Stipendienauswahlausschuss

Laut § 5 unserer Satzung für die Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz des Bundes werden für eine Amtszeit von 2 Jahren die Mitglieder des Stipendienauswahlausschusses gewählt.
Diesem Ausschuss gehören an kraft Amtes: der/die Rektor/-in oder eine von dem/der Rektor/-in bestellte Person als Vorsitzender/-e, die Gleichstellungsbeauftragte und der Justiziar.

Auf Vorschlag des Rektorates sollen durch den Akademischen Senat für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden:

1.  zwei Professoren/-innen gemäß § 50 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG M-V),
2.  mit beratender Stimme bis zu drei Vertreter/-innen der privaten Mittelgeber.

Mitglieder des Stipendienauswahlausschusses:

  • Frau Professorin Barbara Bräutigam, Vorsitzende
  • Herr Marco Liebmann-Dallmann, Justiziar
  • Frau Professorin Jutta Helm, Gleichstellungsbauftragte
  • Frau Professorin Elfriede Knickmeyer (Fachbereich Landschaftswissenschaften und Geomatik)
      Stellv.: Herr Prof. Heralt Schöne (Fachbereich Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften) 
  • Herr Prof. Roman Oppermann (Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management)
       Stellv.: Herr Prof. Matthias Tischer (Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung) ab Januar 2021 

beratende Mitglieder:

  • Herr Renè Gansewig, Vorstandssprecher der Neuwoba eG
  • Frau Sabine Schmidt, Vorstand der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin