Bildungskredit
Der Bildungskredit wird von der Bundesregierung gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt angeboten. Dieser Kredit kann auch neben BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch BAföG erfasstem Aufwand bewilligt werden. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und der Ehegatten unabhängig.
Sie müssen den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben oder Sie absolvieren ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium. Auch können Sie gefördert werden, wenn Sie ein in- oder ausländisches Praktikum im Zusammenhang mit Ihrem Studium durchführen. In der Regel können Sie den Kredit nur bis zum Ende des zwölften Studiensemesters erhalten.
Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 100,00 €, 200,00 € oder 300,00 € ausgezahlt. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, d. h. maximal 7.200,00 €, bewilligt werden. Bei entsprechendem Bedarf, zum Beispiel für die Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien, kann – neben der monatlichen Zahlung – bis zur Höhe von 3.600,00 € ein Teil des Kredits als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden, soweit insgesamt die Grenze von 24 Monatsraten und 7.200,00 € nicht überschritten wird.
Der Bildungskredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich am 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate) zuzüglich Verwaltungskostenaufschlag in Höhe von einem Prozent p. a. Er wird halbjährlich jeweils zum 1. April und 1. Oktober an die aktuellen Konditionen angepasst. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen ohne gesonderten Antrag gestundet.
Der Bildungskredit ist für vier Jahre – beginnend mit der ersten Auszahlung – tilgungsfrei. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit ist der Kredit in monatlichen Raten von 120,00 € zurückzuzahlen. Er kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet. Können Sie bei Fälligkeit die Rückzahlung noch nicht leisten, kann die Stundung des Darlehens bei der KfW beantragt werden. Im Falle von – nicht nur vorübergehenden – Schwierigkeiten bei der Rückzahlung wird die KfW die Forderung an das BVA abtreten. Alle weiteren Schritte erfolgen dann nach den Bestimmungen des öffentlichen Rechts.
Die Bewilligung von Leistungen nach diesem Programm erfolgt in zwei Schritten:
1. Bewilligt werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin richten Sie bitte online oder schriftlich Ihre Anträge:
Bundesverwaltungsamt
Abteilung IV Bildungskredit
50728 Köln
Telefon 0228 99 3584492
www.bildungskredit.de
2. Mit dem Bewilligungsbescheid wird ein Vertragsangebot der KfW versandt. Der Antragsteller nimmt das Vertragsangebot durch Unterschrift an. Diese Unterschrift ist zu bestätigen. Unterschriftsbestätigungen können von den BAföG-Ämtern oder einer Bank vorgenommen werden. Sobald das unterzeichnete Vertragsangebot bei der KfW eingegangen ist, werden die Zahlungen aufgenommen.
Quelle: www.bildungskredit.de