ERASMUS-Stipendium
Das ERASMUS Stipendium soll ein Beitrag zur Deckung der mit einem Auslandsstudium oder Auslandspraktikum verbundenen zusätzlichen Kosten sein, wie z.B. Reisekosten, Kosten für vorbereitenden Sprachunterricht und höhere allgemeine Lebenshaltungskosten im Gastland. Gefördert werden Studien- oder Praktikumsaufenthalte in den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, der Türkei und Nord-Mazedonien.
Im ERASMUS+ Programm ist eine Mehrfachförderung erlaubt, d.h. pro Studienphase (Bachelor-, Master- und PhD-Zyklus) ist eine Förderung von insgesamt 12 Monaten Dauer möglich. Diese 12 Monate Förderung können in eine Studien- und Praxisphase aufgeteilt werden. Für die Förderung einer Langzeitmobilität ist ein Mindestaufenthalt von zwei Monaten vorgeschrieben.
Die Höhe der monatlichen Stipendienraten ist von der NA DAAD gestaffelt nach Ländergruppen (entsprechend der Höhe der Lebenshaltungskosten im Gastland) festgelegt. Entsprechend der Aufenthaltsdauer ist eine Tag-genaue Auszahlung vorgeschrieben. Folgende Einteilung und Stipendienraten gibt es (ab Projektjahr 2022):
- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Repulik, Türkei, Ungarn.
Für ein Praktikum wird ein monatliches Top-up von 150 EUR gezahlt.
Zudem können Teilnehmenden Top-ups und Zuschüsse für folgende Zwecke zugewiesen werden:
- Green travel/ grünes Reisen
- Fewer opportunities/ benachteiligte Gruppen
- Inclusion support/ Sonderförderung
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern (KA171) ist ein mit ERASMUS+ geförderter Studierenden- und Dozierendenaustausch mit Partnerhochschulen außerhalb Europas. In dieser Maßnahme stellt das International Office jährlich für ausgewählte Partner einen gesonderten Antrag bei der EUC, der ein qualifiziertes Auswahlverfahren durchläuft. Im Projekt 2022 werden Maßnahmen mit den Partnerhochschulen in Marokko, Tunesien und der Ukraine gefördert.
Voraussetzungen für eine Bewerbung im ERASMUS+-Programm:
- An der Hochschule Neubrandenburg eingeschriebene Vollzeitstudierende, unabhängig welcher Nationalität.
- Du verfügst über ausreichende Kenntnisse der Landessprache bzw. der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten oder das Praktikum durchgeführt werden.
Studierende erhalten mit ERASMUS+ die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.
Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt jeweils zwischen drei und zwölf Monaten pro Studienphase (BA, MA, PhD) an einer ausländischen Gasthochschule gefördert werden.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten gestaffelt nach Ländergruppen (Zielland)
Bewerbungsfrist:
für das gesamte folgende Studienjahr bis zum 28. Februar im International Office
Mindestvoraussetzungen für eine Förderung:
- Aufenthaltsdauer: 2 - 12 Monate
- Das Studium darf nur an einer Partnerhochschule in der EU stattfinden
- Die ausgewählten Module müssen den Anforderungen der Studieninhalte entsprechen
Ablauf der Bewerbung:
Möchtest du ein Studiensemester im Ausland verbringen? Hier erfährst du, wie du dich erfolgreich bewirbst! Fülle das Antragsformular aus, erstelle einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben und reiche alle Unterlagen beim International Office ein. Damit deine Studienleistungen anerkannt werden, erstellst du ein Learning Agreement – wir zeigen dir, wie das geht. Folge den Schritten und bleib in Kontakt mit dem International Office, um dich für das Auslandssemester zu nominieren und an der Partnerhochschule anzumelden.
ERASMUS+ fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden).
Auslandspraktika im Rahmen des Erasmus+-Programms dienen der beruflichen Bildung von Studierenden durch Betriebspraktika in Unternehmen und Organisationen in Europa. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern.
Ob ein Praktikum oder eine Abschlussarbeit konkret gefördert werden kann, hängt davon ab, ob Förderungskontingente vorhanden sind und ob die Praktikumsinhalte mit den fachlichen Studieninhalten übereinstimmen.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistung:
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule,Unternehmen und Studierenden
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
- Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten gestaffelt nach Ländergruppen (Zielland)
Mindestvoraussetzungen für eine Förderung:
- Praktikumsdauer: 2 - 12 Monate (pro Studienphase im BA, MA, PhD)
- Das Praktikum sollte in einem Unternehmen in Europa stattfinden
- Die vorgesehene Tätigkeit muss den Anforderungen der Studieninhalte entsprechen
- Die Studierenden können bereits im ersten Studienjahr gefördert werden
- neu: Praktikum von Absolventen/Graduierten:
- Bewerbung und Auswahl im letzten Studienjahr
- Praktikum nach dem Bachelorabschluss mit ERASMUS-Stipendium
(innerhalb eines Kalenderjahres nach Abschluss)
Wer kann nicht aufnehmende Einrichtung für Praktika sein:
- Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union
- Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten
- Nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften usw.) des Herkunftslandes des Studierenden im Gastland
Ablauf der Bewerbung:
- Antragstellung auf Förderung im ERASMUS+-Programm für ein Praktikum im Wintersemester bis 28. Februar und für ein Praktikum im Sommersemester bis 30. September im International Office
- eigenständige Suche einer Praktikumsstelle (innerhalb der EU)
- Abstimmung mit dem Praktikumsbeauftragten im Fachbereich über Inhalte und Ziele des Praktikums
- Vertragsabschluss (Zuschussvereinbarung und Ausbildungsvertrag)
- Nach der Rückkehr die Aufenthaltsbestätigung und den Studierendenbericht (eu-community.daad.de) im International Office abgeben.
Eine weitere Möglichkeit für die Durchführung und Förderung eines Praktikums ist die Finanzierung eines Graduiertenpraktikums im EU-Raum nach Beendigung des Bachelorstudiums, um ggf. Zeit bis zum Beginn eines Masterstudiums zu überbrücken. Voraussetzung ist die Antragstellung - siehe Praktikum - noch während des Studiums und die Verfügbarkeit von bisher nicht genutzten Fördermonaten im Erasmus+ Programm während des Bachelorstudiums.
Das Erasmus+ Programm mit seinem Fokus auf europäischen Austausch bietet neue Möglichkeiten: 20% des Gesamtbudgets dürfen für Studiensemester oder Gastdozenturen an ausgewählten Partnerhochschulen außerhalb der EU vergeben werden. Grundlage ist eine Erasmus+ Vereinbarung mit diesen Partnerhochschulen. Jährlich stehen uns dafür ca. 15-20 T€ zur Verfügung. Erfragt die Möglichkeiten im International Office.