Berufsbegleitendes Studium finanzieren

Job oder Studium? #gehtbeides

Aber die meisten unserer Studieninteressierten müssen ihren finanziellen Rahmen für sich erst feststellen und schauen nach möglichen Unterstützungen und Förderungen.

In Deutschland gibt es mittleiweile viele Förderangebote und Finanzierungshilfen, auch für die berufsbegleitende Bildung. 

Wir möchten Ihnen hiermit eine Hilfestellung geben, bei der Sie auf einen Blick erkennen können, welche Fördermöglichkeiten für Sie eventuell möglich sind und bei welchen Stellen Sie sich dann gezielt weiter informieren können.

Fördermöglichkeiten der berufsbegleitenden Weiter­bildung an der Hochschule Neubrandenburg

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer berufsbegleitenden Weiterbildung.

Aber Sie suchen noch nach einer Möglichkeit, Ihre Weiterbildung zu finanzieren?

Damit Sie die passende Förderung schnell finden, haben wir Förderprogramme des Bundes und der Länder,  Förderungen für Zeitsoldaten, Studienkredite und Stipendien zusammengetragen. Zu jeder Förderung beantworten wir die wichtigsten Fragen: Was und wer wird gefördert? Wie hoch ist die Förderung? Wo erhalte ich weitere Informationen?

 

 


Beratungsangebot

Lebensbegleitende Berufsberatung für Erwerbstätige ist ein Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit und richtet sich an Menschen im Arbeitsleben, die sich beruflich umorientieren wollen und hier einen erweiterten Orientierungs- und Beratungsbedarf haben. Weitere Informationen und Kontakt unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/stralsund/vorankommen-in-mv


Förderung durch das Finanzamt / Steuerliche Absetzbarkeit

Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sind als Werbungskosten absetzbar. 

Teilnehmer*innen an Weiterbildungen oder Studiengängen können die Studiengebühren in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen, wenn sie nachweisen können, dass die Maßnahme beruflich veranlasst ist. 
Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Bildungsmaßnahme in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf steht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufes getätigt werden. (Az BFH-Urteil vom 17.12.2002 Akt.Z. VI R 137/01) 

Als Werbungskosten abgesetzt werden können:

- Studiengebühren
- Semesterbeiträge
- Fahrtkosten (Bahnkarte, Benzin, etc.)
- Arbeitsmittel (Bücher, Blöcke, Stifte)
- Übernachtungskosten usw. 


Finanzierung / Förderung durch den Arbeitgeber

Erster Ansprechpartner zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen kann Ihr Arbeitgeber sein, denn Ihr neuerworbenes Wissen und die erlernten Fähigkeiten kommen dem Unternehmen zu Gute.
In einem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber können Sie klären, welche Unterstützung er anbietet.
Zur Finanzierung kommen folgende Beispiele in Frage:
- Freizeitunterstützung in Form von Bildungsurlaub bzw. Sonderurlaub
- eine jährliche Pauschale als finanzielle Unterstützung
- angepasste Arbeitszeitenregelung
- Erstattung eines Teils bzw. der kompletten Kosten der Weiterbildungsmaßnahme nach dem erfolgreichen Abschluss

Sie sollten sich zudem auch genau informieren, was mit evtl. gezahlten Geldern des Arbeitgebers bei einem Abbruch der Weiterbildungsmaßnahme passiert.


Staatliche Förderung (Bund)

Achtung: Weiterbildungen sind notwendig und werden zunehmend gefragt. Doch bevor Interessierte sich für einen Kurs, ein Seminar oder ein Studium entscheiden, sollten sie wissen: Berufliche Weiterbildungen werden vom Staat nur dann gefördert, wenn sie noch nicht gebucht worden sind.

Bildungsprämie: Spargutschein

Bildungsprämie: Spargutschein

Förderhöhe:
Eigenes durch vermögenswirksame Leistungen angespartes Guthaben darf vorzeitig für Weiterbildung verwendet werden, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein ist möglich.

Was wird gefördert?
kostenintensive Weiterbildungen

Was ist zu beachten?
Vom Zeitpunkt der Geldentnahme bis zum Begleichen der Rechnung der Weiterbildungsmaßnahme dürfen maximal drei Monate vergehen. Auch eine prämienunschädliche Entnahme von Guthaben aus einem Bausparvertrag ist ggf. möglich.

