Vollzeitstudium
Möchtest Du einen Bachelor- oder Masterabschluss an der Hochschule Neubrandenburg erwerben und hast keine deutschen Schulzeugnisse, musst Du folgende Voraussetzungen und das unten angebene Bewerbungsverfahren berücksichtigen.
Ausländische Bewerbende mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) – das Abitur/Fachabitur einer deutschen Schule oder die Feststellungsprüfung eines Studienkolleg - bewerben sich nach dem hier beschriebenen Verfahren über die Auswahl des gewünschten Studiengangs.
Ein Studienkolleg bietet gezielte Vorbereitungskurse für ausländische Studienbewerbende an und bereitet auf ein wissenschaftliches Studium an einer deutschen Hochschule vor. Wenn Du einen Schulabschluss erworben hast, mit dem Du in Deinem Heimatland an einer Hochschule studieren darfst, der in Deutschland aber nicht als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt wird, musst Du vor Studienbeginn in Deutschland ein Studienkolleg besuchen. Ob Du ein Studienkolleg besuchen musst oder ob Du über einen direkten Hochschulzugang verfügst, kannst Du in der Datenbank Anabin prüfen.
Ausbildung im Studienkolleg
In einem Studienkolleg werden die Studierenden/Kollegiaten in einem zweisemestrigen Kurs fachspezifisch auf das Studium vorbereitet. Zumeist werden 4 oder 5 Kurstypen angeboten: G–Kurs für geisteswissenschaftliche Studiengänge, W–Kurs für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge, M–Kurs für medizinische Studiengänge, T–Kurs für technische Studiengänge und S-Kurs für die Philologien. Dein künftiges Studienfach ist entscheidend für die Wahl Deines Kurses. In allen Kursen ist Deutsch verpflichtendes Unterrichtsfach und Unterrichtssprache in den Sachfächern. Zudem lernst Du Fähigkeiten und Fertigkeiten, so genannte Schlüsselqualifikationen, die Dir bei der Bewältigung des Fachstudiums hilfreich sein können. Dazu gehören beispielsweise die Arbeit mit Textquellen, das Schreiben argumentativer und analysierender Texte sowie das Verfassen einfacher Seminararbeiten, das Präsentieren von Arbeitsergebnissen und das strukturierte Mitschreiben bei Vorlesungen.
Aufnahmevoraussetzungen
Im Studienkolleg wird kein Deutschunterricht für Anfänger angeboten. Die Studierenden/ Kollegiaten müssen zum Zeitpunkt des Eintritts in das Studienkolleg bereits über gute Deutschkenntnisse (Niveau B 1+ bis B 2, vgl. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) verfügen. Für die T-Kurse werden außerdem gute Mathematikkenntnisse vorausgesetzt. An manchen Studienkollegs werden auch Englischkenntnisse vorausgesetzt. Zumeist werden die entsprechenden Eingangsvoraussetzungen in Form von Aufnahmetests überprüft, wofür von privaten Instituten spezielle Vorbereitungskurse angeboten werden.
Abschluss
Am Ende der Ausbildung legst Du eine Prüfung (die Feststellungsprüfung) ab, durch die festgestellt wird, dass Duin den studienrelevanten Sachfächern über Kenntnisse auf Abiturniveau verfügen. Im Fach Deutsch müssen je nach Kurstyp Kenntnisse auf dem Niveau B 2+ bis C 1 nachgewiesen werden. Mit der bestandenen Feststellungsprüfung bewirbst Du dich direkt an unserer Hochschule zum Studium.
Bewerbungsvoraussetzungen
Nicht alle ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen und Abschlüsse werden in Deutschland als vollwertig anerkannt. Bitte berücksichtige die Informationen der Anabin-Datenbank über Schulabschlüsse und die Äquivalenzabkommen der Bundesrepublik Deutschland über die Anerkennung von akademischen Abschlüssen.
Die Hochschule erweitert kontinuierlich ihr Angebot an englischsprachigen Seminaren und Vorlesungen. Dennoch ist die Beherrschung der deutschen Sprache eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium an der Hochschule Neubrandenburg.
