Organisatorisches
Hier findest du Informationen zu den Kosten eines Studiums in Deutschland, zu Stipendien und Arbeitsmöglichkeiten. Außerdem kannst du mehr über Visum, Wohnen, Krankenversicherung und Immatrikulation erfahren.
Vor der Anreise
--> Allgemeine Informationen zur Organisation und Vorbereitung eines Studienaufenthaltes in Deutschland findest du auf dieser Webseite
Die Lebenshaltungskosten in Deutschland hängen stark von den persönlichen Ansprüchen und dem individuellen Lebensstil ab. Im Allgemeinen kannst du mit monatlichen Ausgaben von etwa 1000 € rechnen. Diese Zahl kann je nach gewählten Lebensgewohnheiten und der Stadt, in der du lebst, variieren. Für den Visumsantrag musst du mindestens 3 bis 12 Monatsbudget nachweisen. Informiere dich hier genauer.
Typische Ausgaben, mit denen du kalkulieren solltest, sind:
- Miete
- Kranken- und Haftpflichtversicherung
- Internet und Telefon
- Freizeitaktivitäten
- Bücher und Lernmaterialien
- Weitere Lebenshaltungskosten (Essen, Transport, etc.)
Obwohl die Hochschule keine Studiengebühren erhebt, müssen Studierende einen Semesterbeitrag zahlen, der das Studierendenwerk und die Studierendenschaft abdeckt.
Einmalige Kosten, die du bei der Planung deines Budgets berücksichtigen solltest:
- Kaution für das Wohnheim/Wohnung
- Bewerbung bei "uni-assist"
- Visum (für Studierende aus Nicht-EU-Staaten)
- Aufenthaltstitel für Studierende
- Reise- und Transportkosten
Deutsche Hochschulen vergeben keine Stipendien. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Organisationen, die Studierende aus dem Ausland fördern.
Die Stipendien-Datenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) gibt einen Überblick.
Die Aufnahme einer Beschäftigung ist eine weitere Möglichkeit, das Studium zumindest teilweise zu finanzieren. Viele Studierende in Deutschland nutzen diese Möglichkeit um nicht nur ihre finanzielle Situation zu verbessern, sondern auch praktische Arbeitserfahrungen zu sammeln. Aufgrund der Intensität des Studiums ist die Gefahr allerdings groß, dass das Studium negativ beeinflusst wird. Studierende aus Nicht-EU-Staaten dürfen 120 Tage im Jahr arbeiten. Das Angebot an Jobs für Studierende ist gering.
In unserem International Career Center bekommst du Unterstützung bei der Nebenjobsuche, Praktium oder Vollzeitstelle nach dem Studium.
In Deutschland gibt es: Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV), Private Krankenversicherungen (PKV). Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Studierende den gesetzlich festgelegten, einheitlichen Basisbeitrag plus einen Zusatzbeitrag je nach Krankenversicherung:
- Studierende unter 30 Jahre: ca. 120 – 127 € monatlicher Gesamtbeitrag (82,99 € Kranken- und bis zu 32,48 € Pflegeversicherung plus Zusatzbeitrag)
- Studierende über 30 Jahre: ca. 215 – 220 € monatlicher Gesamtbeitrag (164,97 € Kranken- und bis zu 47,13 € Pflegeversicherung plus Zusatzbeitrag)
Liste der gesetzlichen Krankenkassen: www.gkv-spitzenverband.de ➔ Service ➔ Krankenkassenliste
Beachte bitte, dass du die Entscheidung für eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen während deines Studiums nicht mehr rückgängig machen kannst. Bei jeder Behandlung gehst du in Vorkasse und bekommst auch nicht alle Kosten erstattet. Achte auf genügend Versicherungsschutz und lass dich von einer unabhängigen Stelle beraten. Internationale Studierende über 30 Jahre müssen häufig eine private Versicherung abschließen. Lass dich beraten, welche private Versicherung die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis erfüllt.
Bei fast allen Krankenversicherungen kannst du deine Versicherung online beantragen und deine Dokumente hochladen. Du benötigst ein Foto und deine Immatrikulationsbescheinigung. Du kannst die Dokumente eventuell auch nachreichen. Du hast die Möglichkeit nach Beendigung des Studiums und vor dem Arbeitsbeginn in Deutschland deine Krankenkasse zu wechseln.
In bestimmten Fällen hast du die Möglichkeit dich von der Versicherungspflicht zu befreien. Hier findest du weitere Informationen und Anträge.
Auf dem Campus verwaltet das Studierendenwerk Greifswald vier Wohnheime, die möblierte Einzelzimmer oder Einzelapartments vermieten. Ausländische Studierende, die sich frühzeitig anmelden, haben Vorrang. Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftsräume und - einrichtungen sind vorhanden. Bei deinem Einzug müsst du eine Kaution hinterlegen, die du bei Auszug zurückbekommst.
Bewirb dich für ein Zimmer im Wohnheim, indem du das Antragsformular ausfüllst und einreichst. Eine Studienbescheinigung musst du zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorweisen. Nach dem Absenden des Formulars erhältst du eine Bestätigungs-E-Mail. Bitte aktiviere den Link in der E-Mail. Wenn du das E-Mail-Angebot des Studierendenwerks Greifswald bekommst, prüfe es sorgfältig und antworte per E-Mail, wenn du einverstanden bist. Sobald du ein Studienangebot erhalten hast, sende das Hochschulschreiben elektronisch an das Studierendenwerk, um dein Zimmer zu sichern. Du erhältst den Mietvertrag per E-Mail, den du unterschreiben und zurücksenden musst. Informiere bitte Frau Kaiser von der Wohnheimverwaltung und das International Office über deine Ankunftszeiten und beachte, dass die Wohnheimverwaltung am Wochenende nicht besetzt ist. Die Schlüsselübergabe am Wochenende muss separat organisiert werden. Schließe deinen Mietvertrag nach deiner Ankunft mit Frau Kaiser im Wohnheim 3, Erdgeschoss, ab.
Kontakt und Infos: Mirjam Kaiser (Wohnheimleitung)
wohnennb@stw-greifswald.de
+49 395 - 5693 9103
Deine zuständige*r Ansprechpartner*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt ist studiengangsabhängig. Du findest die Kontaktdaten hier. Nach der ersten Anmeldung in deinem Immatrikulations- und Prüfungsamt und der Begrüßung im International Office erhältst du weitere Informationen für deine ersten Schritte zur Anmeldung bei den Behörden. Die Studienbescheinigung erhältst du erst, wenn du den Semesterbeitrag überwiesen und ein Passfoto eingereicht hast.
Tipp: Um dir und dem Immatrikulations- und Prüfungsamt Zeit zu sparen, solltest du bereits folgende Dinge vor deiner Anreise erledigen:
- Überweisung des Semesterbeitrags
- Auf die E-Mail der Hochschule achten und sofort den Hochschul-Account aktivieren
- Eduroam App herunterladen
- Deutsche Krankenversicherung abschließen
Angekommen! Was nun?
Achtung: Du musst zuerst deinen Hochschul-Account aktivieren, bevor du Zugang zum Campusnetzwerk bekommst. Du erhältst bereits vor deiner Anreise eine E-Mail vom Bewerbungsportal mit deinen Daten und der Aufforderung, deinen Account zu aktivieren. Du kannst auch vor Ort die PC-Arbeitsplätze, z. B. in der HS-Bibliothek oder in den PC-Pools, nutzen.
Lade die eduroam App auf dein WLAN-fähiges Gerät herunter. Über das WLAN-Netz eduroam kannst du deine Geräte auf dem gesamten Campus (inklusive Wohnheime!) mit dem Internet verbinden! Einmal erfolgreich eingerichtet, wirst du in dieses Netz 'automatisch' verbunden.
- Vermietende können eine Kaution von bis zu drei Monatskaltmieten verlangen.
- Die Kaution wird nach dem Auszug zurückerstattet, sofern keine Schäden vorliegen.
- Falls du ein Wohnheimzimmer beziehen möchtest, kontaktiere bitte Mirjam Kaiser
- Nach Ankunft in Neubrandenburg beim Bürgerbüro vorsprechen
- Notwendige Dokumente: Personalausweis oder Reisepass, Studienbescheinigung der Hochschule Neubrandenburg, Wohnungsgeberbescheinigung.
- Bei Anmeldung muss die aktuelle Adresse (auch temporäre wie bei Verwandten oder im Hotel) angegeben werden. Bei Umzug muss erneut umgemeldet werden.
- Bürgerbüro Neubrandenburg: Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg
- Das Bürgerbüro informiert die zuständige Ausländerbehörde über deine Registrierung
- Bei Auszug wieder abmelden
- Begrüßungsgeld beantragen
- Nach der Anmeldung bei der Stadt wird dir die Steuer-ID automatisch per Post zugeschickt.
- Durchschnittlich dauert die Bearbeitungszeit für die Postzustellung bis zu drei Wochen.
- Tipp: Um den Prozess zu beschleunigen, vereinbare mit dem Bürgerbüro der Stadt Neubrandenburg einen zweiten Termin für die persönliche Übergabe der Steuer ID.
Bürger aus Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) haben das Privileg der Freizügigkeit innerhalb der EU, das ihnen die visumfreie Einreise nach Deutschland ermöglicht. Der Nachweis des Wohnsitzes und der Ausübung dieses Rechts wird durch die Meldebescheinigung erbracht. Die Ausländerbehörde wird trotzdem eine Registrierung mit dir vereinbaren. Sprich uns dazu gern im International Office an.
Studierende aus Nicht-EU-Staaten
Wie kann ich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?
Wo? In der Ausländerbehörde Neubrandenburg
Wann? Nachdem du dich im Rathaus angemeldet hast, wird die Ausländerbehörde automatisch informiert. Wende dich nur an die Ausländerbehörde, wenn dein Aufenthaltsstatus unklar ist. Ansonsten denke daran, rechtzeitig vor Ablauf (6 - 8 Wochen) das Formular zur Verlängerung des Studienaufenthalts auszufüllen und es per E-Mail an die Behörde zu senden. Du erhälst dann per Post einen Termin für ein persönliches Gespräch mit deinem*deiner Sachbearbeiter*in.
Welche Belege muss ich vorlegen?
- Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- Meldebescheinigung
- Reisepass
- Krankenversicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung - keine Krankenversicherungskarte)
- Aktuelle Studienbescheinigung der Hochschule Neubrandenburg
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Gehaltsnachweis, Stipendienbescheinigung oder Finanzierungsnachweis)
- biometrisches Passfoto
- Gebühr für den elektronischen Aufenthaltstitel
- Notwendige Dokumente: Reisepass oder Personalausweis, Meldebescheinigung, Studierendenausweis.
- Ein Bankkonto wird benötigt für die Überweisung der Miete, Krankenversicherungsbeitrag, Semesterbeitrag und zum Erhalt von Geld vom Sperrkonto.
- Girokonten sind für Studierende in der Regel kostenlos.
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