Anerkennung von Auslands-Studienleistungen
Wenn du im Ausland studierst und keine Zeit verlieren möchtest, ist die Anerkennung deiner Studienleistungen wichtig. Setze dich rechtzeitig damit auseinander und sprich mit deinem*r Professor*in.
Es ist eines der Ziele des Bologna-Prozesses, die internationale Mobilität der Studierenden zu erhöhen. Laut der Lissabon Convention darf die Anerkennung von Studienleistungen nur im Falle „substantieller Unterschiede“ verweigert werden. Im Mittelpunkt der Prüfung stehen die Lernergebnisse und die Programmqualität. Die Verweigerung der Anerkennung muss begründet werden (vgl. Art. III.3 (5)) und dem/-r Studierenden steht das Widerspruchsverfahren offen.
Trotz möglicher Herausforderungen durch mangelnde Transparenz solltest du dich nicht entmutigen lassen. Die Hochschule Neubrandenburg hat einen klaren Prozess zur Anerkennung von Auslandsleistungen entwickelt, der in den Leitfäden für Studierende und Auslandsbeauftragte erläutert wird.
Um dir die Auswahl zu erleichtern, findest du in der VELA-Datenbank (Vergleich der Leistungsanerkennung im Auslandsstudium) eine Auflistung von Modulen an Partnerhochschulen, die bereits an der Hochschule Neubrandenburg anerkannt wurden.
Die inhaltliche Spezifizierung der Module, die du an der Partnerhochschule absolvierst, findet durch die Lernvereinbarung bzw. das Learning Agreement statt. Das Learning Agreement muss vor Beginn deines Auslandsstudiums von dir, der Heimat- und Gasthochschule unterzeichnet werden. Dies ist die rechtsverbindliche Bestätigung, dass die gewählten Kurse/Module angeboten und nach deiner Rückkehr als Studienleistung anerkannt werden. Werden gewählte Kurse/Module nicht anerkannt, so ist dies in der Anlage des Learning Agreements schriftlich zu begründen. Bei Nicht-Anerkennung steht dir das Widerspruchsverfahren offen. Bei kurzfristigen Änderungen des Lehrangebots an deiner Gasthochschule ist innerhalb von vier Wochen nach Ankunft eine Änderung des Agreements möglich.
Erasmus+ Learning Agreement
Achtung: Alle Studierenden, die ein Erasmus+ Stipendium erhalten, müssen ihre Lernvereinbarungen online erstellen. Unter Angabe deines Hochschul-Accounts erstellst du dir ein Profil.
Online Learning Agreement Portal
Deutsch: Anleitung zum Ausfüllen des Online Learning Agreements (OLA)
Englisch: Guide to fill out the Online Learning Agreement (OLA)
Die Leistungsübersicht bzw. das Transcript of Records bestätigt, was du auf der Basis der Lernvereinbarung erreicht hast. Lasse dir von dem/-r Koordinator/-in der Gasthochschule die Lernabschrift mit folgenden Informationen ausstellen: besuchte Kurse und absolvierte Prüfungsleistungen; die erreichten ECTS-Punkte; die (nationalen) Prüfungsnoten; die ECTS-Noten. Die an der Gasthochschule besuchten Lehrangebote werden auf Anrechnungsantrag nach einem festgelegten Verfahren umgerechnet und in das Diploma Supplement aufgenommen.
Dokumente:
- Die Prozessbeschreibung „Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen“
- Erläuterungen zum Prozess „Anerkennung von während eines Auslandssemesters erbrachten Studienleistungen“
- Leitfaden für Studierende
- Leitfaden für Auslandsbeauftragte
- Die Notenumrechnungstabelle
Formulare zum Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen findest Du im Hochschulportal.
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Bildung und Forschung, Internationale Bildungszusammenarbeit:
- Hochschulrektorenkonferenz, Projekt Nexus – Konzepte und gute Praxis für Studium und Lehre, Thema Anerkennung:
- Lissabon Konvention, Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region:
- Deutscher Bildungsserver:
- Europäische Kommission, European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS):
- Freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften: