Rückmeldung
Um Ihr Studium im nächsten Semester fortzusetzen, müssen Sie sich zurückmelden. Dazu überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag.
Melden Sie sich nicht zurück, verlieren Sie den Studierendenstatus und werden exmatrikuliert. Die Rückmeldung ist nur während eines bestimmten Zeitraums möglich.
Für die Rückmeldung zahlen Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Hochschule Neubrandenburg ein. Dafür gelten bestimmte Rückmeldefristen (siehe Box). Der Rückmeldezeitraum für das jeweils folgende Semester wird rechtzeitig hochschulöffentlich im Semesterzeitplan bekannt gegeben.
Ob Ihr Semesterbeitrag eingegangen ist und Sie offiziell zurückgemeldet sind, können Sie über SB-online (ca. eine Woche nach Eingang des Geldes) überprüfen. Sobald Sie für das neue Semester zugelassen sind, müssen Sie Ihre Hochschul-Card an der Validierungsstation im Haus I aktualisieren und mit dem neuen Semesterdatum bedrucken. Studienbescheinigungen sind selbstständig in SB-Online auszudrucken.
Wichtig zu wissen
Auch Studierende in dualen und berufsbegleitenden Studiengängen sowie im Auslands-, Praxis- und Urlaubssemester müssen sich zu jedem Semester rückmelden.
Rückmeldefrist für das Sommersemester 2025
06.01. - 02.02.2025
Achtung: Bei einer Rückmeldung nach dieser Frist wird eine Säumnisgebühr von 11,00 € fällig.
Verspätete Rückmeldung
Verspätete Rückmeldung
Sollten Sie sich nicht innerhalb der Frist zurückmelden, können Sie dies noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachholen. Es fällt bei einer verspäteten Rückmeldung eine Säumnisgebühr an, die dann zusätzlich zum Semesterbeitrag zu zahlen ist.
Verspätete Rückmeldefrist für das Sommersemester 2025
03.02. - 10.02.2025
Keine Rückmeldung
Zahlen Sie den Semesterbeitrag nur teilweise, gar nicht oder nach Ablauf der Säumnisfrist ein, werden Sie zum Ende des vorhergehenden Semesters exmatrikuliert.
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag beträgt bei fristgerechter Rückmeldung 103,00 € und setzt sich wie folgt zusammen:
Beitrag für das Studierendenwerk | 93,00 € |
Beitrag für die Studierendenschaft | 10,00 € |
weitere Gebühren
Säumnisgebühr bei einer verspäteten Rückmeldung | 11,00 € |
Unsere Bankverbindung
Zahlungsempfänger | Hochschule Neubrandenburg |
Bank | Sparkasse Neubrandenburg - Demmin |
Betrag | 103,00 € |
IBAN | DE62 1505 0200 0301 0443 33 |
BIC | NOLADE21NBS |
Verwendungszweck | Siehe unten stehende Anleitung. |
Falls Sie den Semesterbeitrag nicht innerhalb der regulären Rückmeldefrist zahlen, überweisen Sie den Betrag bitte gleich inklusive des Säumniszuschlags in Höhe von 11,00 € (Gesamt: 114,00 €)
Um Ihre Überweisung der Rückmeldegebühr korrekt zu verarbeiten, ist es notwendig, dass Sie den Verwendungszweck exakt nach dem folgenden Schema angeben:
- An den ersten fünf Stellen ist die Semesterkennung anzugeben, also 20251 für das Sommersemester 2025.
- Danach geben Sie ein Leerzeichen an.
- Anschließend geben Sie Ihre sechs bzw. siebenstellige Matrikelnummer an.
Ihre Matrikelnummer finden Sie bspw. auf Ihren Studien- oder BAföG-Bescheinigungen, die Sie sich über unser Selbstbedienungsportal SB-Online ausdrucken können.
Andere oder mehr als die vorgenannten insgesamt zwölf bzw. 13 Zeichen als Verwendungszweck führen dazu, dass wir den überwiesenen Beitrag nicht Ihrem Gebührenkonto zuweisen können und Sie deshalb auch nicht zurückmelden können. Eine Zuweisung anhand Ihres Namens ist nicht möglich.
Vermeiden Sie Ihre fehlende Rückmeldung indem Sie den Verwendungszweck nach obiger Anleitung angeben!