Staatliche Anerkennung
Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich!
Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Staatliche Anerkennung mit Erklärung zu Vorstrafen
- Einfaches polizeiliches Führungszeugnis im Original. Das Zeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung erhebt die Hochschule Neubrandenburg eine Gebühr. Ihre Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren an der Hochschule Neubrandenburg.
Pflege
Für die Antragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales ein.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Landesprüfungsamt für Heilberufe
Friedrich-Engels-Platz 5 - 8
18055 Rostock