Eine zentrale Zulassungsvoraussetzung für das Vollzeit-Studium an der Hochschule Neubrandenburg ist ein anerkanntes Sprachzertifikat und laut Immatrikulationsordung der Hochschule Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 mit "Gut" bzw. 80% der Gesamtpunktzahl nach GER. Unsere Hochschule bietet keine Vorbereitungskurse zum Erwerb dieser Zertifikate an.
Die Lehrveranstaltungen an der Hochschule Neubrandenburg werden fast ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Aus diesem Grund ist es unerlässlich und eine Zulassungsvoraussetzung, einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse zu erbringen. Folgende Zertifikate werden anerkannt:
- DSH-1 (mind. 62%),
- TestDaF, (Leseverstehen und Hörverstehen mindestens mit Niveau 4 (TDN 4) und schriftlicher Ausdruck und mündlicher Ausdruck mindestens mit Niveau 3 (TDN 3))
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II,
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
- Goethe-Zertifikat C1 oder
- Goethe-Zertifikat B2 (mind. Prädikat "Gut" / 80 Punkte pro Modul) oder
- Telc Deutsch C1 Hochschule.
Austauschstudierende müssen keine offiziellen Sprachzertifikate nachweisen um zum Studium zugelassen zu werden. Es ist zu beachten, dass Deutsch die Hauptunterrichtssprache ist. Möchtest Du von Deinem Aufenthalt an der Hochschule Neubrandenburg profitieren, ist es empfehlenswert, zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 zu verfügen.
Für unsere Englisch-sprachigen Studiengänge ist kein Deutsch-Zertifikat notwendig.
Unser Sprachenzentrum bietet während des Semesters Sprachkurse an, die der Verbesserung Deiner Sprachkenntnisse dienen. Darüber hinaus bist Du vielleicht an einem Sprachtandem interessiert, das Dir die Möglichkeit bietet, deine Deutschkenntnisse zu vertiefen und deine Muttersprache im Austausch zu unterrichten. Bei diesem Sprachaustausch kannst Du nicht nur das Sprechen der deutschen Sprache üben, sondern auch mit anderen Studierenden in Kontakt kommen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur eine vorher festgelegte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.
Die Studienplätze werden nach dem hier beschriebenen Verfahren vergeben.
8 Prozent der Studienplätze eines NC-Studiengangs sind für ausländische Bewerbende reserviert. Hierzu zählen allerdings nicht die Bewerbenden aus den EU-Staaten, da diese zulassungsrechtlich den deutschen Studierenden gleichgestellt sind und im Bewerbungsverfahren wie deutsche Bewerbende behandelt werden.
In folgenden Studiengängen gibt es einen NC
- Abschluss Master
- Beratung
Vorpraktikum
In folgenden Bachelor-Studiengängen ist für die Zulassung zum Studium noch ein Vorpraktikum notwendig:
Agrarwirtschaft | mind. 8 Wochen | Praktikumsordnung (PDF) |
Naturschutz und Landnutzungsplanung | mind. 8 Wochen | Vorpraktikumsordnung (PDF) |
Ablauf der Bewerbung
Bewerbungen für das 1. Fachsemester eines Studiengangs sind üblicher Weise nur zum Wintersemester möglich. Ausnahmen sind folgende Master-Studiengänge:
- Nachhaltiges Agrarmanagement
- Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie
- Food Chain Environments
Hier ist ein Studienbeginn sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich.
30.06.: für NC-Studiengänge mit Beginn im Wintersemester
30.06.: für Studiengänge mit Beginn im Wintersemester
31.05.: für den Englisch-sprachigen Masterstudiengang Geomatics
31.12.: für Studiengänge mit Beginn im Sommersemester
Bitte beachten: für die Englisch-sprachigen Masterstudiengänge "Landscape Studies and Greenspace Management" (Path A und Path B) und "Geodesy and Geoinformatics" (einschließlich pre-semester im Sommersemester) gibt es nur einen Bewerbungszeitraum im Jahr !
