities/ benachteiligte Gruppen
  • Inclusion support/ Sonderförderung

Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern (KA171) ist ein mit ERASMUS+ geförderter Studierenden- und Dozierendenaustausch mit Partnerhochschulen außerhalb Europas. In dieser Maßnahme stellt das International Office jährlich für ausgewählte Partner einen gesonderten Antrag bei der EUC, der ein qualifiziertes Auswahlverfahren durchläuft. Im Projekt 2022 werden Maßnahmen mit den Partnerhochschulen in Marokko, Tunesien und der Ukraine gefördert.   

Voraussetzungen für eine Bewerbung im ERASMUS+-Programm:

  • An der Hochschule Neubrandenburg eingeschriebene Vollzeitstudierende, unabhängig welcher Nationalität.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Landessprache bzw. der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten oder das Praktikum durchgeführt werden.

 

ERASMUS-Studium

ERASMUS-Studium

Studierende erhalten mit ERASMUS+ die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.

Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt jeweils zwischen drei und zwölf Monaten pro Studienphase (BA, MA, PhD) an einer ausländischen Gasthochschule gefördert werden.

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:

  •  Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  •  Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  •  Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  •  Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten gestaffelt nach  Ländergruppen (Zielland)

Bewerbungsfrist:

für das gesamte folgende Studienjahr bis zum 28. Februar im International Office

Mindestvoraussetzungen für eine Förderung:

  • Aufenthaltsdauer: 2 - 12 Monate
  • Das Studium darf nur an einer Partnerhochschule in der EU stattfinden
  • Die ausgewählten Module müssen den Anforderungen der Studieninhalte entsprechen

 

Ablauf der Bewerbung

Antragsformular ausfüllen

Lade das Antragsformular aus dem Downloadbereich herunter, fülle es online aus und unterschreibe es. Sende das vollständige Formular zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das International Office (international.office@hs-nb.de).

Lebenslauf erstellen

Erstelle einen tabellarischen Lebenslauf auf Englisch.

Motivationsschreiben verfassen

Verfasse ein halb- bis einseitiges Motivationsschreiben auf Englisch, in dem Du Deine Beweggründe für den Auslandsaufenthalt erläuterst. Bei ERASMUS+ ist das Motivationsschreiben im Antragsformular enthalten.

Unterlagen einreichen

Sende das ausgefüllte Antragsformular, den Lebenslauf, das Motivationsschreiben und Deine Leistungsübersicht aus SB-Online an das International Office (international.office@hs-nb.de).

Nominierung durch die outgoing KoordinatorIn

Zu festgelegten Fristen wird die Outgoing KoordinatorIn aus dem International Office Dich als Austausch-StudentIn an der Partnerhochschule nominieren. Anschließend erhälst Du zeitnah weitere Informationen zur Anmeldung direkt von der Partnerhochschule.

Learning Agreement erstellen

Erstelle einen detaillierten Studienplan, in dem Du die Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausland festlegst, die Deine in Neubrandenburg abzulegenden Module ersetzen sollen (Learning Agreement). Bespreche dies mit Deinem Auslandsbeauftragten.

Learning Agreement im OLA Portal anlegen

Lege das Learning Agreement im Online Learning Agreement Portal an und gebe die Kontaktdaten Deines Auslandsbeauftragten an. Unterzeichne das Learning Agreement am Ende selbst im Tool. Beides dient als Bestätigung, dass die gewählten Kurse/Module angeboten und nach Deiner Rückkehr als Studienleistung anerkannt werden.

Achtung: Alle Studierenden, die ein Erasmus+ Stipendium erhalten, müssen ihre Lernvereinbarungen online erstellen. Unter Angabe Ihres Hochschul-Accounts erstellst Du dein Profil.

Deutsch: Anleitung zum Ausfüllen des Online Learning Agreement (OLA)

Enlisch: Guide to fill out the Online Learning Agreement (OLA)

Änderungen im Ausland über das OLA Portal sichern

Falls Du Deinen Studienplan im Ausland ändern musst oder erst dort an die notwendigen Informationen zu den Lehrveranstaltungen gelangst, nutze das OLA Portal: Changes to Learning Agreement, um dir den Leistungstransfer zu sichern.

Versicherungsschutz sicherstellen

Denke an ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Informiere dich auch beim DAAD über die Möglichkeiten einer Gruppenversicherung.

