Stipendienauswahlausschuss
Laut § 5 unserer Satzung für die Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz des Bundes werden für eine Amtszeit von 2 Jahren die Mitglieder des Stipendienauswahlausschusses gewählt.
Diesem Ausschuss gehören an kraft Amtes: der/die Rektor/-in oder eine von dem/der Rektor/-in bestellte Person als Vorsitzender/-e, die Gleichstellungsbeauftragte und der Justiziar.
Auf Vorschlag des Rektorates sollen durch den Akademischen Senat für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden:
1. zwei Professoren/-innen gemäß § 50 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG M-V),
2. mit beratender Stimme bis zu drei Vertreter/-innen der privaten Mittelgeber.
Mitglieder des Stipendienauswahlausschusses:
- Frau Professorin Barbara Bräutigam, Vorsitzende
- Herr Marco Liebmann-Dallmann, Justiziar
- Frau Professorin Jutta Helm, Gleichstellungsbauftragte
- Frau Professorin Elfriede Knickmeyer (Fachbereich Landschaftswissenschaften und Geomatik)
Stellv.: Herr Prof. Heralt Schöne (Fachbereich Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften) - Herr Prof. Roman Oppermann (Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management)
Stellv.: Herr Prof. Matthias Tischer (Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung) ab Januar 2021
beratende Mitglieder:
- Herr Renè Gansewig, Vorstandssprecher der Neuwoba eG
- Frau Sabine Schmidt, Vorstand der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin