Bewerbungsverfahren für den berufsbegleitenden, onlinegestützen Master-Studiengang "Digitalisierung und Sozialstrukturwandel"
Abschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Zulassungsbeschränkung
NEIN - In zulassungsfreien Studiengängen sind die Studienplätze nicht begrenzt. Das bedeutet, dass alle BewerberInnen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zum Studium zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen wird, wer die Bachelorprüfung in einem gesundheits-, pflege-, sozial- und planungs- oder verwaltungswissenschaftlichen Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkten* oder einen gemäß § 10 RPO als gleichwertig anerkannten akademischen Abschluss nachweist oder den Diplom-Abschluss in einem gesundheits-, pflege-, sozial- und planungs- oder verwaltungswissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland erworben hat
Die Zulassung zum Master-Studiengang „Digitalisierung und Sozialstrukturwandel“ an der Hochschule Neubrandenburg ist an nachfolgende weitere Zulassungsvoraussetzungen gebunden:
- eine mindestens einjährige Berufserfahrung in studienrelevanten Aufgabenfeldern.
- eine einschlägige praktische Tätigkeit während des berufsbegleitenden Studiums von mindestens 20 Stunden wöchentlich.
- ein Motivationsschreiben, in dem zusätzlich die besondere Studienmotivation dargestellt werden.
* Kann die Anzahl von 210 ECTS nicht nachgewiesen werden, ist es möglich, über den Besuch von Veranstaltungen an der Hochschule Neubrandenburg bzw. durch Anrechnung von adäquaten Leistungen weitere ECTS zu erwerben. Der Nachweis ist spätestens bis zum Ende des 3. Semesters zu erbringen und wird als Auflage im Zulassungsbescheid festgelegt. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Auflage erfüllt ist.
Bewerbung möglich
zum Sommersemester
Bewerbungsschluss
15.02.2026
Bewerbungsfristen für ausländische Studieninteressierte bei Bewerbungen über uni-assist können abweichen.
Freischaltung des Bewerbungsportals
Mitte November