Wichtig: An den genannten Terminen müssen Deine Unterlagen vollständig bei Uni-ASSIST e.V. eingegangen sein. Ansonsten kannst Du erst für das folgende Semester oder Studienjahr berücksichtigt werden.
Wir empfehlen Dir dringend, Deine Unterlagen frühzeitig einzureichen, damit noch Zeit für Rückfragen bleibt.
Studieninteressierte mit ausländischen Zeugnissen müssen ihre Bewerbungsunterlagen für ein Studium an der Hochschule Neubrandenburg über die „Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen e.V.“ (UNI-ASSIST) einreichen.
Unsere Hochschule akzeptiert ausschließlich Onlinebewerbungen über das Online-Portal von UNI-ASSIST. Nach Erhalt Deiner Zulassung reichst Du bitte die amtlich beglaubigten Kopien Deiner Zeugnisse zur Immatrikulation an der Hochschule Neubrandenburg im Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.
Bewerbungsunterlagen (PDF)
Bewerbende für einen Masterkurs in Englisch benötigen folgende Unterlagen:
Beachte, dass die Dienstleistung von Uni-Assist für Dich als Bewerbende kostenpflichtig ist. Deine Unterlagen werden erst nach Eingang der Zahlung bearbeitet.
Hier findest Du Informationen zu den Kosten und Zahlungsmöglichkeiten.
Wenn Du die formalen Anforderungen an eine Bewerbung erfüllst, leitet ASSIST Deine Unterlagen an uns weiter. Du bekommst dann von uns einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid mit weiteren Informationen.
Wenn Du die formalen Anforderungen nicht erfüllen, wirst Du von ASSIST entsprechend informiert. Deine Unterlagen können leider nicht zurück geschickt werden.
Absolvierende von unseren Partnerhochschulen weltweit, die einen Bachelor- oder Master-Abschluss an unserer Hochschule erwerben wollen, kontaktieren bitte das International Office.
E-Mail: international.officehs-nbde
Wenn Du von uns zugelassen wirst, aber nicht zur Immatrikulation (Einschreibung) kommst, werden Deine Unterlagen ein Jahr lang aufbewahrt und dann vernichtet. Wir können die Unterlagen leider nicht an Dich zurück schicken.
Rechtliche Grundlagen für die Anerkennung: §38 Abs. 2 Nr. 8 Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LHG) in Verbindung mit §10 Rahmenprüfungsordnung (RPO) der Hochschule Neubrandenburg
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen wird in der Rahmenprüfungsordnung vom 14. November 2012 auf Grundlage der Lissabon-Konvention geregelt:
Der Antrag ist vollständig mit einer Leistungsübersicht inklusive der Fehlversuche schriftlich bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters in dem das Studium aufgenommen wurde, über das Prüfungsamt einzureichen (§10, Abs. 2). Es muss klar benannt werden, für welche Module bzw. Leistungen eine Anerkennung beantragt wird.
Das Antragsformular findest Du hier.
„Wesentlicher Unterschied“: Die positiv erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden nach dem Prinzip des „wesentlichen Unterschieds“ überprüft. Es wird kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und –bewertung der einzelnen Leistung im Hinblick auf die Lernziele vorgenommen (§10, Abs. 7). Negative Leistungen (Fehlversuche) werden in besonderen Fällen angerechnet.
Noten: Werden Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt, sind die Noten – soweit die Notensysteme vergleichbar sind – zu übernehmen und nach Maßgabe der Prüfungsordnung in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen. (§10, Abs. 9)
ECTS-Punkte: Die ECTS-Punkte werden entsprechend den ersetzten Studien- und Prüfungsleistungen des jeweiligen Studiengangs ersetzt. (§10, Abs. 9)
Begründung: Werden Studien- und Prüfungsleistungen nicht anerkannt, muss die Ablehnung durch Bescheid begründet werden. (§10, Abs. 5)
„Verjährung“: Unter Umständen können Leistungen, deren Erbringung zehn Jahre oder mehr zurückliegt, nicht berücksichtigt werden.
Im Anerkennungsverfahren von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, werden die von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulkooperationsvereinbarungen beachtet. Einen Überblick über die Äquivalenzabkommen findest Du hier.