Mobilitätsfenster
Mobilitätsfenster integrieren Studienaufenthalte im Ausland flexibel in das Curriculum ohne die Studierbarkeit zu gefährden. Aufgrund der zeitlichen und fachlichen Struktur sowie der klar geregelten Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen, sind Mobilitätsfenster ein äußerst praktikabler Weg, Studierenden trotz der höheren Dichte der Studiengänge und der verkürzten Studienzeiten im Zuge der Umsetzung der Bologna-Reform den Erwerb von internationalen Erfahrungen zu ermöglichen.
Bei der Gestaltung von Mobilitätsfenstern ist zu berücksichtigen, dass es keine Patentrezepte gibt, sondern dass diese den fachspezifischen Anforderungen des jeweiligen Studiengangs angepasst sein müssen. Unterschiede können z.B. in der Verbindlichkeit der Auslandsphase (fakultativ/obligatorisch) und der inhaltlichen Strukturierung der im Ausland zu erbringenden Studienleistung bestehen.
Weiterführende Dokumente und Informationen
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.12.2009 „Eckpunkte zur Korrektur der „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen“ und der „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung“ mit der Empfehlung zur Einrichtung von Mobilitätsfenstern.