Prüfungsanmeldung

Sie müssen sich für die Prüfungen, an denen Sie im Semester teilnehmen möchten, fristgerecht über SB-Online anmelden. Ohne eine Anmeldung sind Sie von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen.

Welche Prüfungen abgelegt werden müssen, ergibt sich aus der Fachprüfungsordnung und dem Prüfungsplan Ihres jeweiligen Studienganges.

Das sollten Sie wissen:

Wenn Sie die Anmeldefristen für die Modulprüfungen um mehr als zwei Semester überschreiten oder eine Prüfung, zu der Sie sich angemeldet hatten, nicht ablegen, wird in beiden Fällen, diese als nicht bestanden gewertet.

Anmeldezeiträume

Für jeden Prüfungszeitraum eines Semesters gibt es feste und bekannt gegebene Anmeldezeiträume. Die Anmeldezeiträume liegen in der Regel von Anfang Mai bis Ende Mai (für das Sommersemester) sowie von Anfang November bis Mitte Dezember (für das Wintersemester).

Nur innerhalb dieses Zeitfensters können Sie sich anmelden und auch ohne Angabe von Gründen wieder abmelden. Ist die Anmeldefrist verstrichen, gilt Ihre Anmeldung als verbindlich.

Bitte informieren Sie sich jedes Semester über Ihre Prüfungen und die Anmeldezeiträume.


Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung

Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden oder an einer Prüfung entschuldigt (z. B. durch ärztliches Attest) nicht teilgenommen haben, besteht automatisch die Pflicht die Prüfung im nächsten Semester zu wiederholen.

Auch für Wiederholungsprüfungen müssen Sie sich unbedingt erneut über SB-Online anmelden. Sollten Sie dieses versäumen, erfolgt eine automatische Anmeldung (Zwangsanmeldung) durch das Immatrikulations- und Prüfungsamt.

Der Zeitraum für Wiederholungsprüfungen liegt im Folgesemester.