Zugangsvoraussetzungen

Möchtest du einen Bachelor- oder Masterabschluss an der Hochschule Neubrandenburg erwerben und hast keine deutschen Zeugnisse, dann sind folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen:

Schulische/Akademische Zugangsvoraussetzungen

Studieninteressierte mit ausländischen Zeugnissen müssen ihre Bewerbungsunterlagen für ein Studium an der Hochschule Neubrandenburg über die „Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen e.V.“ (uni-assist) einreichen. Unsere Hochschule akzeptiert ausschließlich Onlinebewerbungen über das 

Online-Portal von uni-assist

Weiteres Verfahren nach Eingang der Bewerbung:

Nicht alle ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen und -abschlüsse werden in Deutschland als vollwertig anerkannt.  Wir empfehlen dir daher die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu nutzen. Dort erhälst du Informationen darüber, ob dein bisheriger Bildungsabschluss dich zu einem Studium in Deutschland berechtigt.

Wenn dein im Ausland erworbener Schulabschluss in Deutschland nicht als vollwertige Hochschulzugangsberechtigung anerkannt ist, musst du in der Regel einen Vorbereitungskurs an einem Studienkolleg mit einer Feststellungsprüfung ablegen.

Fachliche Zugangsvoraussetzungen

Für einzelne Studiengänge gibt es spezifische Zugangsvoraussetzungen (wie z.B. der Nachweis eines Vorpraktikums), die zu erfüllen sind. Welche dies konkret für deinen Wunschstudiengang sind, erfährst du auf den Studiengangsseiten.

Deutschkenntnisse

Gute Sprachkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Internationale Studienbewerber*innen müssen daher für alle deutschsprachigen Studiengänge Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 mit "Gut" bzw. 80% der Gesamtpunktzahl nach GER nachweisen.

Es werden an der Hochschule Neubrandenburg folgende Sprachnachweise akzeptiert und anerkannt:

Hinweis: Als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse gilt auch ein mindestens dreijähriger Aufenthalt im deutschsprachigen Raum. Muttersprachler*innen sind von der Nachweispflicht befreit.

Unser Sprachenzentrum bietet während des Semesters Sprachkurse an, die der Verbesserung deiner Sprachkenntnisse dienen.

Englischkenntnisse

Internationale Bewerber*innen, die sich für einen internationalen Studiengang interessieren, müssen Englischkenntnisse mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.

Es werden folgende Sprachnachweise akzeptiert:

  • IELTS-Test (mit der Punktzahl 5.5-6.0-6.5)
  • TOEFL-Test (mit der Punktzahl 72-94)
  • Cambridge Certificate (B2 First)
Zulassungsbeschränkung

In zulassungsbeschränkten Studiengängen (sogenannten „NC-Studiengängen“) steht nur eine vorher festgelegte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. Die Studienplätze werden nach dem hier beschriebenen Verfahren vergeben.

7 Prozent der Studienplätze eines NC-Studiengangs sind für ausländische Bewerber*innen reserviert. Hierzu zählen allerdings nicht Bewerber*innen aus den EU-Staaten, da diese zulassungsrechtlich den deutschen Studierenden gleichgestellt sind und im Bewerbungsverfahren wie deutsche Bewerber*innen behandelt werden.

In folgendem Studiengang gibt es einen NC:

Beratung – Psychosoziale Beratung in den Handlungsfeldern Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, Bildung und Erziehung“ (Master)