 

Im Ausland

Transcript of Record erstellen lassen

Lasse dich von der Koordinatorin ein Transcript of Record ausstellen, das Informationen zu den besuchten Kursen, absolvierten Prüfungsleistungen, erreichten ECTS-Punkten und Prüfungsnoten enthält.

Bestätigung der Aufenthaltsdauer

Lasse dir die Dauer Deines Aufenthalts taggenau bestätigen (gesonderter Letter of Confirmation oder im Transcript of Records).

 

Nach der Rückkehr

Anrechnung im International Office

Reiche im International Office den Antrag auf Anrechnung, das Learning Agreement (einschließlich Änderungen) und das Transcript of Records ein.

Berücksichtigung des Transcript of Records

Das Transcript of Records dient als Nachweis, dass Du die im Learning Agreement vereinbarten Leistungen erfolgreich erbracht hast. Die im Ausland erbrachten Noten werden in das heimische Notensystem umgerechnet.

Aufenthaltsbestätigung einreichen

Innerhalb von 4 Wochen nach Deiner Rückkehr reichst Du die Aufenthaltsbestätigung (Letter of Confirmation) im International Office ein.

ERASMUS – Praktikum

ERASMUS – Praktikum

Portal für Praktikumsstellen im Ausland

ERASMUS+ fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden).

Auslandspraktika im Rahmen des Erasmus+-Programms dienen der beruflichen Bildung von Studierenden durch Betriebspraktika in Unternehmen und Organisationen in Europa. Darüber hinaus kannst Du Deine Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern.

Ob ein Praktikum oder eine Abschlussarbeit konkret gefördert werden kann, hängt davon ab, ob Förderungskontingente vorhanden sind und ob die Praktikumsinhalte mit den fachlichen Studieninhalten übereinstimmen.

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistung;

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule,Unternehmen und Studierenden
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten gestaffelt nach Ländergruppen (Zielland)

Mindestvoraussetzungen für eine Förderung:

  • Praktikumsdauer: 2 - 12 Monate (pro Studienphase im BA, MA, PhD)
  • Das Praktikum sollte in einem Unternehmen in Europa stattfinden
  • Die vorgesehene Tätigkeit muss den Anforderungen der Studieninhalte entsprechen
  • Die Studierenden können bereits im ersten Studienjahr gefördert werden
  • neu: Praktikum von Absolventen/Graduierten: 

          - Bewerbung und Auswahl im letzten Studienjahr 

          - Praktikum nach dem Bachelorabschluss mit ERASMUS-Stipendium

            (innerhalb eines Kalenderjahres nach Abschluss)

Wer kann nicht aufnehmende Einrichtung für Praktika sein:

  • Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union
  • Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten
  • Nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften usw.) des Herkunftslandes des Studierenden im Gastland

Ablauf der Bewerbung:

  • Antragstellung auf Förderung im ERASMUS+-Programm für ein Praktikum im Wintersemester bis 28. Februar und für ein Praktikum im Sommersemester bis 30. September im International Office
  • eigenständige Suche einer Praktikumsstelle (innerhalb der EU)
  • Abstimmung mit dem Praktikumsbeauftragten im Fachbereich über Inhalte und Ziele des Praktikums
  • Vertragsabschluss (Zuschussvereinbarung und Ausbildungsvertrag)
  • Nach der Rückkehr die Aufenthaltsbestätigung und den Studierendenbericht (eu-community.daad.de) im International Office abgeben.
Graduiertenmobilität - Praktikum

Graduiertenmobilität - Praktikum

Eine weitere Möglichkeit für die Durchführung und Förderung eines Praktikums ist die Finanzierung eines Graduiertenpraktikums im EU-Raum nach Beendigung des Bachelorstudiums, um ggf. Zeit bis zum Beginn eines Masterstudiums zu überbrücken. Voraussetzung ist die Antragstellung - s. Praktikum - noch während des Studiums und die Verfügbarkeit von bisher nicht genutzten Fördermonaten im Erasmus+ Programm während des Bachelorstudiums. 

ERASMUS international

ERASMUS international

Ab dem Studienjahr 2016/17 verfügt unsere Hochschule über Erasmus-Stipendien, die eine Studierenden- und Dozierendenmobilität zu Partnerhochschulen außerhalb des Erasmus-Raumes ermöglichen. Mit der Staatlichen Universität für Landwirtschaft in Pensa, Russland und der Staatlichen Nationaluniversität in Lviv, Ukraine, sind über das Erasmus+ Programm geförderte Austausche möglich.