Bewerbungsverfahren für den berufsbegleitenden Studiengang Soziale Arbeit
Abschluss
Bachelor of Arts
Regelstudienzeit
8 Semester (durch beruflich erlangte Kenntnisse Eintritt in das zweite Semester!)
Zulassungsvoraussetzungen
Neben einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung oder der erfolgreich bestandenen Hochschulzugangsprüfung für den Studiengang
1. eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum*zur
- Erzieher *in
- Heilpädagog*in
- Heilerziehungspfleger*in
- Kinderdorfmutter*vater
- Assistent*in im Gesundheits- und Sozialwesen
- Ergotherapeut*in
- Sozialpädagogische*r Assistent*in
- Heilerziehungspflegehelfer*in
- Sozialhelfer*in/ Sozialassistent*in
- Haus- und Familienpfleger*in (Berufsfachschule)
- Altenpfleger*in
- Krankenschwester/pfleger,
- Physiotherapeuten*in,
- Logopäden*in,
- Fachwirt*in im Sozial-u. Gesundheitswesen
- Kaufmann/frau im Gesundheitswesen
- Verwaltungsfachangestellte*r im Sozialwesen
- Fachangestellte*r für Arbeits- und Berufsförderung
2. eine nachfolgende berufliche Tätigkeit in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit von mindestens 15 Wochenstunden und einer Dauer von mindestens 12 Monaten sowie
3. ein Motivationsschreiben, in dem die besondere Studienmotivation und die für das Studium relevanten Kenntnisse dargestellt werden, die in Beruf, Weiterbildung oder durch privates Engagement erworben wurden.
Bewerbung möglich
nächster Studienbeginn zum Wintersemester 2024/2025
Einschreibung in höhere Fachsemester zu jeder Bewerbungsphase möglich
Bewerbungsschluss
Für das zweite Fachsemester für das Wintersemester der 15. Juni des Jahres.
Für höhere Fachsemester für das Sommersemester bis zum 15. Februar des Jahres bzw. für das Wintersemester bis zum 15. Juni des Jahres.
Bewerbungsfristen für ausländische Studieninteressierte bei Bewerbungen über uni-assist können abweichen.
Freischaltung des Bewerbungsportals
Mai für das Wintersemester
Mitte November für das Sommersemester