Für wen?
∙ alle, die über ein entsprechendes Ansparguthaben verfügen
∙ Beschäftigte, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, um die Arbeitslosigkeit zu beenden, um diese abzuwenden oder um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen

Info:
bei Prämienberatungsstellen
www.bildungspraemie.info
Infotelefon: +49 800 2623000

Bildungsgutschein

Bildungsgutschein

Förderhöhe:
Sofern eine Bewilligung durch die Arbeitsagentur erfolgt, trägt diese alle Kosten der Weiterbildung.

Was wird gefördert?
Bildungsziele werden jedes Jahr neu von den einzelnen Arbeitsagenturen festgelegt.

Was ist zu beachten?
Ein Beratungstermin muss vorher bei der Beratungsstelle der Arbeitsagentur am jeweiligen Wohnort wahrgenommen werden.

Für wen?
Arbeitssuchende, Berufsrückkehrer/-innen (wenn sie arbeitslos gemeldet sind) und Beschäftigte, denen die Kündigung droht

Info:
bei Arbeitsagentur am Wohnort und unter folgendem Link: www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
Infotelefon: 0800 4 555500

Aufstiegs-BaföG

Aufstiegs-BaföG

Förderhöhe:
∙ Mix aus Zuschüssen, die nicht zurückbezahlt werden müssen und zinsgünstigem Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
∙ Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).
∙ 50 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersummer erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Bei Prüfungserfolg wird 50 Prozent des Darlehens erlassen.
∙ Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten und zwar bis maximal 15.000,00 €.
∙ Teilnehmer*innen erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. 

Was wird gefördert?
Typische Aufstiegsfortbildungen sind Meister- oder Fachwirtkurse, Erzieher*innen- und Technikerschulen sowie mehr als 700 gleichwertige Fortbildungen.

Was ist zu beachten?
Die Lehrgänge müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit und 400 in Vollzeit umfassen und können sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit stattfinden.

Für wen?
∙ Arbeitnehmer*innen, Berufsrückkehrer*innen und Selbstständige, die eine Aufstiegsfortbildung machen wollen
∙ Wer als höchsten Hochschulabschluss bereits einen Bachelorabschluss hat oder wer ohne Erstausbildungsabschluss – etwa als Studienabbrecher*in oder Fachschule zugelassen wird

Info:
Bei den Ämtern für die Ausbildungsförderung am Wohnort
www.aufstiegs-bafoeg.de/

Soldatenversorgungsgesetz

Soldatenversorgungsgesetz

Förderhöhe:
Nach dem Soldatenversorgungsgesetz übernimmt der Bund, je nach erworbenem Anspruch, die Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung.

Für wen?
∙ ehemalige Soldat*innen der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
∙ Soldat*innen der Bundeswehr, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben sowie ihre Hinterbliebenen

Info:
https://www.bundeswehrservice.de/berufsfoerderung-zeitsoldat/ 

Staatliche Förderung (Land)

Einige Bundesländer fördern ihre Bürger*innen in der wissenschaftlichen Weiterbildung durch eine finanzielle Unterstützung. Die Förderung ist meist unter dem Begriff Bildungsscheck, Quali-Scheck oder Weiterbildungsscheck bekannt, kann aber in jedem einzelnen Bundesland anders heißen. 

Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsscheck für Unternehmen

Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsscheck für Unternehmen

Ab sofort können Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern für ihre Beschäftigten bis zu 50 Prozent Förderung in Form von Bildungsschecks für eine berufliche Weiterbildung aus dem ESF Plus Programm 2021-2027 MV beantragen.Neu ist, dass es nur noch ein Antragsformular mit einer Förderung von bis zu 3.000 € je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme gibt.

Für unternehmensspezifische Maßnahmen können die Unternehmen Förderungen für ihre Beschäftigten zur

  •   Kompetenzfeststellung,
  •   Analyse des Qualifizierungsbedarfes der Arbeitsplätze von Beschäftigten oder
  •   beruflichen Qualifizierung beantragen.

