Zugangsprüfung

Kein Abitur oder keine Hochschulreife? – Kein Problem! Es besteht die Möglichkeit, über eine Hochschulzugangsprüfung zum Studium zugelassen zu werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Zugangsprüfung ist

eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit, die in unmittelbarem Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang stehen muss.

Zeiten der Kindererziehung und Zeiten der Pflege von Familienangehörigen können auf die berufliche Tätigkeit bis zu einem Jahr angerechnet werden.
Sollten Sie ein Aufstiegsstipendium des Bundes erhalten haben, genügt eine zweijährige berufliche Tätigkeit in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandtem Bereich.

Kontakt
Kathrin Erdmann
Dez. I - Studium und Prüfungen: Mitarbeiterin Sekretariat, Gasthörerschaft, Zugangsprüfungen, Studierendenkarten
Raum 259 - Haus 1
0395 5693-1112
0395 5693-71112

Rechtsgrundlage

Zugangsprüfungsordnung der Hochschule Neubrandenburg


Antragstellung

Interviews

Unterlagen

Für die Antragstellung ist das Antragsformular zusammen mit den im Antrag geforderten Unterlagen einzureichen. 

Fristen

Der Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung kann ausschließlich zum 1. März gestellt werden.

Für die Bewerbung folgender Studiengänge gibt es einen zusätzlichen Termin zum 1. September.

Gebühren

Für die Zugangsprüfung erhebt die Hochschule Neubrandenburg eine Gebühr in Höhe von 104,00 €, die mit Antragstellung fällig ist. Der Nachweis über die entrichtete Gebühr ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.

Häufige Fragen

Wann bekomme ich die Zulassungsinformation?

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie innerhalb von ca. 4 Wochen die Information über die Zulassung zur Prüfung.

Wann und wo finden die Prüfungen statt?

Die Zugangsprüfungen finden jeweils im April und Oktober in den Räumen der Hochschule Neubrandenburg statt.

Wie kann ich mich vorbereiten?

Bitte wenden Sie sich an Frau Kathrin Erdmann (erdmannhs-nbde, Tel. 0395 5693-1112). Sie vermittelt Ihnen den Kontakt zu den entsprechenden Prüfungsausschüssen der Fachbereiche.

 

Wann bekomme ich die Prüfungsergebnisse und die Zulassung zur mündlichen Prüfung?

Innerhalb von 4 Wochen nach der letzten schriftlichen Prüfung.

Wie lange ist die erlangte Hochschulzugangsberechtigung gültig?

Die erlangte Zugangsberechtigung gilt für den im Zeugnis ausgewiesenen Studiengang unbefristet. Ein Anspruch auf einen Studienplatz wird mit der bestandenen Zugangsprüfung nicht erworben.

Ich habe an der Zugangsprüfung teilgenommen. Muss ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Die Bewerbung erfolgt online. Informationen zu den Fristen und Zugangsvoraussetzungen der Studiengänge finden Sie auf unseren Bewerbungsseiten.

Was und wann muss ich bezahlen?

Die aktuelle Gebühr beträgt 104,00 €. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr bereits bei der Antragsstellung fällig wird. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, ist die Gebühr zu zahlen.

Sie ist sich sicher, „du musst nur dafür brennen“. Katrin stellte sich nach 25 Jahren als Krankenschwester einer neuen Herausforderung.
(Foto: privat)

Das ganze Interview lesen Sie hier.

Matthias studiert seit Kurzem an der Hochschule Neubrandenburg – dank Zugangsprüfung.
(Foto: Martin Fröse)

Das ganze Interview lesen Sie hier.


Ablauf

Die Zugangsprüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung.

Die erste schriftliche Prüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit, in der ein Thema aus dem öffentlichen Leben, z. B. aus Politik, Kultur, Wirtschaft, Technik und Umwelt zu bearbeiten ist. Gegenstand der zweiten Arbeit sind fachliche Grundlagen des gewählten Studienganges. Jede Aufsichtsarbeit beträgt vier Zeitstunden.

Die mündliche Prüfung bezieht sich vor allem auf fachliche Grundlagen des gewählten Studienganges und damit auf Kenntnisse und Erfahrungen Ihrer bisherigen Tätigkeit. Die Prüfungsdauer beträgt min. 30 Minuten und max. 45 Minuten. Zur mündlichen Prüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie die beiden schriftlichen Prüfungen bestanden haben.

Wird die Zugangsprüfung erfolgreich abgelegt, erhalten Sie ein Zeugnis.

Beachten Sie bitte, dass mit dem Bestehen der Zugangsprüfung noch kein Anspruch auf Erhalt eines Studienplatzes besteht!