Mittlere Unternehmen können 60 Prozent und kleine Unternehmen 70 Prozent Förderung erhalten. Alle anderen Unternehmen werden mit 50 Prozent gefördert.

Info: GSA Schwerin

Brandenburg – Weiterbildungsrichtlinie

Brandenburg – Weiterbildungsrichtlinie

Förderhöhe:
bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von Weiterbildungsmaßnahmen

Was wird gefördert?
Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten

Was ist zu beachten?
Pro Antrag ist die Förderung von max. 10 verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen möglich.

Für wen?
∙ Unternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer in Brandenburg
∙ rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg
∙ öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg

Info:https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/

Hamburg - Weiterbildungsbonus Plus

Hamburg - Weiterbildungsbonus Plus

Förderhöhe:
∙ 50 % der Weiterbildungskosten maximal 750,00 €
∙ Pro Person kann alle zwei Jahre ein Hamburger Weiterbildungsbonus beantragt werden.

Was wird gefördert?
berufliche Weiterbildung und Qualifizierung

Was ist zu beachten?
∙ Beantragung vier Wochen (vor Beginn der Weiterbildung)

Für wen?
berufliche Qualifizierung von Hamburger*innen: Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Arbeitnehmer*innen in Elternzeit, Alleinerziehende, Ältere und Selbstständige

Info: www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/

Sachsen-Anhalt - Weiterbildung direkt

Sachsen-Anhalt - Weiterbildung direkt

Förderhöhe:
Zuschüsse bis zu 90 % für Weiterbildungenskosten und Zusatzqualifikationen möglich, nur für 
∙ Weiterbildungsmaßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000,00 €
∙ Maßnahmen im Bereich der Zusatzqualifikationen mit Gesamtkosten ab 500,00 €

Was wird gefördert?
Individuelle berufsbezogene Weiterbildung und Zusatzqualifikationen

Was ist zu beachten?
Die Beantragung der Zuschüsse muss schriftlich mindestens sechs Kalenderwochen vor der Anmeldung zur Weiterbildung erfolgen.

Für wen?
Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik

Info: www.ib-sachsen-anhalt.de/privatkunden/weiterbilden/sachsen-anhalt-weiterbildung-direkt/

Niedersachsen - Weiterbildungsrichtlinie

Niedersachsen - Weiterbildungsrichtlinie

Förderhöhe:
Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
  • Personalausgaben für die teilnehmende Person an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen)as ist zu beachten?

Für wen?

  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Betriebsinhabende von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten

Info: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Weiterbildung-in-Niedersachsen.html#foerderaufrufweiterbildunginniedersachsen 

Schleswig-Holstein - A3 Weiterbildungsbonus

Schleswig-Holstein - A3 Weiterbildungsbonus

Förderhöhe:
∙ bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 € der Gesamtmaßnahme.
∙ Die verbleibenden zehn Prozent der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder der/dem Erwerbstätigen zu übernehmen.

Was wird gefördert?
berufliche Weiterbildungen, die mindestens 16 und maximal 400 Zeitstunden umfassen, die Maßnahme darf den Gesamtwert 160,00 € nicht unterschreiten

Was ist zu beachten?
Anträge sind vor Beginn einzureichen.

Für wen?
∙ Auszubildende, Arbeitnehmer*innen und Aufstocker*innen
∙ geeignet auch für Inhaber/-innen von Kleinstbetrieben und Freiberufler*innen, die weniger als zehn Mitarbeiter*innen beschäftigen und ihren Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein haben

Info: https://www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein/


Studienkredite und Stipendien

Aufstiegstipendium

Aufstiegstipendium

Förderhöhe:
∙ Für Studierende im Vollzeitmodus beträgt das Stipendium monatlich 861,00 € plus 80,00 € Büchergeld.
∙ Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale in Höhe von 150,00 € für Kinder unter 10 Jahren (für jedes Kind) gewährt.
∙ Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.700,00 € für Maßnahmekosten erhalten.

Was wird gefördert?
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.
Gefördert wird, wer:
∙ das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hat und
∙ ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend beginnen möchte oder zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren das zweite Studiensemester noch nicht abgeschlossen hat und
∙ das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz absolviert (Abschluss Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen).

Was ist zu beachten?
Die Bewerbung ist schon vor Beginn eines Studiums und bis zum Ende des zweiten Studiensemesters möglich.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
∙ eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
∙ Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung,
∙ noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch möglich),
∙ ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Weitere Möglichkeiten sind die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers.

Für wen?
∙ berufserfahrene Fachkräfte mit einer beruflichen Ausbildung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis
∙ Das Aufstiegsstipendium ist nur für Eignungsprüflinge interessant, da nur ein erstes akademisches Hochschulstudium gefördert werden kann. Wer über die Eignungsprüfung zum Studium zugelassen wird und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, ist grundsätzlich förderfähig und kann sich bewerben.
Die Bewerbung erfolgt in einem dreistufigen Auswahlverfahren.

Info:
www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html 

 

Deutschlandstipendium

Deutschlandstipendium

Förderhöhe:
300 Euro pro Monat.
150 Euro davon übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen; die anderen 150 Euro übernimmt der Bund

Was wird gefördert?
Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende sowie Studienanfänger*innen, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.
An der Hochschule werden lt. Satzung keine berufsbegelitenden Master-Studiengänge gefördert. 
Die Förderung dauert in der Regel mindestens zwei Semester und umfasst maximal die Regelstudienzeit.

Was ist zu beachten?
Die Hochschule, an der das Studium stattfindet, muss das Deutschlandstipendium anbieten.

Für wen?
begabte und leistungsfähige Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen

Info
www.deutschlandstipendium.de 
https://www.hs-nb.de/studium-weiterbildung/im-studium/stipendienprogramme/deutschlandstipendium/ 

Bildungskredit

Bildungskredit

Was wird gefördert?
Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und grundsätzlich auch die Rückforderung übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de).
Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfassten Weiterbildungen.

Was ist zu beachten?
Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers und deren oder seiner Familie. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites. Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Hier wird geprüft,ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungskredites vorliegen. Gegebenenfalls werden dann ein Bewilligungsbescheid und eine Bundesgarantie (Bürgschaft) erteilt. Diesem Bescheid wird ein verbindliches Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beigefügt.

Für wen?
Seit dem 01.04.2001 bietet die Bundesregierung Schüler*innen und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.bmbf.de) in Anspruch zu nehmen.

Info:
https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/finanzierung-bafoeg-andere/bildungskredit/bildungskredit.html 

Studienkredit

Studienkredit

Förderhöhe:
monatlich zwischen 100,00 und 650,00 € Auszahlung möglich

Was wird gefördert?
Förderung von Erst- und Zweitstudium, postgradualen Studiengängen und Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule inklusive Auslandssemester
bei Fortbestehen der Immatrikulation an der Hochschule in Deutschland.

Was ist zu beachten?
Der Kredit kann ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen/Vermögen gewährt werden. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich (z. B. mit Bildungskredit oder BAföG). Die Darlehenslaufzeit ist untergliedert in Auszahlungs-, Karenz- und Tilgungsphase. Die Dauer der Auszahlungsphase ist dabei abhängig von der Art des Studiums:

  • für grundständige Studiengänge in Abhängigkeit vom Alter zwischen 6 und 14 Fördersemester,
  • für postgraduale Studiengänge und Promotion 6 Fördersemester 

für Personen, die höchstens 44 Jahre alt sind. Die Antragstellung erfolgt über Vertriebspartner (z. B. akkreditierte Kreditinstitute und Studentenwerke). Es bestehen flexible und moderate Tilgungsmöglichkeiten.

Für wen?
für volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland, die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind. Es gelten weitere Kriterien bezüglich Staatsbürgerschaft und Hochschulzugangsberechtigung.

Info:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)/?redirect=649475 


Stiftungen

Die Stiftungen der politischen Parteien wie die Friedrich-Ebert-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hans-Böckler-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung und Heinrich-Böll-Stiftung haben oft Förderprogramme für Studierende. Die Voraussetzungen ist häufig, dass vornehmlich BAföG-berechtigte Vollzeitstudenten unter 32 Jahren ein Stipendium erhalten.

Info:
bei jeder Stiftung selbst, da die Voraussetzungen unterschiedlich sind

 

Weitere Informationen auf den Hochschulseiten finden Sie auch hier